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Schmale zweibahnig vierstreifige Landstraßen (RQ 21)

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nenbedingten Verkehrsstörungen (Fahrzeitverluste<br />

durch Stau) sowie Störungen<br />

durch AkD. Mit Ausnahme der AkD fließen<br />

bei der Berechnung die Fahrleistung und<br />

der mittlere Abstand der NHB mit ein. Da<br />

bei einem geringeren NHB-Abstand die<br />

Störungshäufigkeit abnimmt, reduzieren<br />

sich die Kosten. Jedoch sind die höheren<br />

Investitionskosten durch die Mehranzahl<br />

der NHB zu berücksichtigen. In einem abschließenden<br />

Schritt sind die Nutzen gegenüber<br />

dem Kosten abzuwägen. Dabei<br />

obliegt es dem Straßenbaulastträger zu<br />

bestimmen, bei welchem Verhältnis der<br />

Bau eines <strong>RQ</strong> <strong>21</strong> gegenüber dem <strong>RQ</strong> 28<br />

einen Vorteil darstellt.<br />

- Eine weitere Form der Einsatzgrenzenbestimmung<br />

stellt die Erhebung aller Kosten<br />

dar, die auf Störungen des Verkehrsablaufes<br />

beruhen, welche bei einem Ausbau<br />

der Strecke mit einem Seitenstreifen<br />

vermieden werden könnten. Eine Ermittlung<br />

der Kosten kann anhand der Addition<br />

der Störfälle mit den jeweiligen zu erwartenden<br />

mittleren Kosten erfolgen. Auch in<br />

diesem Falle fließen die Fahrleistung, der<br />

mittlere NHB-Abstand und die Länge der<br />

Strecke in die Betrachtung ein. Überschreitet<br />

die Summe der Kosten einen bestimmten<br />

Grenzwert, ist der Ausbau der Strecke<br />

mit <strong>RQ</strong> 28 zu empfehlen.<br />

Alle Varianten beinhalten die Berücksichtigung der<br />

mittleren Anzahl der zu erwartenden Störungen im<br />

Verkehrsablauf. Diese basieren im Wesentlichen<br />

auf der fahrleistungsbezogenen mittleren Pannenrate.<br />

Damit verbunden ist eine kontinuierliche Zunahme<br />

der absoluten Störfälle mit steigender Streckenlänge.<br />

Eine besondere Charakteristik, die eine<br />

Begrenzung des <strong>RQ</strong> <strong>21</strong> auf 15 km rechtfertigt,<br />

konnte aus den Untersuchungen nicht bestimmt<br />

werden. Bei der Festlegung der Einsatzlänge sind<br />

die Kriterien und Ansprüche an die Straßenkategorien<br />

nach den RIN (FGSV, 2008C) und den allgemeinen<br />

Anforderungen der RAL (FGSV, 2008)<br />

einzubeziehen. Die bisher definierte Einsatzgrenze<br />

kann durch eine akzeptierte Anzahl von Störungen<br />

je Zeiteinheit, oder durch eine festgelegte Höhe<br />

vertretbarer Mehrkosten definiert werden. Die Untersuchungen<br />

zeigten weiterhin, dass die Einsatzgrenze<br />

in Abhängigkeit des mittleren NHB-<br />

Abstandes bei gleichen Randbedingungen variieren<br />

kann. Ein Neubau von <strong>RQ</strong> <strong>21</strong> ohne die Einrichtung<br />

von NHB wird nicht empfohlen.<br />

93<br />

8 Empfehlungen für Einsatz und<br />

Betrieb des <strong>RQ</strong> <strong>21</strong><br />

8.1 Allgemeine Einsatzgrenzen<br />

Laut Entwurf der RAL (FGSV, 2008) kommt der<br />

<strong>RQ</strong> <strong>21</strong> für kurze Abschnitte mit Verkehrsbelastungen<br />

zwischen 15.000 und 30.000 Kfz/24h in Betracht.<br />

Solche Verkehrsbelastungen treten häufig<br />

im Vorfeld mittlerer bis großer Agglomerationsräume<br />

auf. Dabei besitzen <strong>RQ</strong> <strong>21</strong>- ähnliche Abschnitte<br />

überwiegend die Funktion einer Radialstrecke<br />

mit Sammelfunktion für das Umland. Aus den dokumentierten<br />

Strecken geht hervor, dass Längen<br />

über 15 km im bestehenden Netz eher die Ausnahme<br />

darstellen. An einem Großteil der untersuchten<br />

Strecken die diese Charakteristik aufwiesen,<br />

waren Belastungsspitzen im Verkehrsaufkommen<br />

in den Früh- und Nachmittagsstunden<br />

festzustellen, was ein typisches Merkmal für den<br />

bezeichneten Straßentyp ist. In anderen Fällen<br />

stellten <strong>RQ</strong> <strong>21</strong>- ähnliche Abschnitte die Verbindung<br />

zwischen städtischen Zentren und dem naheliegenden<br />

übergeordneten Netz der BAB her und<br />

besitzen somit über einen kurzen Abschnitt eine<br />

hohe Verbindungsfunktion. Aus diesen Erkenntnissen<br />

können für den allgemeinen Einsatz des <strong>RQ</strong><br />

<strong>21</strong> folgende Empfehlungen abgegeben werden:<br />

- Der <strong>RQ</strong> <strong>21</strong> ist für kurze <strong>Landstraßen</strong>abschnitte<br />

mit hohen Verkehrsbelastungen<br />

geeignet. Dies gilt bei Situationen, bei denen<br />

eine Bündelung von <strong>Landstraßen</strong> mit<br />

einer gemeinsamen Verkehrsbelastung<br />

von über 15.000 Kfz/24h auftritt. Weiterhin<br />

ist der Einsatz für Strecken im Vorfeld von<br />

Agglomerationen vorgesehen, die eine<br />

Charakteristik als Radialstraße zur Bündelung<br />

der Verkehre des Umlandes besitzen<br />

oder welche die Funktion einer Verbindung<br />

zwischen der Agglomeration und dem nahegelegenen<br />

BAB-Netz aufweisen. Diese<br />

stellen in der Regel einen Übergang zu<br />

den in den RASt (FGSV, 2006C) aufgeführten<br />

typischen Entwurfssituationen der<br />

anbaufreien bzw. Verbindungsstraßen dar.<br />

- Der Einsatzbereich des <strong>RQ</strong> <strong>21</strong> soll eine<br />

Verkehrsstärke von 30.000 Kfz/24h nicht<br />

überschreiten. Bei höheren Verkehrsbelastungen<br />

sind auch kurze Streckenabschnitte<br />

nach den RAA (FGSV, 2008B) zu planen.<br />

Darüber hinaus wurde gezeigt, dass<br />

Verkehrsbelastungen von mehr als 30.000<br />

Kfz/24h zu einer erheblichen Zunahme von<br />

Stauereignissen aufgrund von Störungen<br />

des Verkehrsablaufs führen

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