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IG Metall Verwaltungsstelle Duisburg

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Arbeits- und Gesundheitsschutz<br />

GmbH. Er war damit beschäftigt, einen Drahtbund von 1000 kg und 2600 mm<br />

Durchmesser mit Hilfe eines Flur gesteuerten Kranes und eines Hebebandes anzuschlagen,<br />

um dann das Bund zum Schwellenankerautomaten zu transportieren.<br />

Zum Anschlagen stand der Verunfallte vor dem Bund, um von oben das Hebeband<br />

durchzuführen und es anschließend im Kranhaken einzuhängen. Bei dieser Tätigkeit<br />

kippte das Drahtbund um und traf ihn im Brustbereich. Von den Schreien aufmerksam<br />

gewordene Arbeitskollegen befreiten ihn von dem Drahtbund mit Hilfe<br />

eines Gabelstaplers. Trotz einer Notoperation verstarb der Verunfallte. Eine Betriebsanweisung<br />

über die „Lagerung und Anschlagen von Drahtbunden“ fehlte. Außerdem<br />

wurde ein Ingenieurbüro mit der Konstruktion von Lagerstellen für Drahtbunde<br />

für eine hängende Lagerung beauftragt.<br />

Am 27. Juni 2001 ereignete sich im Werk Hüttenheim der ThyssenKrupp Stahl AG ein<br />

tödlicher Unfall, betroffen war ein Mitarbeiter der Firma Landers Werkslogistik<br />

GmbH & Co. KG. Ein Mitarbeiter der Firma Landers wollte ein Bandstahlbund mit<br />

dem funkgesteuerten Hallenkran in die zweite Coillage einer Lagerreihe einlagern.<br />

Als er feststellte, dass der Platz zwischen den beiden angrenzenden Bandstahlbunden<br />

für das einzulagernde Bandstahlbund zu klein war, steuerte er die Hubbewegung<br />

des Kranes nach oben. Bei dieser Hubbewegung berührte das im C-Haken<br />

befindliche einzulagernde Bandstahlbund das benachbarte bereits eingelagerte<br />

Bandstahlbund. Der vordere Bandstahlring mit einem Gewicht von ca. 11 t stürzte<br />

aus ca. 1,8 Meter herab und begrub den Verunfallten unter sich.<br />

Beim Wechsel eines Stromrichtergefäßes im Schaltraum des Walzenbetriebes der<br />

Thyssen Schienen Technik GmbH verunfallte ein 32-jähriger Elektriker am 12. Januar<br />

2002 tödlich. Er hatte gravierende Strommarken in der linken und rechten Hand<br />

sowie am Kopf, nachdem er von einer Leiter gerutscht war. Ein technischer Defekt<br />

lag nicht vor. Die Anlage war vor Ort nicht geerdet, was gegen die 5 Sicherheitsre-

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