Energie-effiziente lüftungstechnische Anlagen - Energie.ch
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Grundlagen<br />
Bei turbulenzarmer Strömung (z.B. Reinräume)<br />
sind höhere Luftges<strong>ch</strong>windigkeiten, bei sehr turbulenter<br />
Strömung geringere Luftges<strong>ch</strong>windigkeiten<br />
zulässig. Generell sind bei höheren Raumlufttemperaturen<br />
höhere Raumluftges<strong>ch</strong>windigkeiten<br />
zulässig als bei tieferen Temperaturen. Diese<br />
Zusammenhänge sind in Figur 3.3 dargestellt.<br />
Das verwendete Modell wurde von CEN/TC 156/<br />
WG 6 erarbeitet und gilt für Personen, wel<strong>ch</strong>e si<strong>ch</strong><br />
insgesamt thermis<strong>ch</strong> neutral fühlen.<br />
Figur 3.3<br />
Zulässige Raumluftges<strong>ch</strong>windigkeiten je na<strong>ch</strong><br />
Raumlufttemperatur und Turbulenzgrad [3.8]<br />
In Räumen mit konventionellen <strong>lüftungste<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong>e</strong>n<br />
<strong>Anlagen</strong> liegt der Turbulenzgrad zwis<strong>ch</strong>en<br />
etwa 0.3 und 0.6. Für diese Fälle gelten die Grenzwerte<br />
der Tabelle 3.2.<br />
Bei den oben genannten zulässigen Luftges<strong>ch</strong>windigkeiten<br />
handelt es si<strong>ch</strong> um strenge Anforderungen,<br />
wel<strong>ch</strong>e nur mit einem entspre<strong>ch</strong>enden Aufwand<br />
errei<strong>ch</strong>t werden können. Sie sind die Voraussetzung,<br />
dass bei den Raumlufttemperaturen<br />
26<br />
Winterbetrieb Sommerbetrieb<br />
clo = 1.0 clo = 0.5<br />
ti = 19–24 °C ti = 22–28 °C<br />
0.12 m/s 0.15 m/s<br />
Tabelle 3.2<br />
Zulässige 50%-Zeitwerte der Luftges<strong>ch</strong>windigkeit<br />
bei Büroaktivität (met = 1.2) [3.8]<br />
RAVEL<br />
na<strong>ch</strong> Tabelle 3.1 angenehme Komfortbedingungen<br />
herrs<strong>ch</strong>en.<br />
Bei kritis<strong>ch</strong>en Räumen (z.B. mit grossen Fensterflä<strong>ch</strong>en<br />
oder komplizierter Geometrie) empfiehlt es<br />
si<strong>ch</strong>, das vorgesehene Luftauslass-System in einem<br />
Laborversu<strong>ch</strong> auszutesten.<br />
3.1.3.3 Raumluftfeu<strong>ch</strong>tigkeit<br />
Im Temperaturberei<strong>ch</strong> von 19–28°C ist der Verdunstungsanteil<br />
in der mens<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong>en Wärmehaushalt-<br />
Regulierung gering. Der Behagli<strong>ch</strong>keitsberei<strong>ch</strong> erstreckt<br />
si<strong>ch</strong> daher für die relative Luftfeu<strong>ch</strong>tigkeit<br />
von ϕi = 30% r.F. (im Winterbetrieb bei ti = 19–24 °C)<br />
bis 65% r.F. (im Sommerbetrieb bei ti = 22–28 °C).<br />
Gelegentli<strong>ch</strong>e Unters<strong>ch</strong>reitungen an wenigen<br />
Tagen pro Jahr bis 20% r.F. und gelegentli<strong>ch</strong>e<br />
Übers<strong>ch</strong>reitungen bis 75% r.F. sind physiologis<strong>ch</strong><br />
zulässig.<br />
Ohne besondere Anforderungen an das Raumklima<br />
ist eine Befeu<strong>ch</strong>tung der Luft im allgemeinen<br />
ni<strong>ch</strong>t erforderli<strong>ch</strong> (Empfehlung SIA V382/3 [3.11]).<br />
Die Erfahrung zeigt, dass Klagen wegen zu trockener<br />
Luft in Räumen ohne Befeu<strong>ch</strong>tung häufig auf<br />
zu hohe Aussenluftraten, zu hohe Raumlufttemperaturen,<br />
einen zu hohen Staubgehalt der Luft<br />
oder auf andere Luftfremdstoffe, z.B. Formaldehyd,<br />
zurückzuführen sind. Diese Luftverunreinigungen<br />
sind dur<strong>ch</strong> Massnahmen an den entspre<strong>ch</strong>enden<br />
Quellen zu bekämpfen.<br />
Sofern eine Befeu<strong>ch</strong>tung erforderli<strong>ch</strong> ist, kann der<br />
begrenzte Einsatz örtli<strong>ch</strong>er Befeu<strong>ch</strong>tungseinri<strong>ch</strong>tungen<br />
zweckmässiger sein als eine generelle Befeu<strong>ch</strong>tung<br />
dur<strong>ch</strong> die <strong>lüftungste<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong>e</strong> Anlage.<br />
Eine Luftkühlung kann eine Luftentfeu<strong>ch</strong>tung zur<br />
Folge haben. Eine weitergehende Entfeu<strong>ch</strong>tung<br />
oder eine Wiederbefeu<strong>ch</strong>tung ist nur gere<strong>ch</strong>tfertigt<br />
in Räumen mit besonderen Anforderungen.<br />
3.1.4 Raumluftqualität<br />
Die Raumluft muss so bes<strong>ch</strong>affen sein, dass<br />
– keine gesundheitli<strong>ch</strong>en Störungen,<br />
– keine Beeinträ<strong>ch</strong>tigung des Wohlbefindens,<br />
– keine S<strong>ch</strong>äden im Raum<br />
entstehen. Glei<strong>ch</strong>zeitig soll der <strong>Energie</strong>bedarf der<br />
<strong>lüftungste<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong>e</strong>n Anlage mögli<strong>ch</strong>st gering<br />
sein.<br />
Die zweite Forderung verlangt, dass vermeidbare<br />
Emissionen dur<strong>ch</strong> Massnahmen an der Quelle so