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Schmale zweibahnig vierstreifige Landstraßen (RQ 21)

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de Rolle für die Wahl eines <strong>RQ</strong> nach RAA. Prinzipiell<br />

kommen drei <strong>RQ</strong> in Frage: Der <strong>RQ</strong> 31 falls<br />

eine 4+0-Verkehrsführung erforderlich wird, z.B.<br />

bei Prognose verkehrsstärken über 30.000<br />

Kfz/24h. Der <strong>RQ</strong> 28, wenn keine 4+0-<br />

Verkehrsführung erforderlich wird. Oder der <strong>RQ</strong><br />

25, der jedoch nur für den Einsatz bei Stadtautobahnen<br />

vorgesehen ist.<br />

2.2 Erkenntnisse zu Strecke und Knotenpunkt<br />

2.2.1 Untersuchungen verschiedener Querschnitte<br />

In BRANNOLTE (1992) wurde der Einsatz von<br />

sogenannten Zwischenquerschnitten untersucht,<br />

d.h. Querschnitte, welche die Lücke zwischen einbahnigen<br />

zweistreifigen und <strong>zweibahnig</strong>en Autobahnquerschnitten<br />

schließen können. Diese sollten<br />

bei geringerem Flächenbedarf und niedrigeren<br />

Baukosten als im Fall von Autobahnquerschnitten<br />

eine höhere Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit<br />

als herkömmliche einbahnige Querschnitte<br />

aufweisen. Als Zwischenquerschnitte wurden<br />

Querschnitte mit einer Kronenbreite zwischen 14<br />

und 22 m definiert.<br />

Dieser Untersuchung ging ein für Deutschland<br />

erster Einsatz eines "Zwischenquerschnittes" mit<br />

drei Fahrstreifen voraus, bei dem positive Sicherheitsergebnisse<br />

zu weiteren Anwendungen ermutigten<br />

(MAIER, 1984). Ziel war es, statt der damals<br />

weitverbreiteten überbreiten Fahrstreifen mit hoher<br />

Unfallauffälligkeit sichere Alternativen zu finden.<br />

Die Untersuchung von BRANNOLTE (1992) erfolgte<br />

für fünf verschiedene Zwischenquerschnitte, die<br />

mit herkömmlichen Querschnittsformen verglichen<br />

wurden. Rund 22.300 Unfälle auf 1.492 km Untersuchungsstrecke<br />

bildeten die Grundlage für die<br />

Verkehrssicherheitsanalyse, die Untersuchungslänge<br />

der einzelnen Kollektive lag zwischen 39 und<br />

2<strong>21</strong> km. Für die Zwischenquerschnitte sowie weitere<br />

einbahnige und <strong>zweibahnig</strong>e Vergleichsquerschnitte<br />

wurden Unfallraten (UR) und angepasste<br />

Unfallkostenraten (UKR) bestimmt. In die<br />

Berechnung gingen sowohl die Unfälle mit Personenschaden<br />

als auch die Unfälle mit Sachschaden<br />

ein. Als Ergebnis zeigte sich, dass <strong>zweibahnig</strong><br />

<strong>vierstreifige</strong> Querschnitte ohne Seitenstreifen<br />

(Kronenbreite 17-20 m) mit 23 DM/(1000*Kfz*km)<br />

eine hohe Verkehrssicherheit aufweisen. Die Unfallkostenraten<br />

(UKR) für einbahnige Querschnitte<br />

bewegen sich zwischen 51 und 72<br />

DM/(1000*Kfz*km). Eine Ausnahme stellt der 2+1-<br />

Querschnitt mit einer Kronenbreite von 14 m dar.<br />

Mit 30 DM/(1000*Kfz*km) ist dieser der zweitsicherste<br />

der untersuchten Zwischenquerschnitte.<br />

Die <strong>zweibahnig</strong>en <strong>vierstreifige</strong>n und sechsstreifigen<br />

Autobahnquerschnitte befinden sich mit<br />

einer UKR von 24 DM/(1000*Kfz*km) in derselben<br />

Größenordnung wie die <strong>zweibahnig</strong> <strong>vierstreifige</strong>n<br />

Querschnitte ohne Seitenstreifen. Ähnliches gilt für<br />

die <strong>zweibahnig</strong> <strong>vierstreifige</strong>n Querschnitte mit Seitenstreifen<br />

im <strong>Landstraßen</strong>bereich (Kronenbreite<br />

26 m). Diese verzeichnen eine UKR von 20<br />

DM/(1000*Kfz*km). Dieser Querschnittstyp stellte<br />

mit 39 km ausgewerteter Streckenlänge allerdings<br />

das kleinste Untersuchungskollektiv dar.<br />

Die Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil<br />

Querschnitte RAS-Q (FGSV, 1996) enthielten für<br />

Regelquerschnitte im Außerortsbereich mittlere<br />

Unfallkostenraten (UKR). Die Beiträge aus den<br />

knotenpunkttypischen Unfällen mit den Unfalltypen<br />

Einbiegen/Kreuzen und Abbiegen sind darin nicht<br />

berücksichtigt. Streckenabschnitte mit einem<br />

<strong>RQ</strong> 20 ordnen sich dabei mit einer Unfallkostenrate<br />

von 42 DM/(1000*Kfz*km) zwischen den <strong>zweibahnig</strong>en<br />

Querschnitten mit einem Seitenstreifen<br />

und den einbahnigen Querschnitten ein.<br />

In ECKSTEIN, MEEWES (2002) wurde neben der<br />

Bestimmung der UKR für <strong>Landstraßen</strong>knotenpunkttypen<br />

auch eine übergreifende Sicherheitsbewertung<br />

von Knotenpunkt und anschließender<br />

Strecke durchgeführt. In Abhängigkeit von Knotenpunktform<br />

und Regelung der Knotenpunktzufahrt<br />

wurden die UKR für angrenzende Streckenabschnitte<br />

ermittelt und Einflüsse des Knotens abgeleitet.<br />

Knotenpunkteinflüsse können sich grundsätzlich<br />

positiv, neutral sowie negativ auf die Verkehrssicherheit<br />

einer Zufahrt auswirken.<br />

Bild 3: Mittlere UKR der verschiedenen Regelquerschnitte<br />

ohne Knotenpunkte (Preisstand 1996, in DM), (ECK-<br />

STEIN, MEEWES 2002)

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