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IG Metall Verwaltungsstelle Duisburg

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<strong>Metall</strong>- und Holzindustrie<br />

Absprachen wurden von Arbeitgeberseite häufig nicht oder nicht adäquat eingehalten.<br />

In extrem harten Verhandlungen erreichten wir in einem Sanierungstarifvertrag folgende<br />

Regelungen:<br />

1. Die Zahl des Stammpersonals wird für die gesamte Sanierungsphase auf 273<br />

festgelegt. Sie liegt damit um 16 Personen höher als die aktuelle Beschäftigtenzahl<br />

des Stammpersonals. Für die Erreichung dieser Zahl, das heißt auch die<br />

Neubesetzung von Arbeitsplätzen in dieser Zeit, hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht.<br />

2. Die Automobilindustrie garantiert für den gesamten Zeitraum der Sanierungsphase<br />

von 5 Jahren und der Laufzeit des Tarifvertrages Aufträge in der vorhandenen<br />

Höhe. Das heißt, auch für auslaufende Aufträge im Wert von 100 Millionen<br />

DM verpflichtet sich die Automobilindustrie, Ersatzaufträge zu stellen,<br />

wodurch eine Standort- und Beschäftigungsgarantie für den Sanierungszeitraum<br />

gegeben wird, den es nicht einmal vorher ohne Insolvenz gegeben hat.<br />

3. Rund 160 Mitarbeiter erhalten eine neue Eingruppierung, die niedriger liegt als<br />

bisher. Für diese Mitarbeiter erreichten wir a) eine 14-monatige Absicherung ihres<br />

bisherigen Einkommens, b) eine erneute Überprüfung der Eingruppierung<br />

unter voller Mitbestimmung des Betriebsrates und im nicht Einigungsfall der Anrufung<br />

der Einigungsstelle, c) der Möglichkeit, den Mitarbeitern bei<br />

entsprechender Qualifikation an anderer Stelle zu seiner alten Eingruppierung<br />

zu beschäftigen und d) die Möglichkeit der Qualifizierung zur Erreichung der<br />

bisherigen Eingruppierung.<br />

4. Vermögenswirksame Leistungen werden nach wie vor gezahlt.<br />

5. Die Sonderzahlungen des Jahres 2000 erfolgt noch in voller Höhe der bisherigen<br />

tariflichen Ansprüche durch den Insolvenzverwalter.

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