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Schmale zweibahnig vierstreifige Landstraßen (RQ 21)

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verkehrstechnischen und gestalterischen Elemente<br />

Auswirkungen auf den Verkehrsablauf nehmen.<br />

Basierend auf der Voruntersuchung wird die standardisierte<br />

Übergangsform durch folgende Charakteristik<br />

beschrieben:<br />

- Unter der Maßgabe einer vzul von 100 km/h<br />

ist der Verkehrsablauf auf dem <strong>zweibahnig</strong>en<br />

Abschnitt bis ca. 0,5 km vor der baulichen<br />

Reduktion unverändert. Das Geschwindigkeitsniveau<br />

und die Fahrstreifenwahl<br />

der Kfz entsprechen dem der unbeeinflussten<br />

Strecke. Allgemein variiert die<br />

Einflusslänge jedoch in Abhängigkeit des<br />

angeordneten Geschwindigkeitstrichters<br />

sowie der vzul auf der Strecke.<br />

- Im Reduktionsbereich verringert sich die<br />

Streuung der freien Geschwindigkeiten für<br />

Pkw und Lkw. Unmittelbar vor dem baulichen<br />

Einzug des linken Fahrstreifens liegt<br />

der Anteil der rechtsfahrenden Kfz zwischen<br />

85 und 100 %.<br />

- Ausfahrende Pkw und Lkw besitzen im<br />

Vergleich zur ihrem Pendant auf der Gegenrichtung<br />

im Abschnitt der einbahnigen<br />

Strecke ein gleiches Geschwindigkeitsniveau.<br />

Der Einflussbereich der Reduktion<br />

auf den Verkehrsablauf des einbahnigen<br />

Abschnitts liegt für beide Fahrtrichtungen<br />

unter 0,5 km.<br />

- Der Bereich nach Beginn der Zweibahnigkeit<br />

wird durch eine hohe Benutzung des<br />

linken Fahrstreifens gekennzeichnet. Ursache<br />

ist der Überholwunsch von Verkehrsteilnehmern,<br />

die im Bereich des einbahnigen<br />

Abschnittes ihre Wunschgeschwindigkeit<br />

nicht realisieren konnten.<br />

Dabei erreichen Lkw ihre Wunschgeschwindigkeit<br />

eher als Pkw. Nach einem<br />

Abstand von ca. 0,6 km zum Ende der<br />

Fahrstreifenaddition entsprechen die Geschwindigkeiten<br />

freifahrender Pkw und die<br />

Belegung der Fahrstreifen noch nicht den<br />

Kennwerten der freien Strecke. Die in der<br />

Voruntersuchung festgelegte Einflusslänge<br />

von 0,75 km kann als maßgebend erachtet<br />

werden.<br />

Für den Übergangstyp innerhalb der Zweibahnigkeit<br />

mit Hinzukommen/Wegfall eines Seitenstreifens<br />

(WZB (S)) ohne weitere Merkmalsänderung<br />

kann anhand der Datenmenge keine verlässliche<br />

Aussage getroffen werden. Eine genaue Abgrenzung<br />

einer Einflusslänge der Abschnitte mit Seitenstreifen<br />

auf die Streckenbereiche ohne Seitenstreifen<br />

ist nicht möglich. Für die Übergangsart muss<br />

angenommen werden, dass der Wechsel von <strong>RQ</strong><br />

28 auf <strong>RQ</strong> <strong>21</strong> einen größeren Einfluss auf das<br />

53<br />

Geschwindigkeitsniveau der Pkw-Führer besitzt,<br />

als es beim Wechsel von <strong>RQ</strong> <strong>21</strong> auf den <strong>RQ</strong> 28<br />

der Fall ist. Die Höhe der Lkw-Geschwindigkeiten<br />

bleibt unbeeinflusst. Basierend auf den Messanordnungen<br />

ist davon auszugehen, dass sich<br />

0,8 km nach der Querschnittsänderung für jede<br />

Richtung ein ungestörter Verkehrsablauf eingestellt<br />

hat.<br />

Der Übergang <strong>zweibahnig</strong> <strong>vierstreifige</strong>r Strecken<br />

zum Innerortsbereich WZB (Innerorts) wird neben<br />

der Höhe der zulässigen Höchstgeschwindigkeit<br />

wesentlich durch die mittlere Knotenabfolge sowie<br />

die Knotenpunktgrundform und die Verkehrsregelung<br />

geprägt. Die Verknüpfung einer engen<br />

Knotenabfolge in Zusammenhang mit plangleichen<br />

Knotenanschlüssen führt zu einer anteilig häufigeren<br />

Nutzung des linken Fahrstreifens. Die Einflussbereiche<br />

der Knotenpunkte können sich bei<br />

geringen Abständen überlagern, der Verkehrsablauf<br />

wird beeinflusst. Allgemein bleibt bei unveränderter<br />

Streckencharakteristik und gleicher Höhe<br />

der vzul das Geschwindigkeitsniveau der freien<br />

Strecke in Fahrtrichtung Innerorts bestehen. Erst<br />

die Verringerung der vzul oder die Anordnung plangleicher<br />

Knotenpunktanschlüsse beeinflusst die<br />

mittleren Geschwindigkeiten. Bei einer Änderung<br />

der vzul am Übergang zum außerörtlichen Bereich<br />

stellen sich mit zunehmender Länge des <strong>RQ</strong> <strong>21</strong>-<br />

ähnlichen Abschnittes die Wunschgeschwindigkeiten<br />

der unbeeinflussten Strecke ein. Einflussfaktoren<br />

sind die vzul im Innerortsbereich und<br />

die Länge des vorangegangenen Abschnitts. Ein<br />

Zusammenhang zwischen einer dichten Knotenabfolge<br />

und einem geringen Geschwindigkeitsniveau<br />

ist nicht auszuschließen, kann aber<br />

aufgrund der geringen Datenmenge nicht verifiziert<br />

werden.<br />

Aus den bisherigen Erkenntnissen wird der<br />

Schluss gezogen, dass die Grenze eines ungestörten<br />

Verkehrsablaufs für Übergänge des Typs WZB<br />

(Innerorts) in Abhängigkeit des mittleren Knotenabstandes<br />

festgelegt werden sollte. Verringert sich<br />

die Knotenabfolge im Vorfeld bebauter Gebiete auf<br />

einen Abstand < 1 km, ist davon auszugehen, dass<br />

ein beeinflusster Verkehrsablauf vorliegt. Die<br />

Grenze des Überganges von freier unbeeinflusster<br />

Strecke zu innerörtlichem Bereich ist für beide<br />

Richtungen auf 0,7 km (in Anlehnung der Einflusslänge<br />

eines LSA geregelten Knotens) vor dem<br />

ersten/letzten Knoten, der einen Abstand < 1 km<br />

zum Nachbarknoten aufweist, festzulegen. Das<br />

Grenzkriterium Knotenpunktabstand < 1 km ist ein<br />

Anhaltswert aus der bestehenden Untersuchung<br />

und statistisch nicht belegt.

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