IG Metall Verwaltungsstelle Duisburg
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<strong>Metall</strong>- und Holzindustrie<br />
Absprachen wurden von Arbeitgeberseite häufig nicht oder nicht adäquat eingehalten.<br />
In extrem harten Verhandlungen erreichten wir in einem Sanierungstarifvertrag folgende<br />
Regelungen:<br />
1. Die Zahl des Stammpersonals wird für die gesamte Sanierungsphase auf 273<br />
festgelegt. Sie liegt damit um 16 Personen höher als die aktuelle Beschäftigtenzahl<br />
des Stammpersonals. Für die Erreichung dieser Zahl, das heißt auch die<br />
Neubesetzung von Arbeitsplätzen in dieser Zeit, hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht.<br />
2. Die Automobilindustrie garantiert für den gesamten Zeitraum der Sanierungsphase<br />
von 5 Jahren und der Laufzeit des Tarifvertrages Aufträge in der vorhandenen<br />
Höhe. Das heißt, auch für auslaufende Aufträge im Wert von 100 Millionen<br />
DM verpflichtet sich die Automobilindustrie, Ersatzaufträge zu stellen,<br />
wodurch eine Standort- und Beschäftigungsgarantie für den Sanierungszeitraum<br />
gegeben wird, den es nicht einmal vorher ohne Insolvenz gegeben hat.<br />
3. Rund 160 Mitarbeiter erhalten eine neue Eingruppierung, die niedriger liegt als<br />
bisher. Für diese Mitarbeiter erreichten wir a) eine 14-monatige Absicherung ihres<br />
bisherigen Einkommens, b) eine erneute Überprüfung der Eingruppierung<br />
unter voller Mitbestimmung des Betriebsrates und im nicht Einigungsfall der Anrufung<br />
der Einigungsstelle, c) der Möglichkeit, den Mitarbeitern bei<br />
entsprechender Qualifikation an anderer Stelle zu seiner alten Eingruppierung<br />
zu beschäftigen und d) die Möglichkeit der Qualifizierung zur Erreichung der<br />
bisherigen Eingruppierung.<br />
4. Vermögenswirksame Leistungen werden nach wie vor gezahlt.<br />
5. Die Sonderzahlungen des Jahres 2000 erfolgt noch in voller Höhe der bisherigen<br />
tariflichen Ansprüche durch den Insolvenzverwalter.