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2. Natur und Landschaft 2.1 Naturräumliche ... - Stadt Schriesheim

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Umweltbericht - <strong>Stadt</strong> <strong>Schriesheim</strong><br />

68<br />

<strong>2.</strong> NATUR UND LANDSCHAFT<br />

Vorhandene Laubsauger werden nicht mehr eingesetzt. Gebläse kommen dagegen<br />

zum Einsatz. Das eingesammelte Laub <strong>und</strong> anderer Grünschnitt wird bis zur<br />

Entsorgung auf dem Gelände des ehemaligen städtischen Häckselplatzes am<br />

Bauhof zwischengelagert <strong>und</strong> nach Bedarf zerkleinert (s. Abfall). Der feinere Teil<br />

wird auch recycelt.<br />

Problematisch sind die an/in manchen Grünanlagen zahlreich vorhandenen H<strong>und</strong>ehaufen<br />

(siehe Kap. 10).<br />

Einige Pflegearbeiten werden ehrenamtlich durch Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger bzw.<br />

Organisationen durchgeführt, z. B. Pflege der Bepflanzung auf dem Pausenhof<br />

der Strahlenberger Gr<strong>und</strong>schule / Zehntkellerdach, Grünanlage Ecke Kurpfalzstr.<br />

/ Ladenburger Str, an der Landstraße.<br />

Im Eingemeindungsvertrag wird geregelt, dass Ursenbach weiter selbständig für<br />

die Grün- <strong>und</strong> Parkanlagen zuständig ist, der Gemeinderat der Gesamtstadt aber<br />

über die Finanzmittel verfügt.<br />

<strong>Stadt</strong>bäume<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Schriesheim</strong> lässt die Bäume auf städtischen Gr<strong>und</strong>stücken regelmäßig<br />

von einer Fachfirma kontrollieren, verstärkt in Bereichen, an denen das Alter<br />

oder der Zustand der Bäume problematisch sein könnte. Seit 2003 werden die<br />

begutachteten Bäume vom Büro Plessing in ein Baumverzeichnis aufgenommen.<br />

Es beinhaltet den genauen Standort, den Zustand des Baumes <strong>und</strong> beschreibt<br />

nötige Pflegemaßnahmen. Eine Markierung der Bäume mit Metallringen<br />

stellt ihre Wiedererkennung in der <strong>Natur</strong> sicher.<br />

Ein Baumkataster des gesamten <strong>Stadt</strong>gebietes, einschließlich privater Bäume,<br />

existiert nicht.<br />

Es gibt keine Baumschutzsatzung. Anregungen der Umweltbeauftragten wurden<br />

vom Gemeinderat bereits abgelehnt. Als Begründung stand weniger der Sinn einer<br />

solchen Satzung im Vordergr<strong>und</strong>, sondern die Schwierigkeit einer Überprüfung<br />

der Einhaltung der darin genannten Vorschriften. Zu befürchten sind auch<br />

Nachbarschaftszwiste.<br />

Über die Bestimmungen zum Schutz wildlebender Tiere (Baumfällverbot in der<br />

Vegetationsperiode) wird regelmäßig von der Umweltstelle zu den entsprechenden<br />

Zeiten im Mitteilungsblatt hingewiesen.<br />

2002/2003 wurden an der Landstraße/B 3 einige Mehlbeeren als neue Straßenbäume<br />

gepflanzt. Neben Standfestigkeit <strong>und</strong> schmaler Krone war für die Auswahl

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