2. Natur und Landschaft 2.1 Naturräumliche ... - Stadt Schriesheim
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<strong>2.</strong> NATUR UND LANDSCHAFT<br />
Umweltbericht - <strong>Stadt</strong> <strong>Schriesheim</strong><br />
Abb. 13: <strong>Natur</strong>denkmale Lfd. Nr. 44.04 - Winterlinde am Parkplatz Schulgasse,<br />
Lfd. Nr. 44.05 - Trauerweide am Sportzentrum<br />
► Flächenhafte <strong>Natur</strong>denkmale<br />
Schwerspatgang, Spatschlucht (Abb. 11):<br />
Die Spatschlucht verläuft west-östlich durch den südlichen Ausläufer der Hohen<br />
Waid, zwischen Weitem Tal <strong>und</strong> Martinsbachtal <strong>und</strong> stellt heute eine 6 - 7 m breite,<br />
tiefe Schlucht dar. Abbau von Schwerspat fand dort seit 1800 statt, woran<br />
zeitweise bis zu 100 Männer beteiligt waren. 1930 wurde der Abbau eingestellt<br />
(SANDEL 1981).<br />
Flächenhaftes <strong>Natur</strong>denkmal "Amphibienteich Holderbusch" (Abb. 14)<br />
Die Unterschutzstellung des als Sickerbecken mit Zufluss vom Vohbach genutzten<br />
Feuchtgebietes erfolgte per Verordnung vom 19. Juli 1978.<br />
Schutzzweck ist die Erhaltung <strong>und</strong> Förderung dieses Feuchtgebietes mit seiner<br />
reichen Amphibien- <strong>und</strong> Vogelfauna. Ein Maschendrahtzaun umgrenzt das <strong>Natur</strong>denkmal.<br />
Das Betreten ist verboten. Unzulässig ist unter anderem Tieren<br />
nachzustellen oder Tierarten einzubringen. Die Funktion als Wasserauffang- <strong>und</strong><br />
Versickerungsbecken ist davon nicht beeinträchtigt. Wasserbauliche Maßnahmen<br />
müssen die Belange des <strong>Natur</strong>schutzes berücksichtigen.<br />
Die Doppelfunktion des "Holderbusch" bringt durch ihre gegensätzlichen Zielsetzungen<br />
Probleme mit sich.<br />
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