27.11.2012 Aufrufe

IG Metall Verwaltungsstelle Duisburg

IG Metall Verwaltungsstelle Duisburg

IG Metall Verwaltungsstelle Duisburg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

143<br />

Arbeits- und Gesundheitsschutz<br />

brillen am 27. Februar 2001 sowie zur sachkundigen Prüfung der im Einsatz befindlichen<br />

Krane und zweier Rolltore, jeweils am 19. März 2001.<br />

Die Ordnungsverfügung vom 19. März bezog sich auf alle 11 noch im Betrieb befindlichen<br />

Krane, die zuletzt 1998 überprüft wurden und deren Überprüfung mindestens<br />

einmal jährlich erforderlich ist. Die übrigen Krane wurden bereits bei einer<br />

Begehung am 6. März 2001 durch Aufsichtspersonen der Maschinenbau- und <strong>Metall</strong><br />

Berufsgenossenschaft sowie des staatlichen Amtes für Arbeitsschutz stillgelegt.<br />

Die Ordnungsverfügung zur Stilllegung erfolgte nach dem die durch die Aufsichtsbehörden<br />

gesetzten Fristen, deren Einhaltung vom Betriebsleiter zugesagt<br />

wurden, verstrichen waren. Der Betriebsleiter konnte seine Zusage nicht einhalten,<br />

da er von Herrn Angeneyndt nicht befugt wurde, kostenpflichtige Aufträge zu erteilen.<br />

Gleiches galt für die Rolltore der Hallen 3 und 4, die ebenfalls einmal jährlich<br />

überprüft werden müssen.<br />

Unter den Beschäftigten und dem Betriebsrat wurden die 5 Ordnungsverfügungen<br />

mit großer Erleichterung aufgenommen. Bestand doch die berechtigte Hoffnung,<br />

dass nach Monaten der als demütigend erlebten hygienischen Verhältnisse in der<br />

Firma, unmittelbare Abhilfe bevorstand. Um so größer war die Wut und Ohnmacht,<br />

als deutlich wurde, dass Dr. Angeneyndt nicht gewillt war, den behördlichen Anordnungen<br />

Folge zu leisten und das Rechtsmittel des Widerspruches einlegte, da er<br />

offensichtlich nicht bzw. nur in unwesentlicher Weise gewillt war, die menschenunwürdigen<br />

und rechtswidrigen hygie-nischen Bedingungen, die Unsicherheiten der<br />

Krananlagen und Rolltore zu beseitigen und die fehlenden Schutzbrillen zu besorgen.<br />

Bis zum 20. April 2001 wurden Auflagen der Aufsichtsbehörden in Bezug auf<br />

Krananlagen, vorbereitende Arbeiten ausgenommen, nicht erfüllt.<br />

Erst die Veröffentlichung dieser Tatbestände durch die <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong> brachte Bewegung

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!