2. Natur und Landschaft 2.1 Naturräumliche ... - Stadt Schriesheim
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Umweltbericht - <strong>Stadt</strong> <strong>Schriesheim</strong><br />
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<strong>2.</strong> NATUR UND LANDSCHAFT<br />
Vorhandene Laubsauger werden nicht mehr eingesetzt. Gebläse kommen dagegen<br />
zum Einsatz. Das eingesammelte Laub <strong>und</strong> anderer Grünschnitt wird bis zur<br />
Entsorgung auf dem Gelände des ehemaligen städtischen Häckselplatzes am<br />
Bauhof zwischengelagert <strong>und</strong> nach Bedarf zerkleinert (s. Abfall). Der feinere Teil<br />
wird auch recycelt.<br />
Problematisch sind die an/in manchen Grünanlagen zahlreich vorhandenen H<strong>und</strong>ehaufen<br />
(siehe Kap. 10).<br />
Einige Pflegearbeiten werden ehrenamtlich durch Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger bzw.<br />
Organisationen durchgeführt, z. B. Pflege der Bepflanzung auf dem Pausenhof<br />
der Strahlenberger Gr<strong>und</strong>schule / Zehntkellerdach, Grünanlage Ecke Kurpfalzstr.<br />
/ Ladenburger Str, an der Landstraße.<br />
Im Eingemeindungsvertrag wird geregelt, dass Ursenbach weiter selbständig für<br />
die Grün- <strong>und</strong> Parkanlagen zuständig ist, der Gemeinderat der Gesamtstadt aber<br />
über die Finanzmittel verfügt.<br />
<strong>Stadt</strong>bäume<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Schriesheim</strong> lässt die Bäume auf städtischen Gr<strong>und</strong>stücken regelmäßig<br />
von einer Fachfirma kontrollieren, verstärkt in Bereichen, an denen das Alter<br />
oder der Zustand der Bäume problematisch sein könnte. Seit 2003 werden die<br />
begutachteten Bäume vom Büro Plessing in ein Baumverzeichnis aufgenommen.<br />
Es beinhaltet den genauen Standort, den Zustand des Baumes <strong>und</strong> beschreibt<br />
nötige Pflegemaßnahmen. Eine Markierung der Bäume mit Metallringen<br />
stellt ihre Wiedererkennung in der <strong>Natur</strong> sicher.<br />
Ein Baumkataster des gesamten <strong>Stadt</strong>gebietes, einschließlich privater Bäume,<br />
existiert nicht.<br />
Es gibt keine Baumschutzsatzung. Anregungen der Umweltbeauftragten wurden<br />
vom Gemeinderat bereits abgelehnt. Als Begründung stand weniger der Sinn einer<br />
solchen Satzung im Vordergr<strong>und</strong>, sondern die Schwierigkeit einer Überprüfung<br />
der Einhaltung der darin genannten Vorschriften. Zu befürchten sind auch<br />
Nachbarschaftszwiste.<br />
Über die Bestimmungen zum Schutz wildlebender Tiere (Baumfällverbot in der<br />
Vegetationsperiode) wird regelmäßig von der Umweltstelle zu den entsprechenden<br />
Zeiten im Mitteilungsblatt hingewiesen.<br />
2002/2003 wurden an der Landstraße/B 3 einige Mehlbeeren als neue Straßenbäume<br />
gepflanzt. Neben Standfestigkeit <strong>und</strong> schmaler Krone war für die Auswahl