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Schmale zweibahnig vierstreifige Landstraßen (RQ 21)

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Im Merkblatt zur Auswertung von Straßenverkehrsunfällen<br />

(FGSV, 2003) werden für verschiedene<br />

Straßenkategorien pauschale Unfallkostensätze<br />

in Abhängigkeit der Unfallkategorie vorgegeben.<br />

Diese Berechnungen basieren auf dem Preisstand<br />

des Jahres 2000 und geben die mittlere<br />

Unfallstruktur wieder. Demnach sind bei Unfällen<br />

mit Personenschaden Außerorts höhere Unfallkosten<br />

zu erwarten als im innerörtlichen Bereich.<br />

Wenn von einer veränderten Verunglücktenstruktur<br />

im Untersuchungskollektiv auszugehen ist, können<br />

auf Grundlage der zur Verfügung stehenden Verunglücktenanzahl<br />

und der Menge der Unfälle mit<br />

Personenschäden angepasste Unfallkosten sätze<br />

ermittelt werden. Voraussetzung einer solchen<br />

Anpassung ist das Vorhandensein von mindestens<br />

100 Unfällen mit Personenschaden U(P) für Strecken<br />

Außerorts sowie neben der Aufschlüsselung<br />

der U(P) in die Schwerekategorien die Anzahl der<br />

verunglückten Personen, ebenfalls getrennt nach<br />

den Folgen.<br />

(FGSV, 2003) enthält die Verunglücktenstrukturen<br />

für Außerortsstraßen gegliedert nach BAB und<br />

<strong>Landstraßen</strong>. Da die Werte für BAB auch <strong>zweibahnig</strong><br />

<strong>vierstreifige</strong> Außerortsstraßen berücksichtigen,<br />

wurde diese Klasse als Vergleichswert<br />

hinzugezogen (Tab. 39). Der Vergleich der Verunglücktenstruktur<br />

des Unfallgeschehens über den<br />

kompletten Streckenzug einschließlich Knotenpunkte<br />

verdeutlicht, dass die Unfallschwere auf<br />

dem <strong>RQ</strong> 28 dem Niveau von BAB entspricht. Damit<br />

kann die Struktur des Unfallgeschehens auf<br />

<strong>zweibahnig</strong> <strong>vierstreifige</strong>n <strong>Landstraßen</strong> dem von<br />

BAB gleichgesetzt werden, denn die Differenz aus<br />

der relativen Häufigkeit leichtverletzter Personen<br />

wirkt sich nur gering aus. Die Anzahl der getöteten<br />

und schwerverletzten Personen auf dem <strong>RQ</strong> <strong>21</strong><br />

und damit die Verletzungsschwere fallen geringer<br />

aus.<br />

(FGSV,<br />

2003)<br />

Verunglücktenstruktur<br />

Kompletter<br />

Streckenzug<br />

ohne Knoten<br />

BAB <strong>RQ</strong> 28 <strong>RQ</strong> <strong>21</strong> <strong>RQ</strong> 28 <strong>RQ</strong> <strong>21</strong><br />

GT 12 11,8 9,3 17,0 12,7<br />

SV 123 123,5 106,5 114,9 107,3<br />

LV 64 42,4 43,5 29,9 23,6<br />

Tab. 39: Verunglückte je 100 Unfälle mit schwerem Personenschaden<br />

Ohne Berücksichtigung der Knotenelemente zeigt<br />

sich eine deutliche Differenz zwischen beiden<br />

Querschnitten. Die Gefahr auf Abschnitten des <strong>RQ</strong><br />

28 außerhalb von Knotenpunkten bei einem Unfall<br />

mit schwerem Personenschaden U(SP) tödlich zu<br />

verunglücken, ist im Vergleich zum <strong>RQ</strong> <strong>21</strong> um ein<br />

63<br />

Drittel höher. Dies kann mit der unterschiedlichen<br />

Anordnung der vzul zusammenhängen.<br />

Die Verunglücktenstruktur für alle Unfälle mit Personenschaden<br />

U(P) verdeutlicht, dass der Anteil<br />

der schwerverletzten Personen bei Unfällen auf<br />

dem <strong>RQ</strong> 28 höher als auf dem <strong>RQ</strong> <strong>21</strong> ist, während<br />

auf dem <strong>RQ</strong> <strong>21</strong> die Anzahl der Leichtverletzten<br />

überwiegt.<br />

Die Verkehrssicherheit der Streckenabschnitte<br />

zwischen Knotenpunkten wird u. a. beeinflusst<br />

vom Regelquerschnitt (FGSV, 1997) (ECKSTEIN,<br />

MEEWES 2002) und der zulässigen Höchstgeschwindigkeit<br />

(BARK, BAIER 2008). Dementsprechend<br />

werden im Entwurf des HVS (BARK,<br />

2008) in Abhängigkeit der vzul verschiedene<br />

Grundunfallkostenraten (gUKR) für den <strong>RQ</strong> <strong>21</strong><br />

vorgegeben. Eine Bewertung der Verkehrssicherheit<br />

anhand dieser Kriterien erscheint daher sinnvoll.<br />

Die Anpassung der Unfallkostensätze über die<br />

Verunglücktenstruktur setzt außerorts eine Kollektivgröße<br />

von ≥ 100 U(P) voraus (FGSV, 2003).<br />

Diese Anzahl wird bei Berücksichtigung der o. g.<br />

Kriterien nicht in jedem Kollektiv erfüllt. Um eine<br />

ausreichende Vergleichbarkeit der beiden <strong>RQ</strong> zu<br />

gewährleisten, erfolgt im Weiteren die Bewertung<br />

der Elemente „Zwischenbereich“ und „freie Strecke“<br />

mit dem pauschalen Kostensatz U(P) für Autobahnen<br />

nach FGSV (2003).<br />

Für die Knotenpunkte erfolgte eine Trennung nach<br />

der Knotengrundform im Bereich der Hauptfahrbahn,<br />

da dieses Kriterium u.a. als maßgebend für<br />

die Verkehrssicherheit eingestuft wird. Aufgrund<br />

ausreichender Kollektivgrößen erfolgt die Ermittlung<br />

entsprechender Unfallkostensätze (Tab. 40).<br />

Ursache für die niedrigeren Kostensätze bei plangleichen<br />

Knotenpunkten ist die geringere zulässige<br />

Höchstgeschwindigkeit im Knotenbereich (das<br />

Kollektiv besteht fast ausschließlich aus LSAgeregelten<br />

Knoten) und die damit verbundene<br />

geringere Unfallschwere.<br />

Elemente WU U(P) [€]<br />

Strecke ohne Knoten<br />

<strong>RQ</strong> <strong>21</strong> / <strong>RQ</strong> 28 105.000<br />

Knoten<br />

Planfreie Grundform 87.000<br />

Plangleiche Grundform 67.000<br />

alle Knoten (gemischt) 78.500<br />

Tab. 40: Unfallkostensätze zur Bewertung der Schwere von<br />

Verkehrsunfällen

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