Content Marketing
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Rückschlüsse: Was zu tun ist<br />
Die Mediennutzer sind also gehalten, ein<br />
deutliches Mehr an Verantwortung auf ihrer<br />
Reise durch das digitale Universum zu übernehmen.<br />
Dabei sollten sie nicht alleingelassen<br />
werden. Das Thema „<strong>Content</strong> <strong>Marketing</strong> und<br />
was es mit uns macht“ sollte deshalb möglichst<br />
bald von der Bildungspolitik als relevant<br />
erkannt und in die Lehrpläne aufgenommen<br />
werden.<br />
5.4 Die Medienpolitik<br />
Wenn sich eine Branche nicht selbst ethisch<br />
in die Pflicht nimmt, dann ist der Gesetzgeber<br />
gefragt. Und in der Tat schreiben das Telemediengesetz,<br />
die Landespressegesetze und der<br />
Rundfunkstaatsvertrag für die „kommerzielle<br />
Kommunikation“, wie sie hier genannt wird,<br />
unter anderem Absendertransparenz sowie<br />
eine klare Trennung zwischen redaktionellen<br />
Inhalten und „geschäftlichen Vorgängen“ vor.<br />
Darüber hinaus prangert das Gesetz gegen den<br />
unlauteren Wettbewerb im Anhang zu § 3 Abs. 3<br />
Punkt 11 „als Information getarnte Werbung“ an<br />
und definiert unzulässige geschäftliche Handlungen<br />
dabei als „vom Unternehmer finanzierten<br />
Einsatz redaktioneller Inhalte zu Zwecken<br />
der Verkaufsförderung, ohne dass sich dieser<br />
Zusammenhang aus dem Inhalt oder aus der<br />
Art der optischen oder akustischen Darstellung<br />
ergibt“ (Bundesministerium der Justiz o. D.).<br />
Wenn man <strong>Content</strong> <strong>Marketing</strong> als „<strong>Marketing</strong><br />
mit Journalismus“ oder gar „Werbung mit<br />
Journalismus“ definiert und wenn man folglich<br />
zumindest von einer mittelbaren Verkaufsmaßnahme<br />
reden muss, dann bewegt sich <strong>Content</strong><br />
<strong>Marketing</strong> wohl in einer rechtlichen Grauzone.<br />
Vor allem scheint dies dann der Fall zu sein,<br />
wenn die redaktionellen Angebote auf einer<br />
Website mit einem Online-Shop des Unternehmens<br />
verbunden sind, was zum Beispiel bei<br />
den CM-Auftritten einiger Pharmahersteller,<br />
Mobilfunkanbieter oder Energieversorger der<br />
Fall ist. Es ließe sich einwenden, dass bei Anzeigenblättern<br />
redaktionelle Inhalte oft fast<br />
ausschließlich der Verkaufsförderung dienen<br />
sollen. Nur weil es auch andere „Verdächtige“<br />
gibt, spricht dies die gängige Praxis im <strong>Content</strong><br />
<strong>Marketing</strong> aber längst nicht automatisch frei<br />
(Fringuelli/Kamps 2013).<br />
Zu mehr Klarheit und hoffentlich auch mehr<br />
Verbraucherschutz könnte es hier kommen,<br />
wenn die ersten Abmahnungen versandt und<br />
Präzedenzfälle vor Gericht verhandelt werden.<br />
Abmahnungen können allerdings nur Wettbewerber<br />
vornehmen. Und wer im Glashaus des<br />
<strong>Content</strong> <strong>Marketing</strong> sitzt, wird nicht mit Steinen<br />
werfen. Eine unbedachte Handlung könnte auf<br />
alle Beteiligten zurückfallen. Deshalb dürften<br />
CM betreibende Unternehmen bis auf Weiteres<br />
für sie „elegante“ Lösungen anstreben, bei<br />
denen sich der Auftraggeber und sein geschäftliches<br />
Interesse „irgendwie“ aus dem Gesamtzusammenhang<br />
ableiten lassen und nicht gesondert<br />
gekennzeichnet werden müssen.<br />
Jenseits aller Einzelregelungen scheint es<br />
geboten, dass sich die Medienpolitik möglichst<br />
bald grundsätzlicher mit dem Thema<br />
„Die Rettung des Journalismus“ auseinandersetzt.<br />
Die aktuellen Entwicklungen, die zu<br />
einer immer weiteren Entgrenzung des unabhängigen<br />
Journalismus führen, sind alarmie-<br />
Greift hier das Gesetz<br />
gegen unlauteren<br />
Wettbewerb?<br />
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