2. Natur und Landschaft 2.1 Naturräumliche ... - Stadt Schriesheim
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Umweltbericht - <strong>Stadt</strong> <strong>Schriesheim</strong><br />
Öffentliche Spielplätze<br />
70<br />
<strong>2.</strong> NATUR UND LANDSCHAFT<br />
In Ursenbach <strong>und</strong> in Altenbach (Zehntbergstraße) gibt es jeweils einen öffentlichen<br />
Spielplatz, in <strong>Schriesheim</strong> sieben: Steinachstraße, Mozartstraße, Conradstraße,<br />
St.-Wolfgang-Straße, Weinbergsweg, Fensenbäumen (Süd), Fensenbäumen<br />
(Nord).<br />
Ein Spielplatz auf dem Branich kann aufgr<strong>und</strong> des Fehlens von geeignetem Gelände<br />
nicht verwirklicht zu werden.<br />
Umweltaspekte sind neben der Bepflanzung verwendete Gestaltungsmaterialien,<br />
landschaftstypische Gestaltung unter Berücksichtigung vorhandener Bodenqualität<br />
<strong>und</strong> Oberflächenmodellierung, Beschaffenheit <strong>und</strong> Pflege des Sandes sowiedie<br />
Erreichbarkeit bzw. Entfernung der Spielplätze.<br />
Vom Planungsbüro Plessing wurde 2003 eine Bestandsaufnahme <strong>und</strong> Bewertung<br />
von Zustand <strong>und</strong> Ausstattung der Spielplätze erarbeitet mit Vorschlägen für<br />
Umgestaltungen <strong>und</strong> Erweiterungen.<br />
Für den Spielplatz Steinachstraße liegt eine Studienarbeit (WINK) mit Vorschlägen<br />
zur Umgestaltung vor, die in die Planungen mit eingeflossen sind.<br />
Zur Prüfung <strong>und</strong> gegebenenfalls Optimierung der Spielplätze soll die Arbeit einer<br />
durch den Gemeinderat einberufene Spielplatzkommission (seit Januar 2003)<br />
dienen. Mitglieder sind in ersten Linie <strong>Stadt</strong>räte, Bauamtsvertreter, (die Jugendsozialarbeiterin),<br />
Kindergarten- <strong>und</strong> Elternvertreter.<br />
Ein Kritikpunkt war die Bepflanzung mit zum Teil nicht einheimischen Nadelbäumen<br />
<strong>und</strong> Sträuchern. Eine vielfältigere Bodengestaltung mit Kies, Kiessand,<br />
Sand, Rasen oder Mulch wurde angeregt.<br />
Die Anzahl der Spielplätze wird für das <strong>Stadt</strong>gebiet als zu gering angesehen<br />
(Protokoll der Sitzung vom 15.1.2003).<br />
Als Entfernungsrichtwerte gelten:<br />
- Kinder unter sechs Jahren: bis 200 m Fußweg, Ruf- <strong>und</strong> Sichtweite zur<br />
Wohnung<br />
- Sechs- bis Zwölfjährige: bis 400 m Fußweg, Quartier<br />
- Über Zwölfjährige: bis 1000 m Fußweg, Ortsteil<br />
Folgende giftige Pflanzen dürfen nicht vorhanden sein: Pfaffenhütchen (Euonymus<br />
europäus), Seidelbast (Daphne mezereum), Stechpalme (Ilex aquifolium)<br />
<strong>und</strong> Goldregen (Laburnum anagyroides). Auf stark dornige <strong>und</strong> stachlige Pflanzen<br />
wird ebenfalls verzichtet, um die Verletzungsgefahr zu vermindern.