IG Metall Verwaltungsstelle Duisburg
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ei einer 25-jährigen Betriebszugehörigkeit von DM 1200, -,<br />
bei einer 35-jährigen Betriebszugehörigkeit von DM 2400, -,<br />
Bei einer 45-jährigen Betriebszugehörigkeit von DM 2400, -.<br />
117<br />
Tarifpolitik<br />
• In Kraft treten und Laufzeit<br />
Der Tarifvertrag tritt am 1. Oktober 2001 in Kraft und kann mit einer Frist von 3<br />
Monaten zum Jahresende erstmals zum 31. Dezember 2004 mit einer Frist von<br />
3 Monaten zum Jahresende gekündigt werden.<br />
Im Entgelttarifvertrag sind im Wesentlichen folgende Punkte geregelt:<br />
Allgemeine Entgeltbestimmungen<br />
Die Arbeitnehmer werden entsprechend der von ihnen ausgeübten Tätigkeit in die<br />
Entgeltgruppen eingruppiert. Für die Eingruppierung in eine Entgeltgruppe ist nicht<br />
die berufliche Bezeichnung, sondern allein die Tätigkeit des Arbeitnehmers maßgebend.<br />
Die Eingruppierung richtet sich nach den Tätigkeitsmerkmalen der Oberbegriffe,<br />
die in den Entgeldgruppen A - B und 1 - 14 festgelegt sind. Soweit in den<br />
Oberbegriffen der Entgeltgruppen Selbständigkeiten und Verantwortung festgelegt<br />
sind, werden dieselben nicht dadurch eingeschränkt, das ein Übergeordneter auf<br />
die Arbeiten Einfluss nimmt.<br />
In der Entgelttabelle der Entgeltgruppen 1 - 14 ist die Eckentgeltgruppe (100 Prozent)<br />
mit einem Stundenlohn von 11,01 € ab dem 01. Juni 2000 bis 31. Mai 2001 festgelegt.<br />
Der Stundenlohn für die Entgeltgruppe 1 beträgt 7,93 €, und in der Entgeltgruppe<br />
14 beträgt er 20,37 €. Die Ausbildungsvergütung ist gebunden an die<br />
Entgelttabelle der Entgeltgruppe 6 und beträgt im ersten Ausbildungsjahr 28 Prozent<br />
= 509 €, im zweiten Ausbildungsjahr 30 Prozent = 545 €, im dritten Ausbildungsjahr<br />
34 Prozent = 618 €, im vierten Ausbildungsjahr 40 Prozent = 727 €.