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Schmale zweibahnig vierstreifige Landstraßen (RQ 21)

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ohne Beachtung der Randbedingungen ein nicht<br />

eindeutiges Ergebnis liefert. Für die Untersuchungsstrecken<br />

zeigt sich hier eine geringfügig<br />

höhere Unsicherheit für den <strong>RQ</strong> <strong>21</strong> mit einer UKR<br />

von 10,7 €/(1000*Kfz*km) gegenüber dem <strong>RQ</strong> 28<br />

mit 10,4 €/(1000*Kfz*km), beruhend auf der überrepräsentierten<br />

Teilkollektivgröße „vzul = 100 km/h“<br />

und dem niedrigeren Anteil der UKR U(P) mit<br />

9,7 €/(1000*Kfz*km). Diese allgemeine Betrachtungsweise<br />

berücksichtigt weder die Verteilung der<br />

zulässigen Höchstgeschwindigkeit noch den DTV.<br />

Der Zusammenhang mit den UR(P) veranschaulicht,<br />

dass auf dem <strong>RQ</strong> 28, unabhängig der Betrachtung<br />

von weiteren Randbedingungen, das<br />

Risiko in einen Unfall mit Personenschaden verwickelt<br />

zu werden, die gleiche Größe wie auf dem<br />

<strong>RQ</strong> <strong>21</strong> besitzt (0,09 U/(10 6 *Kfz*km)). Der mittlere<br />

Anteil der Unfälle mit schwerem Sachschaden ist<br />

auf beiden Querschnitten mit 0,05 U/(10 6 *Kfz*km)<br />

identisch.<br />

Für die Verkehrssicherheit der freien Strecke bleibt<br />

festzuhalten:<br />

- Die Verkehrssicherheit der freien Strecke<br />

unterscheidet sich mit der Veränderung<br />

der vzul von 100 auf 120 km/h auf beiden<br />

Querschnitten. Strecken mit einer vzul von<br />

v = 100 km/h weisen für beide <strong>RQ</strong> eine<br />

hohe Verkehrssicherheit auf. Der Sicherheitsgrad<br />

verringert sich bei Strecken des<br />

<strong>RQ</strong> 28 ohne Geschwindigkeitsbeschränkung<br />

im Vergleich zu einer vzul von v = 120<br />

km/h für das Untersuchungskollektiv nur<br />

marginal.<br />

- Sowohl bei einer vzul von v = 100 km/h als<br />

auch bei v = 120 km/h weist der <strong>RQ</strong> 28<br />

gegenüber dem <strong>RQ</strong> <strong>21</strong> einen höheren Sicherheitsgrad<br />

auf.<br />

- Für den Geschwindigkeitstyp mit dem<br />

Merkmal „vzul = frei“ des <strong>RQ</strong> <strong>21</strong> ist aufgrund<br />

unzureichender Kollektivgröße keine<br />

allgemeine Aussage möglich.<br />

- Das Risiko eines Unfallereignisses mit<br />

Personenschaden ist unter der Voraussetzung<br />

einer identischen vzul für Strecken mit<br />

<strong>RQ</strong> 28 niedriger. Im Vergleich zum <strong>RQ</strong> <strong>21</strong><br />

fällt die UR(P) unabhängig von der Höhe<br />

der angeordneten Höchstgeschwindigkeit<br />

um 0,02 U/(10 6 *Kfz*km) niedriger aus.<br />

- Eine höhere vzul ist bei beiden Regelquerschnitten<br />

mit höheren UR(P) verbunden.<br />

Die Kollektive mit einer unbeschränkten<br />

vzul weisen die höchsten UR(P) auf.<br />

- Aus den Untersuchungskollektiv geht hervor,<br />

dass in der praktischen Anwendung<br />

für Strecken des <strong>RQ</strong> <strong>21</strong> überwiegend eine<br />

Beschränkung der vzul auf 100 km/h erfolgt,<br />

während auf Strecken <strong>RQ</strong> 28 größtenteils<br />

keine oder eine Beschränkung auf<br />

vzul = 120 km/h vorzufinden ist.<br />

Die höhere Anzahl V(GT) und V(SV) je 100 U(SP)<br />

auf Strecken des <strong>RQ</strong> 28 gegenüber dem <strong>RQ</strong> <strong>21</strong> ist<br />

auf die Verteilung des Merkmales vzul in den Kollektiven<br />

und den damit einhergehenden höheren<br />

Geschwindigkeiten zurück zu führen.<br />

5.3.2 Einflussbereich Knotenpunkte<br />

Die Besonderheit des <strong>RQ</strong> <strong>21</strong> liegt in der Vielzahl<br />

der möglichen Knotenanschlüsse in das weitere<br />

Netz. Je nach EKL kann der Anschluss an einen<br />

Knotenpunkt auf der Hauptfahrbahn planfrei oder<br />

plangleich erfolgen. Der Anschluss des <strong>RQ</strong> 28 an<br />

das untergeordnete Netz ist nach RAA (FGSV,<br />

2008B) planfrei durchzuführen. Aus den Untersuchungen<br />

geht hervor, dass bei einer Klassifizierung<br />

des <strong>RQ</strong> 28 als Bundes- oder Landesstraße<br />

sowohl planfreie als auch plangleiche Varianten<br />

der Anschlussknoten vorliegen. Auch im Kollektiv<br />

des <strong>RQ</strong> <strong>21</strong> sind unterschiedliche Knotenpunktformen<br />

festzustellen.<br />

Die Sicherheitsanalyse beruht auf der Auswertung<br />

der Unfälle der Kategorie 1 bis 6 der Bundesländer<br />

Sachsen und Sachsen-Anhalt. Für die Varianten<br />

der planfreien Führung in der Hauptfahrbahn und<br />

des plangleichen Anschlusses war zu prüfen, inwieweit<br />

sich die Knotengrundform bzw. Verkehrsregelung<br />

auf die Verkehrssicherheit des Annäherungsbereiches<br />

der Strecke auswirkt. Während für<br />

die planfreien Knotenpunkte keine weitere Differenzierung<br />

nötig ist, wurden die plangleichen Knoten<br />

nach den Kriterien Kreuzung oder Einmündung<br />

sowie LSA- oder durch Verkehrszeichen geregelt<br />

unterteilt. Durch Verkehrszeichen geregelte plangleiche<br />

Knotenpunkte stellen auf Strecken des <strong>RQ</strong><br />

<strong>21</strong> die seltene Ausnahme dar. Eine separate Auswertung<br />

erfolgte nicht. Die Kollektive umfassen die<br />

Annäherungsbereiche, die zum Vorgängerknoten<br />

einen Sicherheitsbereich von 400 m aufweisen.<br />

Bei der planfreien Führung wurden für den <strong>RQ</strong> <strong>21</strong><br />

und für den <strong>RQ</strong> 28 insgesamt 15 bzw. 24 Annäherungsbereiche<br />

untersucht. Eine Trennung<br />

nach Höhe der vzul wurde aufgrund der geringen<br />

Kollektivgrößen nicht vorgenommen. Die Grenze<br />

zu planfreien Knotenpunkten bildet der Beginn des<br />

Ausfädelfahrstreifens. Der Bereich plangleicher<br />

Knoten beginnt 25 m vor dem Achsenschnittpunkt<br />

von Haupt- und Anschlussstrecke in Richtung Annäherungsbereich.

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