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IG Metall Verwaltungsstelle Duisburg

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ei einer 25-jährigen Betriebszugehörigkeit von DM 1200, -,<br />

bei einer 35-jährigen Betriebszugehörigkeit von DM 2400, -,<br />

Bei einer 45-jährigen Betriebszugehörigkeit von DM 2400, -.<br />

117<br />

Tarifpolitik<br />

• In Kraft treten und Laufzeit<br />

Der Tarifvertrag tritt am 1. Oktober 2001 in Kraft und kann mit einer Frist von 3<br />

Monaten zum Jahresende erstmals zum 31. Dezember 2004 mit einer Frist von<br />

3 Monaten zum Jahresende gekündigt werden.<br />

Im Entgelttarifvertrag sind im Wesentlichen folgende Punkte geregelt:<br />

Allgemeine Entgeltbestimmungen<br />

Die Arbeitnehmer werden entsprechend der von ihnen ausgeübten Tätigkeit in die<br />

Entgeltgruppen eingruppiert. Für die Eingruppierung in eine Entgeltgruppe ist nicht<br />

die berufliche Bezeichnung, sondern allein die Tätigkeit des Arbeitnehmers maßgebend.<br />

Die Eingruppierung richtet sich nach den Tätigkeitsmerkmalen der Oberbegriffe,<br />

die in den Entgeldgruppen A - B und 1 - 14 festgelegt sind. Soweit in den<br />

Oberbegriffen der Entgeltgruppen Selbständigkeiten und Verantwortung festgelegt<br />

sind, werden dieselben nicht dadurch eingeschränkt, das ein Übergeordneter auf<br />

die Arbeiten Einfluss nimmt.<br />

In der Entgelttabelle der Entgeltgruppen 1 - 14 ist die Eckentgeltgruppe (100 Prozent)<br />

mit einem Stundenlohn von 11,01 € ab dem 01. Juni 2000 bis 31. Mai 2001 festgelegt.<br />

Der Stundenlohn für die Entgeltgruppe 1 beträgt 7,93 €, und in der Entgeltgruppe<br />

14 beträgt er 20,37 €. Die Ausbildungsvergütung ist gebunden an die<br />

Entgelttabelle der Entgeltgruppe 6 und beträgt im ersten Ausbildungsjahr 28 Prozent<br />

= 509 €, im zweiten Ausbildungsjahr 30 Prozent = 545 €, im dritten Ausbildungsjahr<br />

34 Prozent = 618 €, im vierten Ausbildungsjahr 40 Prozent = 727 €.

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