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IG Metall Verwaltungsstelle Duisburg

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III. Organisationspolitik<br />

für eine ausreichende Beheizung dieser ungeheizten Sanitärräume zu sorgen. Von<br />

15 Duschkabinen waren nur 4 funktionsfähig. Der wesentlichste Teil der Anordnung<br />

des staatlichen Amtes für Arbeitsschutz war jedoch die Sanitärräume täglich zu reinigen.<br />

Von einer täglichen Reinigung der Toiletten und Waschräume war man von der<br />

Schmitz Söhne GmbH & Co. KG im Jahr 2000 weit entfernt. Mehrmals blieben diese<br />

Räume jeweils über viele Wochen ungereinigt. Bereits am 27. Februar 2001 hatte<br />

die Maschinenbau- und <strong>Metall</strong> Berufsgenossenschaft ebenfalls „eine Anordnung<br />

von Maßnahmen zum Gesundheitsschutz mit Androhung von Zwangsgeld“ hinsichtlich<br />

der unverzüglichen Reinigung der Wasch- und Toilettenräume für die<br />

Beschäftigten und der Beseitigung der Beschädigungen und Verunreinigungen an<br />

den Wänden der Toilettenanlage mit einer Fristsetzung bis zum 31. März 2001 erlassen.<br />

Statt diesen zwangsgeldbewährten Anordnungen der Aufsichtsbehörden nachzukommen<br />

und den Beschäftigten endlich angemessene Toiletten und Waschräume<br />

zur Verfügung zu stellen, die menschenwürdig sind und keine akuten Gesundheitsgefährdungen<br />

wie zum Beispiel Schimmelbefall verursachen können, legte<br />

Angeneyndt Widerspruch erneut ein.<br />

Bei der Firma Schmitz Söhne gab es jedoch nicht nur äußerst gravierende hygienische<br />

Mängel, auch betriebliche Anlagen wiesen gravierende Mängel auf. Darüber<br />

hinaus war Dr. Angeneyndt nicht einmal bereit, seiner Verpflichtung nachzukommen,<br />

um für gefährliche Arbeiten mit <strong>Metall</strong>splittern Schutzbrillen zur Verfügung zu<br />

stellen. Nach monatelangen intensiven Bemühungen, Beratungen und Hilfestellungen<br />

erlies der Aufsichtsdienst der Maschinenbau- und <strong>Metall</strong> Berufsgenossenschaft<br />

drei weitere Ordnungsverfügungen, und zwar für die Gestellung von Schutz-<br />

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