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2. Natur und Landschaft 2.1 Naturräumliche ... - Stadt Schriesheim

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Umweltbericht - <strong>Stadt</strong> <strong>Schriesheim</strong><br />

52<br />

<strong>2.</strong> NATUR UND LANDSCHAFT<br />

Am 6.1<strong>2.</strong>1937 erfolgte im „Hakenkreuzbanner“ die Veröffentlichung der Verordnung<br />

zur Sicherung von <strong>Natur</strong>denkmalen im Bezirk Mannheim-Land, nach der<br />

aufgr<strong>und</strong> des Reichsnaturschutzgesetzes (1935) geschützt wurden:<br />

• Quellwasserfall am kühlen Kellerteich, Gemeindewald Distrikt III Oelberg,<br />

Lab.-Nr. 5585, Eigentümerin: <strong>Stadt</strong> <strong>Schriesheim</strong>.<br />

• Hasenbrunnen, Lab.-Nr. 425 (Lagerbuchnummer), Ortsetter Talstraße,<br />

Eigentümerin: <strong>Stadt</strong> <strong>Schriesheim</strong>.<br />

• Bellenbrunnen, Lab.-Nr. 43 Ortsetter Ludwigstal auf der Kreisstraße nach Wilhelmsfeld,<br />

Eigentümerin: <strong>Stadt</strong> <strong>Schriesheim</strong>.<br />

• Linsenbühlbrunnen, Gemeindewald Distrikt III, Oelberg. Lab.-Nr. 5585,<br />

Eigentümerin: <strong>Stadt</strong> <strong>Schriesheim</strong>.<br />

• Schwedenschanze, Gemeindewald Distrikt III, Oelberg. Lab.-Nr. 5585, in der<br />

Nähe des Steinbruchs, Eigentümerin: <strong>Stadt</strong> <strong>Schriesheim</strong>.<br />

• Spatschlucht, Gemeindewald Distrikt IV, Sommerseite, Abt. 3/22, Lab.-Nr.<br />

5586, Schlucht west-östl. quer durch den südl. Ausläufer der hohen Waid,<br />

zwischen Weitem Tal u. Martinsbachtal, Eigentümerin: <strong>Stadt</strong> <strong>Schriesheim</strong>.<br />

Ihre Entfernung, Zerstörung oder sonstige Veränderung wurde verboten. Verboten<br />

wurden z. B. Anbringen von Aufschriften, Errichten von Verkaufsbuden, Bänken<br />

oder Zelten, Abladen von Schutt. Schäden oder Mängel an <strong>Natur</strong>denkmalen<br />

sollten der <strong>Natur</strong>schutzbehörde gemeldet werden.<br />

Der Bellenbrunnen existiert heute nicht mehr, es handelte sich um eine Quellfassung,<br />

die durch einen Baum ("Belle") lief (mündl. Auskunft von Herrn Urban,<br />

Bauamt). Die Unterschutzstellung war hier also nicht erfolgreich.<br />

Der Quellwasserfall am kühlen Kellerteich, an der Abzweigung der Strahlenberger<br />

Straße zum Eichenweg, ist ein aus <strong>Natur</strong>steinen gemauertes Bett eines nur<br />

periodisch wasserführenden Bächleins, der in Stufen verläuft. 1828 wurde die<br />

Quelle im "Kühlen-Keller-Deich" gefasst <strong>und</strong> speiste vor der Wende zum 19. Jh.<br />

vier Brunnen im Ort (Dr. BRUNN 1947, S. 209)<br />

Der Hasenbrunnen an der Nordseite der Talstraße (neben Hausnr. 101) ist eine<br />

gemauerte Quellfassung mit einem Brunnentrog (Abb.12). Das "Haasebrünnele"<br />

diente ebenfalls vor der Errichtung des Leitungsnetzes zur Trinkwasserversorgung<br />

(Dr. BRUNN 1947, S. 209).

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