2. Natur und Landschaft 2.1 Naturräumliche ... - Stadt Schriesheim
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Umweltbericht - <strong>Stadt</strong> <strong>Schriesheim</strong><br />
Das Befahren der Wege mit Fahrrädern ist verboten.<br />
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<strong>2.</strong> NATUR UND LANDSCHAFT<br />
Das Klettern im Steinbruch ist gr<strong>und</strong>sätzlich untersagt, jedoch gelten besondere<br />
Vereinbarungen, die Klettern in bestimmten Bereichen (Korridoren) <strong>und</strong> zu bestimmten<br />
Zeiten ermöglichen. Die Kletterkonzeption wurde von <strong>Natur</strong>schutzverwaltung,<br />
Forstverwaltung, Kletterverbänden, <strong>Natur</strong>schutzverbänden, Gemeinde<br />
<strong>und</strong> Forstkammer erarbeitet. Der Steinbruch am Ölberg gilt als Vorbild für eine<br />
gelungene Kombination aus <strong>Natur</strong>schutz <strong>und</strong> Erlebnissport (Abele 2000).<br />
Die Bezirksstelle für <strong>Natur</strong>schutz <strong>und</strong> <strong>Landschaft</strong>spflege in Karlsruhe stellte unterhalb<br />
der Schwedenschanze <strong>und</strong> am Zugangsweg zum Steinbruch Informationstafeln<br />
auf.<br />
Probleme verursachen jedoch mit zunehmender Beliebtheit des Kletterns <strong>und</strong><br />
Wanderns am Ölberg die an Wochenenden bei schönem Wetter zugeparkten<br />
Rettungswege.<br />
Rettungsaktionen für verunglückte Kletterer oder Drachenflieger sind jedoch immer<br />
wieder mehrfach im Jahr notwendig, wozu auch Einsätze des Rettungshubschraubers<br />
zählen.<br />
Bisher wurde jährlich im Herbst eine Müllsammelaktion durch die Kletterer<br />
durchgeführt, über die 2003 jedoch der Umweltstelle nichts bekannt wurde.<br />
Eine im Felsen angebrachte künstliche Nistgelegenheit für Wanderfalken wurde<br />
angenommen. Zu ihrem Schutz gelten für die Brutzeiten bestimmte Kletterregelungen.<br />
Im Herbst 2002 rief eine Pflegemaßnahme der Bezirksstelle für <strong>Natur</strong>schutz zur<br />
Offenhaltung der besonnten Felsbereiche gegenüber zunehmender Verbuschung<br />
einigen Unmut hervor. Die "Abholzaktion" wurde ohne vorherige Information der<br />
Bevölkerung durchgeführt.<br />
2003 wurde von der BNL ein Schutzzaun errichtet, der den illegalen Zugang zum<br />
Steinbruch unterbinden soll.<br />
Illegale Trampelpfade, die von den Wegen abzweigen, zeugen davon, dass Verbotsschilder<br />
<strong>und</strong> Absperrseil desöfteren ignoriert werden. Sie enden mehrfach an<br />
gefährlichen Steilkanten.<br />
Durch Begehen der Trampelpfade wird die empfindliche Vegetation erheblich<br />
beeinträchtigt, zum Teil sogar bis auf den nackten Boden zerstört, welcher dann<br />
der Erosion anheim fällt. Verbaumaßnahmen an illegalen Zugangspfaden hatten<br />
1996 nur mäßigen Erfolg <strong>und</strong> wurden 2004 wiederholt. Leider scheint die Vernunft<br />
vieler Wanderer, Spaziergänge <strong>und</strong> Kletterer nicht auszureichen, um solche<br />
kostspieligen Maßnahmen unnötig zu machen.