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2. Natur und Landschaft 2.1 Naturräumliche ... - Stadt Schriesheim

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Umweltbericht - <strong>Stadt</strong> <strong>Schriesheim</strong><br />

<strong>2.</strong><strong>2.</strong>8 Öffentliches Grün <strong>und</strong> private Gärten<br />

66<br />

<strong>2.</strong> NATUR UND LANDSCHAFT<br />

Grünflächen machen mit 37,82 ha etwa 1,19 % der Gemarkungsfläche aus (nach<br />

FNP, s. Tab. 48). Sie verteilen sich wie folgt:<br />

• "Sonstige Grünflächen" 14,8 ha 0,47 %<br />

• Sportplätze 16,6 ha 0,52 %<br />

• Friedhöfe 3,6 ha 0,11 %<br />

• Dauerkleingärten 2,8 ha 0.09 %<br />

► Städtische Grünflächen<br />

Ein Teil der gärtnerischen Pflege städtischer Grünanlagen wird vergeben. Die<br />

durchzuführenden Arbeiten sind genau bezeichnet, dazu gehört eine Flächenübersicht.<br />

Die fremdvergebenen Arbeiten betreffen vor allem die Grünflächen westlich der B<br />

3 <strong>und</strong> sind im "Leistungsverzeichnis für Pflege- <strong>und</strong> Unterhaltungsarbeiten von<br />

öffentlichen Grünflächen" (<strong>Stadt</strong> <strong>Schriesheim</strong>, <strong>Stadt</strong>bauamt 2003) dokumentiert.<br />

Zusammengefasst werden folgende Arbeiten unterschieden:<br />

- Rasen mähen (7600 m²), Mulchschnitt, Spindelmäher, auf 4 - 5 cm Höhe<br />

etwa alle zwei Wochen<br />

- Wiesen mähen 2 - 3 mal (Juni - Oktober), Balkenmäher, auf 8 - 10 cm<br />

Höhe, Entfernen des Mähguts. An Böschungsflächen des Kanzelbachs z.<br />

T. mit Motorsense<br />

- Gehölzflächen <strong>und</strong> Strauchpflanzungen ausmähen, 1 - 2 mal, Motorsense/Balkenmäher<br />

- Falls Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung erforderlich werden, sind<br />

diese zuvor anzuzeigen <strong>und</strong> mit dem Arbeitgeber abzustimmen.<br />

- Schneiden von Gehölzen, Strauchrosen, Einzelsträuchern, Hecken, Bodendeckern<br />

- Roden von Brombeeren (einmal) <strong>und</strong> Japanischem Staudenknöterich<br />

(dreimal)<br />

- Herbstlaub entfernen<br />

- Steine, Müll <strong>und</strong> Unrat absammeln <strong>und</strong> - als Eigentum der Firma - sachgerecht<br />

entsorgen

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