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Schmale zweibahnig vierstreifige Landstraßen (RQ 21)

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Beginn des Ausfädelstreifens bis zur Inselspitze<br />

des Einfädelstreifens. Folglich ergibt sich die Länge<br />

des Einfädelbereichs beginnend von der Inselspitze<br />

des Einfädelfahrstreifens bis 50 m nach<br />

Ende des Einfädelfahrstreifens. Die 50 m Zuschlag<br />

wurden unter der Annahme gewählt, dass einige<br />

Fahrstreifenwechselvorgänge, die bei bestimmten<br />

Verkehrssituationen über die Länge des Einfädelfahrstreifens<br />

hinaus reichen, ebenfalls in diesem<br />

Bereich berücksichtigt werden. Erfolgt der Anschluss<br />

in das Netz mit einer Verflechtungsstrecke<br />

zwischen Aus- und Einfädelfahrstreifen wurde ein<br />

Zwischenelement in diesem Bereich eingefügt. Alle<br />

diese Elemente wurden mit ihrer Länge in die Unfallkenngrößenrechnung<br />

einbezogen.<br />

Die Abgrenzung plangleicher Knotenpunkte umfasst<br />

ein Quadrat mit einer Kantenlänge von 50 m.<br />

Mittelpunkt bildet der Schnittpunkt beider Straßenachsen.<br />

Alle in dem aufgespannten Quadrat vorgefundenen<br />

Unfälle wurden dem Element „plangleicher<br />

Knotenpunkt“ zugewiesen. In die Berechnung<br />

der Unfallkenngrößen wurde die Längenausdehnung<br />

des Elementes mit der Größe 1 berücksichtigt.<br />

Für FSR, FSS und FSA erfolgte eine exakte Längenerfassung<br />

in zwei Teilbereichen. Im Bereich<br />

des <strong>zweibahnig</strong>en <strong>vierstreifige</strong>n Abschnittes wurde<br />

ein 300 m langer Abschnitt der jeweiligen Übergangsform<br />

zugeordnet. Der Abschnitt endet an der<br />

Stelle, wo der Hauptfahrbahn nur noch ein vollständiger<br />

Fahrstreifen zur Verfügung steht (analog<br />

FSA in der Gegenrichtung). Im einbahnig zweistreifigen<br />

Bereich wurde für alle drei Übergangsformen<br />

ein 200 m langer Teilabschnitt angeordnet.<br />

Erweiterter Knotenpunkt<br />

Das Element „erweiterter Knotenpunkt“ fand bei<br />

der Verkehrssicherheitsbewertung (teil-) planfreier<br />

Knoten Beachtung. Um eine formal korrekte Gegenüberstellung<br />

(teil-) planfreier und plangleicher<br />

Knotenpunkte durchführen zu können, ist eine<br />

Erfassung des gesamten Unfallgeschehens an den<br />

Teilknotenpunkten notwendig, ohne dass die zusätzliche<br />

Streckenlänge berücksichtigt wird. Das<br />

Unfallgeschehen im Bereich der Rampen, plangleicher<br />

Teilknoten und planfreier Bereiche übergeordneter<br />

Anschlüsse wurde im Element „erweiterter<br />

Knotenpunkt“ erfasst. Auch hier erfolgt die<br />

Längenbetrachtung „dimensionslos“ mit der Größe<br />

1. Die Abgrenzung plangleicher Teilknoten erfolgte<br />

analog der Vorgehensweise für plangleiche Knoten<br />

61<br />

auf der Hauptstrecke. Die Begrenzung planfreier<br />

Elemente orientierte sich an der baulichen Ausprägung<br />

des Teilknotens. Das Ende von Aus- oder<br />

Einfädelfahrstreifen auf der untergeordneten Strecke<br />

markiert die Grenze.<br />

Zwischenelement<br />

Die Gruppe der Zwischenelemente umfasst eine<br />

Vielzahl von verschiedenen Streckenbereichen,<br />

die sich an den Knotenpunkten beidseitig anordnen.<br />

Um eventuelle Einflüsse von Knotenpunkten auf<br />

die Verkehrssicherheit der nachfolgenden Fahrbahn<br />

auszuschließen, wurde dem Knotenpunkt<br />

nachfolgend eine Pufferstrecke von 400 bzw. 500<br />

m angeordnet.<br />

Zwischenelemente wurden darüber hinaus im Annäherungsbereich<br />

von Knotenpunkten angeordnet,<br />

um eine längenmäßige Bestimmung des mutmaßlichen<br />

Einflusses von Knotenpunkten auf die angrenzende<br />

zulaufende Fahrbahn zu erhalten. Der<br />

Abschnitt des Annäherungsbereiches beinhaltete<br />

zehn 100 m lange Elemente. Eine genaue Erläuterung<br />

enthält Kapitel 5.2.4.<br />

Freie Strecke<br />

Nach dem Festlegen der Knotenpunkte und der<br />

Zwischenelemente ergab sich aus den verbliebenen<br />

Streckenabschnitten der Bereich, welcher der<br />

freien bzw. unbeeinflussten Strecke zugeordnet<br />

wurde. Für diese Elemente erfolgte die Zuordnung<br />

des Kriteriums der vzul. Dies geschah für jede Richtung.<br />

Trat im Streckenverlauf eine Änderung der<br />

vzul auf, wurde der Abschnitt in der Auswertung<br />

unterteilt. Eine differenzierte Betrachtung der Verkehrssicherheit<br />

nach Höhe der vzul wurde nicht für<br />

alle Netzelemente durchgeführt, da gerade im<br />

Bereich plangleicher Knotenpunkte Geschwindigkeitstrichter<br />

angeordnet sind, die eine elementfeine<br />

Betrachtung der Verkehrssicherheit nach der vzul<br />

nicht zulassen.<br />

Da das Unfallgeschehen einer Poissonverteilung<br />

unterliegt, kann die Betrachtung sehr kurzer Streckenabschnitte<br />

in der Höhe der fahrleistungsbezogenen<br />

Unfallkenngrößen extreme Unterschiede<br />

aufweisen. Deshalb wurden bei der Netzanalyse<br />

nur Abschnitte mit einer Mindestlänge von<br />

200 m berücksichtigt.

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