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des Westfälischen Zentrums für Forensische ... - FOGS GmbH

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Das Instrument Gesamthilfeplanung nach Entlassung wurde im Projektzeitraum in<br />

einem eher geringem Maß umgesetzt: Etwas mehr als ein Viertel aller Einrichtungen,<br />

die entlassene PatientInnen betreuten, haben Gesamthilfeplanungen nach Entlassung<br />

durchgeführt - von diesen Einrichtungen wurde die Gesamthilfeplanung als hilfreich<br />

bewertet.<br />

Im Zusammenhang mit der fallbezogenen Kooperation stellt sich v.a. auf Seiten der<br />

Einrichtungen und Stellen der Justiz die Frage der Zuständigkeit bzw. Fallverantwortlichkeit<br />

<strong>für</strong> die PatientInnen. Einem Viertel der Befragten aus Führungsaufsicht und<br />

Bewährungshilfe ist die Fallverantwortlichkeit <strong>für</strong> die PatientInnen nach einer Entlassung<br />

eher unklar. Rund 38 % der Befragten votierten <strong>für</strong> die Übernahme der Fallverantwortlichkeit<br />

nach der Entlassung durch die FA/BWH, 29 % waren der Meinung, die<br />

Nachsorgeeinrichtungen sollten die Fallverantwortlichkeit übernehmen. Die Befragung<br />

der FA/BWH weist darauf hin, dass aus Sicht dieser Stellen der wechselseitige Austausch<br />

noch nicht ausreichend institutionalisiert ist; auch bei der Abstimmung der<br />

Beteiligten beim Krisenmanagement lässt sich weiterer Verbesserungsbedarf erkennen.<br />

Aus Sicht der Nachsorgeeinrichtungen sind die Verantwortlichkeiten während der Beurlaubung<br />

klarer als nach der Entlassung einer/s PatientIn. Während der Beurlaubung<br />

sorgt die eindeutige Zuständigkeit eines Nachsorgemitarbeiters und <strong>des</strong>sen hohe Kontaktfrequenz<br />

zu PatientIn und Nachsorgeeinrichtung <strong>für</strong> Transparenz und Sicherheit -<br />

dies wird von den Einrichtungen positiv bewertet. Die Ergebnisse der Befragungen<br />

weisen darauf hin, dass die Situation nach der Entlassung weniger klar und nicht ausreichend<br />

geregelt ist, v.a. in Bezug auf die Einberufung Runder Tische. Auch wenn<br />

nach einer Entlassung alle Beteiligten <strong>für</strong> eine enge Kooperation und einen regelmäßigen<br />

Informationsaustausch verantwortlich sind, sollte die Federführung bei einer Stelle<br />

liegen, um Kontinuität in der Begleitung der/s PatientIn sicherzustellen. Durch eine<br />

enge fallbezogene Kooperation können Krisen verhindert oder angemessen bewältigt<br />

werden.<br />

Schlussfolgerungen zur fallbezogenen Kooperation<br />

� Die verbindliche Klärung, wer nach der Entlassung <strong>für</strong> die PatientInnen zuständig<br />

ist, ist unbedingt erforderlich - insbesondere <strong>für</strong> die Einberufung Runder Tische.<br />

Auch wenn eine Institution die Fallverantwortlichkeit übernimmt, sind alle weiteren<br />

Institutionen mitverantwortlich und sollten die anderen Stellen - insbesondere<br />

in Krisen - über wichtige Veränderungen und Planungen informieren.<br />

� Die unterschiedlichen Sichtweisen der verschiedenen Helfergruppen sollten respektiert<br />

werden und sich ergänzen, trotzdem sollte versucht werden, eine „gemeinsame<br />

Sprache“ zu sprechen und ein gewisses Maß an Fachwissen über die zu<br />

betreuende Klientel sicherzustellen - insbesondere bei der Betreuung von Sexualstraftätern<br />

und PatientInnen mit Persönlichkeitsstörungen.<br />

� Wenn Führungsaufsicht und Bewährungshilfe bereits während einer Beurlaubung<br />

in der Betreuung der PatientInnen aktiv werden wollen - was als sinnvoll erachtet<br />

wird -, muss da<strong>für</strong> eine rechtliche Grundlage geschaffen werden. Führungsaufsicht<br />

und Bewährungshilfe sollten bis dahin - auf freiwilliger Basis - möglichst frühzeitig<br />

in die Betreuung der PatientInnen eingebunden werden oder zumin<strong>des</strong>t rechtzeitig<br />

darüber informiert werden.<br />

� Es ist eine eindeutige Definition <strong>des</strong> Begriffs Runder Tisch i.S.e. Abgrenzung zu<br />

anderen fallbezogenen und einrichtungsübergreifenden Gremien erforderlich; diese<br />

Begrifflichkeit sollte sowohl innerhalb der Klinik als auch in der Kooperation<br />

mit externen Stellen verdeutlicht werden.<br />

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