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Energie-effiziente lüftungstechnische Anlagen - Energie.ch

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Grundlagen<br />

Wenn den Grundsätzen der Emissionsverminderung<br />

ni<strong>ch</strong>t genügend Bea<strong>ch</strong>tung ges<strong>ch</strong>enkt wird,<br />

kann die Raumluft in den ersten 2–3 Nutzungsjahren<br />

dur<strong>ch</strong> störende oder sogar giftige organis<strong>ch</strong>e<br />

Substanzen verunreinigt sein, was ein verstärktes<br />

Lüften erfordert.<br />

Bei Einhaltung der oben genannten Aussenluftraten<br />

ist bei Wohn- und Bürobauten, wel<strong>ch</strong>e die<br />

Anforderungen der Norm SIA 180 erfüllen, au<strong>ch</strong><br />

die Vermeidung von Feu<strong>ch</strong>tes<strong>ch</strong>äden und S<strong>ch</strong>immelpilzen<br />

an Aussenwänden gewährleistet.<br />

Zusammenfassend wird je na<strong>ch</strong> Nutzung die Einhaltung<br />

der Aussenluftraten gemäss Tabelle 3.3<br />

empfohlen.<br />

Rau<strong>ch</strong>en Empfohlene Aussenluftraten pro Person<br />

verboten für 0.15% CO2: v = 12–15 m 3 /h.Person<br />

Tabelle 3.3<br />

Empfohlene Aussenluftraten pro Person [3.8]<br />

Bei s<strong>ch</strong>wa<strong>ch</strong> oder ni<strong>ch</strong>t besetzten Räumen empfiehlt<br />

si<strong>ch</strong> aus hygienis<strong>ch</strong>en Gründen die Einhaltung<br />

eines Aussenluftwe<strong>ch</strong>sels von mindestens<br />

etwa 0.3 h –1 oder eine ausrei<strong>ch</strong>ende Vorspülung<br />

des Raums vor der Belegung.<br />

28<br />

für 0.10% CO2: v = 25–30 m 3 /h.Person*<br />

gestattet v = 30–70 m 3 /h.Person<br />

* Allgemeine Basis für Ni<strong>ch</strong>trau<strong>ch</strong>erräume<br />

RAVEL<br />

3.1.4.2 Aussenluftbelastung<br />

Die Raumluft in Wohn- und Büroräumen sollte den<br />

Anforderungen der Luftreinhalte-Verordnung<br />

(LRV) genügen. Als Leitsubstanz zur Beurteilung<br />

der Aussenluftqualität dient das Stickstoffdioxid<br />

NO2, für wel<strong>ch</strong>es im Anhang 7 der LRV folgende<br />

Immissionsgrenzwerte festgelegt sind.<br />

Immissionsgrenzwerte<br />

Statistis<strong>ch</strong>e Definition<br />

30 μg NO2/m 3 Jahresmittelwert<br />

(arithmetis<strong>ch</strong>er Mittelwert)<br />

100 μg NO2/m 3 95% der 1 /2-h-Mittelwerte<br />

eines Jahres < 100 μg NO2/m 3<br />

80 μg NO2/m 3 24-h-Mittelwert, darf hö<strong>ch</strong>stens einmal<br />

pro Jahr übers<strong>ch</strong>ritten werden<br />

Tabelle 3.4<br />

Immissionsgrenzwerte der LRV für die Leitsubstanz<br />

NO2 [3.13]<br />

Die Grenzwerte der LRV gelten für die messbare<br />

Gesamtbelastung, wel<strong>ch</strong>e dur<strong>ch</strong> vers<strong>ch</strong>iedene<br />

Quellen und die allgemeine Hintergrundbelastung<br />

verursa<strong>ch</strong>t wird. Angaben über die lokale Immissionssituation<br />

können meist von den kantonalen<br />

Fa<strong>ch</strong>stellen zur Verfügung gestellt werden.<br />

Sofern im Raum selber keine nennenswerten<br />

Stickoxidemissionen anfallen, errei<strong>ch</strong>en die NO2-<br />

Konzentrationen in Räumen mit natürli<strong>ch</strong>er Lüftung<br />

oder mit <strong>lüftungste<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong>e</strong>n <strong>Anlagen</strong> ohne<br />

besondere Luftreinigung etwa die Hälfte der NO2-<br />

Konzentrationen der Aussenluft. Da in der S<strong>ch</strong>weiz<br />

Belastungen der Aussenluft mit Konzentrationswerten<br />

über dem doppelten LRV-Grenzwert heute<br />

praktis<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t mehr auftreten, ist die Notwendigkeit<br />

für den Bau einer <strong>lüftungste<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong>e</strong>n Anlage<br />

infolge hoher S<strong>ch</strong>adstoffbelastungen der<br />

Aussenluft nur in Ausnahmesituationen, z.B. bei<br />

aussergewöhnli<strong>ch</strong>en Geru<strong>ch</strong>s- oder Staubbelastungen,<br />

gegeben.<br />

3.1.5 Akustis<strong>ch</strong>e Anforderungen<br />

Die Anforderungen an den S<strong>ch</strong>alls<strong>ch</strong>utz an Gebäuden<br />

(inkl. hauste<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong>e <strong>Anlagen</strong>) mit Räumen,<br />

die eine lärmempfindli<strong>ch</strong>e Nutzung aufweisen,<br />

gegen Aussen- und Innenlärm, ri<strong>ch</strong>ten si<strong>ch</strong> na<strong>ch</strong><br />

der Norm SIA 181 [3.5]. Räume in Wohn- und<br />

Bürobauten sind im allgemeinen der mittleren

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