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Content Marketing

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Rückschlüsse: Was zu tun ist<br />

Die Mediennutzer sind also gehalten, ein<br />

deutliches Mehr an Verantwortung auf ihrer<br />

Reise durch das digitale Universum zu übernehmen.<br />

Dabei sollten sie nicht alleingelassen<br />

werden. Das Thema „<strong>Content</strong> <strong>Marketing</strong> und<br />

was es mit uns macht“ sollte deshalb möglichst<br />

bald von der Bildungspolitik als relevant<br />

erkannt und in die Lehrpläne aufgenommen<br />

werden.<br />

5.4 Die Medienpolitik<br />

Wenn sich eine Branche nicht selbst ethisch<br />

in die Pflicht nimmt, dann ist der Gesetzgeber<br />

gefragt. Und in der Tat schreiben das Telemediengesetz,<br />

die Landespressegesetze und der<br />

Rundfunkstaatsvertrag für die „kommerzielle<br />

Kommunikation“, wie sie hier genannt wird,<br />

unter anderem Absendertransparenz sowie<br />

eine klare Trennung zwischen redaktionellen<br />

Inhalten und „geschäftlichen Vorgängen“ vor.<br />

Darüber hinaus prangert das Gesetz gegen den<br />

unlauteren Wettbewerb im Anhang zu § 3 Abs. 3<br />

Punkt 11 „als Information getarnte Werbung“ an<br />

und definiert unzulässige geschäftliche Handlungen<br />

dabei als „vom Unternehmer finanzierten<br />

Einsatz redaktioneller Inhalte zu Zwecken<br />

der Verkaufsförderung, ohne dass sich dieser<br />

Zusammenhang aus dem Inhalt oder aus der<br />

Art der optischen oder akustischen Darstellung<br />

ergibt“ (Bundesministerium der Justiz o. D.).<br />

Wenn man <strong>Content</strong> <strong>Marketing</strong> als „<strong>Marketing</strong><br />

mit Journalismus“ oder gar „Werbung mit<br />

Journalismus“ definiert und wenn man folglich<br />

zumindest von einer mittelbaren Verkaufsmaßnahme<br />

reden muss, dann bewegt sich <strong>Content</strong><br />

<strong>Marketing</strong> wohl in einer rechtlichen Grauzone.<br />

Vor allem scheint dies dann der Fall zu sein,<br />

wenn die redaktionellen Angebote auf einer<br />

Website mit einem Online-Shop des Unternehmens<br />

verbunden sind, was zum Beispiel bei<br />

den CM-Auftritten einiger Pharmahersteller,<br />

Mobilfunkanbieter oder Energieversorger der<br />

Fall ist. Es ließe sich einwenden, dass bei Anzeigenblättern<br />

redaktionelle Inhalte oft fast<br />

ausschließlich der Verkaufsförderung dienen<br />

sollen. Nur weil es auch andere „Verdächtige“<br />

gibt, spricht dies die gängige Praxis im <strong>Content</strong><br />

<strong>Marketing</strong> aber längst nicht automatisch frei<br />

(Fringuelli/Kamps 2013).<br />

Zu mehr Klarheit und hoffentlich auch mehr<br />

Verbraucherschutz könnte es hier kommen,<br />

wenn die ersten Abmahnungen versandt und<br />

Präzedenzfälle vor Gericht verhandelt werden.<br />

Abmahnungen können allerdings nur Wettbewerber<br />

vornehmen. Und wer im Glashaus des<br />

<strong>Content</strong> <strong>Marketing</strong> sitzt, wird nicht mit Steinen<br />

werfen. Eine unbedachte Handlung könnte auf<br />

alle Beteiligten zurückfallen. Deshalb dürften<br />

CM betreibende Unternehmen bis auf Weiteres<br />

für sie „elegante“ Lösungen anstreben, bei<br />

denen sich der Auftraggeber und sein geschäftliches<br />

Interesse „irgendwie“ aus dem Gesamtzusammenhang<br />

ableiten lassen und nicht gesondert<br />

gekennzeichnet werden müssen.<br />

Jenseits aller Einzelregelungen scheint es<br />

geboten, dass sich die Medienpolitik möglichst<br />

bald grundsätzlicher mit dem Thema<br />

„Die Rettung des Journalismus“ auseinandersetzt.<br />

Die aktuellen Entwicklungen, die zu<br />

einer immer weiteren Entgrenzung des unabhängigen<br />

Journalismus führen, sind alarmie-<br />

Greift hier das Gesetz<br />

gegen unlauteren<br />

Wettbewerb?<br />

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