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IG Metall Verwaltungsstelle Duisburg

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III. Organisationspolitik<br />

• Arbeitszeit<br />

Die durchschnittliche, regelmäßige monatliche Arbeitszeit wird auf Basis von<br />

165 Arbeitsstunden abgerechnet, dabei ist in die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit<br />

auf 5 Werktage je Woche zu verteilen. Die Verteilung der wöchentlichen<br />

Arbeitszeit ist betrieblich im Einvernehmen mit dem Betriebsrat festzulegen.<br />

Arbeitsbereitschaft, Ruf- und/oder Notdienstbereitschaft bedarf der<br />

Regelung mit dem Betriebsrat und wird kalendertäglich pauschal mit DM 35,während<br />

der Freizeit abgegolten.<br />

• Urlaub<br />

Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Jahr Anspruch auf Erholungsurlaub von 30<br />

Arbeitstagen (6 Kalenderwochen). Die Urlaubsvergütung wird je Urlaubstag<br />

mit 7,6/165 ( monatliche Arbeitszeit = 165 Stunden ergibt 7,6 Stunden pro<br />

Tag) des Monatsentgeltes (Gesamtentgelts) gezahlt.<br />

• Jahressondervergütung<br />

Die Arbeitnehmer erhalten eine Jahressondervergütung in Höhe von 126 Prozent<br />

im Jahr 2001 des im April des Kalenderjahres vereinbarten tariflichen Monatsentgeltes<br />

auf der Grundlage der geltenden Tarifsätze der jeweiligen Entgeldgruppe.<br />

Die Jahressondervergütung beträgt im Jahr 2002 129 Prozent und<br />

im Jahr 2003 132 Prozent. Dabei erhalten Arbeitnehmer im ersten Beschäftigungsjahr<br />

40 Prozent, im zweiten Beschäftigungsjahr 60 Prozent, im dritten<br />

Beschäftigungsjahr 80 Prozent, ab vierten Beschäftigungsjahr 100 Prozent der<br />

Leistungen.<br />

• Jubiläumsgeld<br />

Die Arbeitnehmer erhalten ein Jubiläumsgeld<br />

bei einer 10-jährigen Betriebszugehörigkeit von DM 600, -,<br />

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