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IG Metall Verwaltungsstelle Duisburg

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III. Organisationspolitik<br />

Pioniererfolg in der Zeitarbeitsbranche:<br />

Firmentarif mit der Flexarbeit GmbH<br />

Am 22. November 2000 unterzeichneten die Tarifvertragsparteien <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong> und die<br />

Geschäftsführung der Flexarbeit GmbH einen gemeinsamen Tarifvertrag, der für alle<br />

Mitarbeiter in den 62 Geschäftsstellen des Unternehmens Gültigkeit hatte, vorausgesetzt<br />

, sie gehörten der tarifabschließenden Partei an. Das gemeinsame Tarifwerk<br />

umfasste den Manteltarifvertrag mit der Regelung von Tarifurlaub und zusätzlichem<br />

Urlaubsgeld, vermögenswirksamen Leistungen, Weihnachtsgratifikationen, als<br />

auch neue Entgeltstrukturen im Entgeltrahmentarifvertrag.<br />

Flexarbeit unterschrieb 1999 erstmalig gemeinsam mit der <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong> <strong>Duisburg</strong> einen<br />

Tarifvertrag. Es war das erste Tarifwerk überhaupt in der Zeitarbeits-Branche. Nach<br />

diesem Erfolg schlossen auch andere <strong>Verwaltungsstelle</strong>n der <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong> Tarifverträge<br />

mit Zeitarbeitsfirmen ab. Am 29. Mai 2003 konnte die Verhandlungsgemeinschaft<br />

der Mitgliedsgewerkschaften des DGB mit dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen<br />

(iGZ e. V.) einen Entgelttarifvertrag, einen Entgeltrahmentarifvertrag,<br />

einen Manteltarifvertrag sowie einen Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung<br />

abschließen.<br />

Tarifentwicklung in der Textil- und Bekleidungsindustrie<br />

Die Tarifrunde 2000 für die Beschäftigten der Textil- und Bekleidungsindustrie und<br />

der textilen Dienste war eine harte Auseinandersetzung. Über 46.000 Mitglieder<br />

aus 341 Betrieben beteiligten sich bundesweit an Warnstreikaktionen, an denen<br />

sich auch die <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong>-Mitglieder der beiden <strong>Duisburg</strong>er Unternehmen TEBA und<br />

Schulte, beteiligten, Die Arbeitgeber gaben ihre Forderung nach einer Generalklausel<br />

zur Tarifabweichung nach der zweiten Warnstreikwelle auf.<br />

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