IG Metall Verwaltungsstelle Duisburg
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III. Organisationspolitik<br />
• Arbeitszeit<br />
Die durchschnittliche, regelmäßige monatliche Arbeitszeit wird auf Basis von<br />
165 Arbeitsstunden abgerechnet, dabei ist in die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit<br />
auf 5 Werktage je Woche zu verteilen. Die Verteilung der wöchentlichen<br />
Arbeitszeit ist betrieblich im Einvernehmen mit dem Betriebsrat festzulegen.<br />
Arbeitsbereitschaft, Ruf- und/oder Notdienstbereitschaft bedarf der<br />
Regelung mit dem Betriebsrat und wird kalendertäglich pauschal mit DM 35,während<br />
der Freizeit abgegolten.<br />
• Urlaub<br />
Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Jahr Anspruch auf Erholungsurlaub von 30<br />
Arbeitstagen (6 Kalenderwochen). Die Urlaubsvergütung wird je Urlaubstag<br />
mit 7,6/165 ( monatliche Arbeitszeit = 165 Stunden ergibt 7,6 Stunden pro<br />
Tag) des Monatsentgeltes (Gesamtentgelts) gezahlt.<br />
• Jahressondervergütung<br />
Die Arbeitnehmer erhalten eine Jahressondervergütung in Höhe von 126 Prozent<br />
im Jahr 2001 des im April des Kalenderjahres vereinbarten tariflichen Monatsentgeltes<br />
auf der Grundlage der geltenden Tarifsätze der jeweiligen Entgeldgruppe.<br />
Die Jahressondervergütung beträgt im Jahr 2002 129 Prozent und<br />
im Jahr 2003 132 Prozent. Dabei erhalten Arbeitnehmer im ersten Beschäftigungsjahr<br />
40 Prozent, im zweiten Beschäftigungsjahr 60 Prozent, im dritten<br />
Beschäftigungsjahr 80 Prozent, ab vierten Beschäftigungsjahr 100 Prozent der<br />
Leistungen.<br />
• Jubiläumsgeld<br />
Die Arbeitnehmer erhalten ein Jubiläumsgeld<br />
bei einer 10-jährigen Betriebszugehörigkeit von DM 600, -,<br />
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