IG Metall Verwaltungsstelle Duisburg
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III. Organisationspolitik<br />
für eine ausreichende Beheizung dieser ungeheizten Sanitärräume zu sorgen. Von<br />
15 Duschkabinen waren nur 4 funktionsfähig. Der wesentlichste Teil der Anordnung<br />
des staatlichen Amtes für Arbeitsschutz war jedoch die Sanitärräume täglich zu reinigen.<br />
Von einer täglichen Reinigung der Toiletten und Waschräume war man von der<br />
Schmitz Söhne GmbH & Co. KG im Jahr 2000 weit entfernt. Mehrmals blieben diese<br />
Räume jeweils über viele Wochen ungereinigt. Bereits am 27. Februar 2001 hatte<br />
die Maschinenbau- und <strong>Metall</strong> Berufsgenossenschaft ebenfalls „eine Anordnung<br />
von Maßnahmen zum Gesundheitsschutz mit Androhung von Zwangsgeld“ hinsichtlich<br />
der unverzüglichen Reinigung der Wasch- und Toilettenräume für die<br />
Beschäftigten und der Beseitigung der Beschädigungen und Verunreinigungen an<br />
den Wänden der Toilettenanlage mit einer Fristsetzung bis zum 31. März 2001 erlassen.<br />
Statt diesen zwangsgeldbewährten Anordnungen der Aufsichtsbehörden nachzukommen<br />
und den Beschäftigten endlich angemessene Toiletten und Waschräume<br />
zur Verfügung zu stellen, die menschenwürdig sind und keine akuten Gesundheitsgefährdungen<br />
wie zum Beispiel Schimmelbefall verursachen können, legte<br />
Angeneyndt Widerspruch erneut ein.<br />
Bei der Firma Schmitz Söhne gab es jedoch nicht nur äußerst gravierende hygienische<br />
Mängel, auch betriebliche Anlagen wiesen gravierende Mängel auf. Darüber<br />
hinaus war Dr. Angeneyndt nicht einmal bereit, seiner Verpflichtung nachzukommen,<br />
um für gefährliche Arbeiten mit <strong>Metall</strong>splittern Schutzbrillen zur Verfügung zu<br />
stellen. Nach monatelangen intensiven Bemühungen, Beratungen und Hilfestellungen<br />
erlies der Aufsichtsdienst der Maschinenbau- und <strong>Metall</strong> Berufsgenossenschaft<br />
drei weitere Ordnungsverfügungen, und zwar für die Gestellung von Schutz-<br />
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