27.11.2012 Aufrufe

IG Metall Verwaltungsstelle Duisburg

IG Metall Verwaltungsstelle Duisburg

IG Metall Verwaltungsstelle Duisburg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

III. Organisationspolitik<br />

die Stahlindustrie ist. Obwohl dies durch das Urteil des Bundesarbeitgerichts vom<br />

20. Juni 2000 höchst richterlich entschieden worden war, wurde es von der ThyssenKrupp<br />

Stahl AG betrieblich nicht umgesetzt.<br />

Damit die Ansprüche nicht verloren gehen, machten mehr als 300 <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong>-Mitglieder<br />

in <strong>Duisburg</strong> ihre Ansprüche geltend. Der Arbeitgeberverband Stahl reichte für<br />

seine Mitgliedsfirma ThyssenKrupp Stahl AG eine Verbandsklage ein, um diese<br />

Tarifnorm im Klageverfahren erneut in Frage zu stellen. Erneut entschied das Bundesarbeitsgericht,<br />

dass zur Berechnung des regelmäßigen Arbeitsverdienstes die<br />

Vergütung für Rufbereitschaft zu berücksichtigen ist. Damit wurde die Rechtsauffassung<br />

der <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong> erneut vom Bundesarbeitsgericht bestätigt. Der Tarifanspruch<br />

der betroffenen Arbeitnehmer konnte nachträglich erfüllt werden.<br />

Tarifpolitik <strong>Metall</strong>- und Elektroindustrie<br />

Im Berichtzeitraum gab es Auseinandersetzungen um Flächentarifverträge. Zudem<br />

wurden auch Firmentarifverträge für <strong>Duisburg</strong>er Betriebe verhandelt und abgeschlossen,<br />

und zwar für die Firmen Meidericher Schiffswerft GmbH & Co. KG, Neue<br />

Ruhrorter Schiffswerft GmbH, Fritz Lünnemann GmbH, ISE Industries GmbH, Thyssen<br />

Klönne GmbH und Krupp Montage- und Servicetechnik GmbH.<br />

Tarifrunde 2002<br />

Die Tarifrunde des Jahres 2002 in der <strong>Metall</strong>- und Elektroindustrie war besonders<br />

schwierig. Die Kernforderungen der <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong> waren eine Erhöhung der Arbeitsentgelte<br />

um 6,5 Prozent sowie der unumkehrbare Einstieg in ein Entgeltrahmenabkommen,<br />

welches das Lohnrahmenabkommen für Arbeiter und das Gehaltsrahmenabkommen<br />

für Angestellte ablöst und Arbeiter und Angestellte gleichstellt<br />

und wonach für vergleichbare Tätigkeiten auch gleiches Entgelt erzielt werden<br />

kann.<br />

110

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!