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Schmale zweibahnig vierstreifige Landstraßen (RQ 21)

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en SV-Anteil von 10 % am Verkehrsaufkommen<br />

angenommen. Dabei wurde berücksichtigt, dass<br />

sich der überwiegende Teil der <strong>RQ</strong> <strong>21</strong>- ähnlichen<br />

Strecken im Vorfeld von Agglomerationen befindet<br />

und dementsprechend sich auch die Zusammensetzung<br />

der Fahrzeugflotte gestaltet. Die Pannenrate<br />

gilt für das Auftreten von Pannenfahrzeugen.<br />

Um den Anteil der Fahrzeuge mit Nothalt abzubilden,<br />

entwickelten BRILON; BÄUMER (2001) basierend<br />

auf der Auswertung von Notrufsäulenprotokollen<br />

eine Formel, die den prozentualen<br />

Anteil der nothaltenden (verkehrsbehindernden)<br />

Fahrzeuge VB in Abhängigkeit des Abstandes der<br />

Nothaltebuchten (NHB) angibt.<br />

VB 5 , 6 0,<br />

016*<br />

D 1,<br />

97*<br />

s [%]<br />

Da für diese Fahrzeuggruppe, die Möglichkeit des<br />

Erreichens einer NHB eine Rolle spielt, wird der<br />

mittlere Abstand der Nothaltebuchten D in dieser<br />

Formel berücksichtigt. Eine weitere Randbedingung<br />

dieser Berechnung liegt in der Voraussetzung,<br />

dass es beim Nothalt im gesamten Streckenverlauf<br />

keine Möglichkeit gibt das Kfz komplett<br />

auf dem Bankett abzustellen. Laut den zukünftigen<br />

RAL sind für <strong>RQ</strong> <strong>21</strong>- ähnliche Strecken mittlere<br />

Abstände der NHB von 0,5 bis 1,0 km vorgesehen,<br />

wenn der Abschnitt an Knotenpunkten planfrei<br />

geführt und als Kraftfahrstraße betrieben wird. Die<br />

mittleren Knotenpunktabstände sollen je nach EKL<br />

mindestens 2 bis 3 km betragen. Aus diesen Überlegungen<br />

wurden folgende Fälle für die Betrachtung<br />

der Pannenrate abgeleitet:<br />

- Hoher Ausbaustandard (mittlerer NHB-<br />

Abstand 0,5 km)<br />

- Mittlerer Ausbaustandard (mittlerer NHB-<br />

Abstand 0,75 km)<br />

- Geringer Ausbaustandard (mittlerer NHB-<br />

Abstand 1,0 km)<br />

- Keine NHB (Knotenabstand 2,5 km)<br />

Neben dem Auftreten von Pannenfahrzeugen, die<br />

den Verkehrsablauf beeinflussen können, ergeben<br />

sich weitere Störungen aus der Anordnung von<br />

AkD auf der Strecke. Arbeitsstellen längerer Dauer<br />

wurden in der Analyse nicht berücksichtigt. Im<br />

Gegensatz zu AkD ist deren Errichtung und Betrieb<br />

mit einem höheren Sicherungsaufwand sowie<br />

differenzierten Beeinflussung des Verkehrsablaufs<br />

verbunden. Deren Auswirkungen auf den Verkehrsablauf<br />

sind solcher Art, dass von einem Unterschied<br />

zwischen <strong>RQ</strong> <strong>21</strong> und <strong>RQ</strong> 28 nicht mehr<br />

ausgegangen werden kann. Bei beiden Querschnitten<br />

ist eine 4+0 Führung des Verkehrs in<br />

Baustellen nicht möglich.<br />

87<br />

In STÖCKERT (2001) erfolgte eine detaillierte<br />

Untersuchung der AkD, unter anderem auf <strong>zweibahnig</strong><br />

vierstreifen Strecken ohne Seitenstreifen.<br />

Neben der Auftretenshäufigkeit von AkD/(km*a)<br />

wurden diese unter anderem nach Arbeitszweck<br />

und Auftreten auf dem jeweiligen Fahrstreifen unterschieden.<br />

In Bezug auf den <strong>RQ</strong> <strong>21</strong> ist gegenüber<br />

den <strong>RQ</strong> 28 dann von weiteren Störfällen<br />

durch AkD zu sprechen, wenn Arbeitsstellen die<br />

auf dem rechten Fahrstreifen angeordnet sind,<br />

ansonsten auf dem Seitenstreifen durchgeführt<br />

werden könnten (Bspw. Schutzplankenreparaturen,<br />

Gehölzpflege). Nach Abzug der Arbeiten die<br />

zwingend auf dem Fahrstreifen erfolgen, wurde<br />

anhand der Datengrundlage von STÖCKERT<br />

(2001) ein zusätzlicher Anteil von 4 AkD/(km*a) für<br />

den <strong>RQ</strong> <strong>21</strong> gegenüber dem <strong>RQ</strong> 28 der Literatur<br />

entnommen. Tendenziell steigt die Anzahl der AkD<br />

durch Schutzplankenreparaturen am Mittelstreifen<br />

mit der Zunahme des DTV an (STÖCKERT, 2001).<br />

Da eine genaue Abschätzung der Größenordnung<br />

aufgrund der speziellen Problematik – es würde<br />

lediglich die rechte Fahrbahnseite gesondert berücksichtigt<br />

– nicht möglich war, wurde dieser Anteil<br />

nicht mit bewertet.<br />

Ob ein Pannenfahrzeug ein entscheidendes Hindernis<br />

im Verkehrsablauf darstellt, hängt maßgeblich<br />

von der aktuellen Verkehrsbelastung während<br />

des Ereignisses ab. Entscheidend hierbei ist die<br />

Verkehrsstärke der Richtungsfahrbahn. Die Auftretenswahrscheinlichkeit<br />

von Pannenfahrzeugen<br />

steht im direkten Zusammenhang mit der Verkehrsstärke.<br />

Um den Einfluss der verkehrsbehindernden<br />

Pannenfahrzeuge abzubilden, wurden<br />

Ganglinien des Verkehrs verwendet.<br />

PINKOFSKY (2006) typisierte in seinen Untersuchungen<br />

verschiedene Streckenabschnitte des<br />

Bundesfernstraßennetzes anhand von Jahres-,<br />

Wochen-, und Tagesganglinien. Für die Darstellung<br />

von Tagesganglinien fanden sieben verschiedene<br />

Typen Berücksichtigung. Der auf Bundesstraßen<br />

häufig auftretende Typ B – mit einer ausgeprägten<br />

Morgenspitze – korrespondiert nach<br />

PINKOFSKY (2006) regelmäßig mit dem Typ E,<br />

dem Pendant mit einer ausgeprägten Nachmittagspitze.<br />

Die Spitzenstunden der Werktage (Montag<br />

– Freitag) weisen für beide Typen einen Anteil von<br />

9 bis 10 % des DTV auf. Das Auftreten einer Spitzenstunde<br />

in den Früh- und Nachmittagstunden<br />

war ein Merkmal, was an mehreren Messquerschnitten<br />

<strong>RQ</strong> <strong>21</strong>- ähnlicher Strecken beobachtet<br />

werden konnte. So ergibt sich bei einer nach<br />

Fahrtrichtung getrennten Betrachtung, bezogen<br />

auf die Anzahl der Werktage pro Jahr, eine Anzahl<br />

von ca. 520 Spitzenstunden mit einer Verkehrsbelastung<br />

von mindestens 9 % des DTV.

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