Energie-effiziente lüftungstechnische Anlagen - Energie.ch
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Lüftungste<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong>e Systeme<br />
4.5 Notwendigkeit einer<br />
Kühlung der Raumluft<br />
Grundsätze Grundsätze<br />
– Die Kriterien zur Beurteilung der Notwendigkeit<br />
einer Kühlung der Raumluft finden si<strong>ch</strong> in Ziffer<br />
5.2 der SIA V 382/3 [4.19]. Zusätzli<strong>ch</strong> sind au<strong>ch</strong><br />
die Vors<strong>ch</strong>riften der Behörden zu bea<strong>ch</strong>ten.<br />
– Grundvoraussetzung zur Erbringung des Bedarfsna<strong>ch</strong>weises<br />
für eine Kühlung der Raumluft<br />
ist die Einhaltung minimaler bauli<strong>ch</strong>er Anforderungen.<br />
Dies gilt insbesondere für einen wirksamen<br />
äusseren Sonnens<strong>ch</strong>utz und eine genügende<br />
Wärmespei<strong>ch</strong>erfähigkeit der Baukonstruktion.<br />
– Der Bedarf für eine Kühlung der Raumluft ist<br />
gegeben, wenn eines der folgenden Kriterien<br />
erfüllt ist:<br />
• Spezialfall mit besonderen Anforderungen an<br />
das Raumklima<br />
• Hohe interne Lasten<br />
• Maximale sommerli<strong>ch</strong>e Raumlufttemperatur<br />
ohne Kühlung zu ho<strong>ch</strong> (verglei<strong>ch</strong>e Abs<strong>ch</strong>nitt<br />
3.1.3.1)<br />
• Energetis<strong>ch</strong> sehr gute Anlage au<strong>ch</strong> mit Kühlung.<br />
Vor allem bei Anwendung der neuen<br />
Te<strong>ch</strong>nologien mit Strahlungskühlung und mit<br />
Gebäudemassenkühlung kann eine Kühlung<br />
häufig ohne erhöhten Gesamtenergieverbrau<strong>ch</strong><br />
realisiert werden.<br />
– Der <strong>Energie</strong>bedarf für eine me<strong>ch</strong>anis<strong>ch</strong>e Kühlung<br />
kann reduziert werden oder ganz entfallen<br />
bei Anwendung der folgenden Te<strong>ch</strong>niken:<br />
• Na<strong>ch</strong>tlüftung (Abs<strong>ch</strong>nitt 4.7)<br />
• Betonkernkühlung (Abs<strong>ch</strong>nitt 4.8)<br />
• Kühldecken (4.9)<br />
• Lufterdregister (Abs<strong>ch</strong>nitt 4.10)<br />
• Erdsonden (Abs<strong>ch</strong>nitt 4.11)<br />
58<br />
RAVEL<br />
4.6 Notwendigkeit einer<br />
Befeu<strong>ch</strong>tung der Raumluft<br />
– Die Kriterien zur Beurteilung der Notwendigkeit<br />
einer Befeu<strong>ch</strong>tung der Raumluft finden si<strong>ch</strong> in<br />
Ziffer 5.3 der SIA V 382/3 [4.19]. Zusätzli<strong>ch</strong> sind<br />
au<strong>ch</strong> die Vors<strong>ch</strong>riften der Behörden zu bea<strong>ch</strong>ten.<br />
– Der Bedarfsna<strong>ch</strong>weis für eine Befeu<strong>ch</strong>tung der<br />
Raumluft ist gegeben, wenn eines der folgenden<br />
Kriterien erfüllt ist:<br />
• Spezialfall mit besonderen Anforderungen an<br />
das Raumklima<br />
• Minimale Feu<strong>ch</strong>te der Raumluft ohne Befeu<strong>ch</strong>tung<br />
zu tief (verglei<strong>ch</strong>e Abs<strong>ch</strong>nitt<br />
3.1.3.3).<br />
– In Büro- und Wohnbauten ist im allgemeinen<br />
keine Befeu<strong>ch</strong>tung der Raumluft erforderli<strong>ch</strong>.<br />
Klagen wegen zu trockener Luft sind häufig auf<br />
zu hohe Raumlufttemperaturen, zu hohe Aussenluftraten,<br />
einen zu hohen Staubgehalt der<br />
Luft oder auf andere Luftfremdstoffe zurückzuführen.