des Westfälischen Zentrums für Forensische ... - FOGS GmbH
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Anlässe <strong>für</strong> die Durchführung<br />
Die Durchführung der RT erfolgte in den meisten Fällen planmäßig im Rahmen einer<br />
Betrachtung <strong>des</strong> bisherigen Verlaufs der Bewährungszeit aus Sicht verschiedener Helfergruppen<br />
und zum gemeinsamen Erfahrungsaustausch. War bereits ein RT vorausgegangen,<br />
diente das Treffen u.a. dazu, die Einhaltung der getroffenen Vereinbarungen<br />
zu überprüfen. Bei drei Patienten wurde der RT aufgrund eines krisenhaften Verlaufs<br />
einberufen, in einem Fall kam die erneute Exazerbation der psychotischen Erkrankung<br />
hinzu. In letzterem Fall war das konkrete Ziel <strong>des</strong> Treffens die Koordination rückfallprophylaktischer<br />
Maßnahmen, um eine erneute Straftat <strong>des</strong> Patienten zu verhindern.<br />
Getroffene Absprachen und Vereinbarungen<br />
Den 15 Protokollen Runder Tische war eine Vielzahl getroffener Absprachen und Vereinbarungen<br />
zu entnehmen, die von detaillierten Regelungen zur Arbeitszeit <strong>des</strong> Patienten<br />
bis zur längerfristigen Planung eines Wohnortwechsels reichten. In der folgenden<br />
Auflistung werden die Themenbereiche, die in den Absprachen im Vordergrund<br />
standen, genannt und anhand einiger Beispiele näher ausgeführt:<br />
� Gespräche zwischen Patienten und an der Nachsorge Beteiligten<br />
� Vereinbarung von wöchentlichen Reflexionsgesprächen mit MitarbeiterInnen<br />
der Tagesstätte, der Nachsorgeeinrichtung, <strong>des</strong> ambulanten Bereichs oder der<br />
BWH<br />
� Vereinbarung von Gespräch <strong>des</strong> Oberarztes einer allgemeinpsychiatrischen<br />
Klinik mit dem Patienten bzgl. Medikation<br />
� Benennung von festen Ansprechpartnern <strong>für</strong> den Patienten bei der Polizei<br />
� Planung <strong>des</strong> Rückzugs <strong>des</strong> Nachsorgemitarbeiters aus der persönlichen<br />
Betreuung nach Entscheidung <strong>des</strong> Patienten<br />
� gesetzliche Betreuung<br />
� Herausstellung der Bedeutung der gesetzlichen Betreuung und der besonderen<br />
Rolle <strong>des</strong> Betreuers nach der Bewährungszeit<br />
� Thema gesetzliche Betreuung soll mit Patienten frühzeitig angesprochen werden,<br />
bei evtl. Übergang in Betreutes Wohnen und Ende der Bewährungszeit<br />
� Antrag auf gesetzliche Betreuung nach Ablauf der Bewährungszeit muss<br />
rechtzeitig gestellt werden<br />
� gesetzliche Betreuung wird als nicht notwendig erachtet<br />
� Arbeit und Beschäftigung<br />
� Vereinbarung einer ganztägigen Beschäftigung in der Tagesstätte, zweimal pro<br />
Woche kann der Patient um 15:30 Uhr Feierabend machen, bei hinreichender<br />
Arbeitsleistung während eines Monats kann der Patient einen freien Nachmittag<br />
erhalten<br />
� Bezugsmitarbeiter setzt sich mit Ausbildungsstätte in Verbindung, um alternative<br />
Arbeitszeit abzuklären<br />
� Klärung, ob Arbeitsplatz in einer Zuverdienstfirma vorhanden und möglich ist<br />
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