2. Natur und Landschaft 2.1 Naturräumliche ... - Stadt Schriesheim
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Umweltbericht - <strong>Stadt</strong> <strong>Schriesheim</strong><br />
<strong>2.</strong><strong>2.</strong>4.6 <strong>Natur</strong>schutzgebiete<br />
48<br />
<strong>2.</strong> NATUR UND LANDSCHAFT<br />
<strong>Natur</strong>schutzgebiete werden durch Rechtsverordnung von der Höheren <strong>Natur</strong>schutzbehörde,<br />
d. h. dem Regierungspräsidium Karlsruhe ausgewiesen.<br />
<strong>Natur</strong>schutzgebiete sind definiert als Gebiete, in denen ein besonderer Schutz<br />
von <strong>Natur</strong> <strong>und</strong> <strong>Landschaft</strong> aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landesk<strong>und</strong>lichen<br />
oder Gründen zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Biotopen<br />
bestimmter wildlebender Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten notwendig ist. Eine Ausweisung<br />
ist auch wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden<br />
Schönheit von <strong>Natur</strong> <strong>und</strong> <strong>Landschaft</strong> möglich (§21 NatSchG).<br />
► <strong>Natur</strong>schutzgebiet "Wendenkopf"<br />
Die Unterschutzstellung beruht auf einem Vorschlag des Badischen Forstamtes<br />
Weinheim vom 3. März 1936:<br />
„Wir schlagen vor, das Stein- <strong>und</strong> Felsenmeer, bestockt mit über 100j. Eichen<br />
<strong>und</strong> Linden, einigen Ahornen, Birken, Hainbuchen im räumlichen Stande mit abnormem<br />
Wuchs, darunter Strauchhölzer, im Gemeindewald von <strong>Schriesheim</strong> ...<br />
als <strong>Natur</strong>schutzgebiet erklären zu lassen, damit es vor weiteren Eingriffen für<br />
immer geschützt ist." Erwähnt wird "der Baumbestand von merkwürdigen Formen",<br />
der erhalten werden soll sowie "erdgeschichtliche bedeutsame Formen der<br />
<strong>Landschaft</strong>" auf einer Fläche von 3 – 4 ha. Für die forstliche Produktion werden<br />
keine wirtschaftlichen Nachteile erwartet.<br />
Die Unterschutzstellung erfolgte 1939. (Verordnung veröffentlicht im Amtsblatt<br />
Nr. 7 des Badischen Ministeriums des Kultus <strong>und</strong> Unterrichts vom 5. April 1939,<br />
Karlsruhe, S. 71).<br />
(www.xfaweb.baden-wuerttemberg.de/nafaweb/berichte/schutzg/auswahl/index.htm).<br />
Das <strong>Natur</strong>schutzgebiet hat eine Größe von 53,75 ha <strong>und</strong> umfasst eine bewaldete<br />
Kuppe aus Quarzporphyr (Abb. 10).<br />
Schädigungen von Pflanzen <strong>und</strong> Tieren sind verboten, ebenso das Einbringen<br />
von Pflanzen <strong>und</strong> Tieren. Die Wege dürfen nicht verlassen werden, lärmen, Feuer<br />
anzumachen, Abfälle wegzuwerfen sind verboten. Verboten ist weiter, Bodenbestandteile<br />
abzubauen, Sprengungen oder Grabungen vorzunehmen, Schutt<br />
oder Bodenbestandteile einzubringen oder die Bodengestalt auf andere Weise zu<br />
verändern oder zu beschädigen.<br />
Jagd ist erlaubt, ebenso forstliche Bewirtschaftung unter Vermeidung von Kahlschlägen<br />
<strong>und</strong> der Anpflanzung größerer reiner Nadelholzbestände.