2. Natur und Landschaft 2.1 Naturräumliche ... - Stadt Schriesheim
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<strong>2.</strong> NATUR UND LANDSCHAFT<br />
Umweltbericht - <strong>Stadt</strong> <strong>Schriesheim</strong><br />
Für die Waldbereiche fand die Biotopkartierung 1992/1993 durch die Forstliche<br />
Versuchs- <strong>und</strong> Forschungsanstalt Freiburg statt. 1999 folgte eine Überarbeitung.<br />
Ihr liegt ein modifizierter Kartierungsschlüssel zugr<strong>und</strong>e.<br />
Gr<strong>und</strong>lage ist hierfür § 30 des Landeswaldgesetzes.<br />
Die festgelegten Biotope sind bei einer Fortführung der geregelten Forstwirtschaft<br />
wie bisher nicht gefährdet. Auch stellt der Forst keine Beeinträchtigung<br />
seines Wirtschaftens fest. Daher bestanden keine Einwendungen der <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />
gegen die Biotope.<br />
In <strong>Schriesheim</strong>er Gebiet sind ca. 38 Waldbiotope aufgelistet mit insgesamt etwa<br />
130 ha Fläche.<br />
<strong>2.</strong><strong>2.</strong>5 <strong>Landschaft</strong>spflegemaßnahmen durch die <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />
Nur durch Pflege können die Kulturlandschaft <strong>und</strong> die vorwiegend durch anthropogene<br />
Nutzung entstandenen vielfältigen Biotope erhalten werden. Feuchtwiesen<br />
oder Halbtrockenrasen, die sich erst durch menschliche Nutzung entwickeln<br />
konnten, müssen z.B. regelmäßig gemäht werden, um ein "Verbuschen" oder<br />
"Verwalden" zu verhindern. Streuobstwiesen gehen verloren, wenn Wiesen- <strong>und</strong><br />
Baumschnitt aufgegeben werden.<br />
Der Unterhalt von Wiesen ist jedoch auch ein finanzielles Problem, wie schon in<br />
Akten des <strong>Stadt</strong>archivs vom Jahr 1969 berichtet wurde: „.. da die Erhaltung einer<br />
Wiese, die nicht mit dem Motormäher gemäht werden könne <strong>und</strong> vielleicht noch<br />
nicht einmal gutes Futter trage, für die <strong>Stadt</strong> zu aufwendig sei “.<br />
Zu Beginn der 1970er Jahre sind <strong>Landschaft</strong>spflegemaßnahmen am <strong>Schriesheim</strong>er<br />
Tal <strong>und</strong> Katzenbachtal durchgeführt worden. Hier sollten die ungepflegten<br />
Wiesen durch Forstarbeiter gemäht <strong>und</strong> Buschwerk entfernt werden. Eigentümer,<br />
welche keine Einverständniserklärung dazu abgegeben hatten, mussten durch<br />
Ersatzvornahme Strafen zahlen (0,75 DM pro Ar gemähte Wiese bzw. 6,00 DM<br />
pro St<strong>und</strong>e Arbeitszeit). Gr<strong>und</strong>lage war das Landwirtschafts- <strong>und</strong> Landeskulturgesetz<br />
von 197<strong>2.</strong><br />
Das Mähgut sollte bis im September an Ort <strong>und</strong> Stelle verrotten, "... da allein das<br />
Abräumen des Schnittgutes die zweifachen Kosten wie für das Mähen verursacht“.<br />
Weitere Teilflächen wurden 1973 in Zusammenarbeit mit dem Forstamt<br />
gemäht, wofür die Eigentümer 0,75 DM pro Ar zahlen mussten. Sämtliche Eigentümer<br />
waren einverstanden <strong>und</strong> trugen die entstehenden Kosten.<br />
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