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IG Metall Verwaltungsstelle Duisburg

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129<br />

Tarifpolitik<br />

gen kam, war für die <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong> eine Grundvoraussetzung, der die Geschäftsleitung<br />

nach mehreren zähen Verhandlungsrunden zustimmte.<br />

• Die Löhne und Gehälter erhöhten sich mit Wirkung vom 1. April 2001 um 2,5<br />

Prozent und mit Wirkung vom 1. Januar 2002 um weitere 0,5 Prozent. (Dies war<br />

ein Teil der Kompensation zu den 1,5 Prozent Rückstand gegenüber dem<br />

Flächentarifvertrag.) Die Laufzeit des Entgelt-Tarifvertrages endete somit am<br />

30. April 2002.<br />

• Mit Wirkung vom 1. April 2001 wurde ein Tarifvertrag zur Altersteilzeit und<br />

Beschäftigungsbrücke in Kraft gesetzt, der 57jährigen und älteren die Möglichkeit<br />

eines vorzeitigen Altersruhestandes und den Auszubildenden eine<br />

Übernahme zusichert.<br />

2002<br />

Am 4. Mai 2002 gelang der Durchbruch:<br />

• Für den Monat Mai erhielten alle Vollzeitbeschäftigten und die Auszubildenden<br />

eine Pauschale von 30 Euro, Teilzeitbeschäftigte anteilmäßig.<br />

• Ab 1. Juni 2002 erhöhten sich die Löhne und Gehälter um 3 Prozent.<br />

• Die Ausbildungsvergütungen wurden dem Flächentarifvertrag angepasst mit<br />

einer Steigerung von ca. 4 Prozent.<br />

• Ab dem 1. Januar 2003 erhöhten sich die Löhne und Gehälter nochmals um<br />

0,5 Prozent.<br />

• Der Flächentarifvertrag zur Entgeltumwandlung wurde mit sofortiger Wirkung<br />

anerkannt.<br />

• Die zwischen dem Arbeitgeberverband und der <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong> getroffenen Zusatzregelungen<br />

in Fragen der Altersteilzeit wurden eins zu eins in den Firmentarifvertrag<br />

übernommen. Das bedeutet insbesondere für Langzeitkranke eine

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