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2. Natur und Landschaft 2.1 Naturräumliche ... - Stadt Schriesheim

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Umweltbericht - <strong>Stadt</strong> <strong>Schriesheim</strong><br />

90<br />

<strong>2.</strong> NATUR UND LANDSCHAFT<br />

<strong>und</strong> gehören damit alllerdings offiziell zu Oberflockenbach (GROSS 2003, S.<br />

115).<br />

<strong>2.</strong>3.3.6 Verwendung von Klärschlamm als Dünger<br />

Durch Düngung mit Klärschlamm kommt es zu einer nachweisbaren Anreicherung<br />

von Schadstoffen im Boden mit Schwermetallen, Arzneimitteln <strong>und</strong> organischen<br />

Schadstoffen. Klärschlamm enthält über 100.000 verschiedene chemische<br />

Stoffe aus Rückständen von Haushalten, Industrie <strong>und</strong> Gewerbe.<br />

Die Empfehlung der Landesregierung <strong>und</strong> der Landwirtschaftsämter lautet daher,<br />

landwirtschaftliche Flächen nicht mit Klärschlamm zu düngen (Fachinformation<br />

10/2003, AMT F. LANDWIRTSCHAFT, LANDSCHAFTS- UND BODENKULTUR<br />

SINSHEIM).<br />

Das HQZ-Qualitätszeichen für Agrarprodukte aus Baden-Württemberg verlangt<br />

eine Produktion von Nahrungsmitteln auf "klärschlammfreien" Flächen.<br />

<strong>2.</strong>3.4 Bewertung <strong>und</strong> potenzielle Maßnahmen<br />

Laut Regionalplan Unterer Neckar (1994) sind die landwirtschaftlichen Fluren in<br />

erforderlichem Umfang als Produktionsflächen <strong>und</strong> in ihren ökologischen Funktionen<br />

zu erhalten, zu schützen <strong>und</strong> zu entwickeln.<br />

Als lebenswichtiger Wirtschaftszweig <strong>und</strong> als wesentliche <strong>und</strong> landschaftsprägende<br />

Flächennutzung ist die Landwirtschaft nachhaltig zu sichern.<br />

Auf lokaler Basis ist daher anzustreben,<br />

• Förderung <strong>und</strong> Ausbau des integrierten <strong>und</strong> ökologischen Landbaus<br />

• Durchführung von Maßnahmen zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit heimischer<br />

landwirtschaftlicher Betriebe, z.B. Unterstützung von Markttagen <strong>und</strong><br />

Direktvermarktung, Rebflurneuordnung

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