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des Westfälischen Zentrums für Forensische ... - FOGS GmbH

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Anlässe <strong>für</strong> die Durchführung<br />

Die Durchführung der RT erfolgte in den meisten Fällen planmäßig im Rahmen einer<br />

Betrachtung <strong>des</strong> bisherigen Verlaufs der Bewährungszeit aus Sicht verschiedener Helfergruppen<br />

und zum gemeinsamen Erfahrungsaustausch. War bereits ein RT vorausgegangen,<br />

diente das Treffen u.a. dazu, die Einhaltung der getroffenen Vereinbarungen<br />

zu überprüfen. Bei drei Patienten wurde der RT aufgrund eines krisenhaften Verlaufs<br />

einberufen, in einem Fall kam die erneute Exazerbation der psychotischen Erkrankung<br />

hinzu. In letzterem Fall war das konkrete Ziel <strong>des</strong> Treffens die Koordination rückfallprophylaktischer<br />

Maßnahmen, um eine erneute Straftat <strong>des</strong> Patienten zu verhindern.<br />

Getroffene Absprachen und Vereinbarungen<br />

Den 15 Protokollen Runder Tische war eine Vielzahl getroffener Absprachen und Vereinbarungen<br />

zu entnehmen, die von detaillierten Regelungen zur Arbeitszeit <strong>des</strong> Patienten<br />

bis zur längerfristigen Planung eines Wohnortwechsels reichten. In der folgenden<br />

Auflistung werden die Themenbereiche, die in den Absprachen im Vordergrund<br />

standen, genannt und anhand einiger Beispiele näher ausgeführt:<br />

� Gespräche zwischen Patienten und an der Nachsorge Beteiligten<br />

� Vereinbarung von wöchentlichen Reflexionsgesprächen mit MitarbeiterInnen<br />

der Tagesstätte, der Nachsorgeeinrichtung, <strong>des</strong> ambulanten Bereichs oder der<br />

BWH<br />

� Vereinbarung von Gespräch <strong>des</strong> Oberarztes einer allgemeinpsychiatrischen<br />

Klinik mit dem Patienten bzgl. Medikation<br />

� Benennung von festen Ansprechpartnern <strong>für</strong> den Patienten bei der Polizei<br />

� Planung <strong>des</strong> Rückzugs <strong>des</strong> Nachsorgemitarbeiters aus der persönlichen<br />

Betreuung nach Entscheidung <strong>des</strong> Patienten<br />

� gesetzliche Betreuung<br />

� Herausstellung der Bedeutung der gesetzlichen Betreuung und der besonderen<br />

Rolle <strong>des</strong> Betreuers nach der Bewährungszeit<br />

� Thema gesetzliche Betreuung soll mit Patienten frühzeitig angesprochen werden,<br />

bei evtl. Übergang in Betreutes Wohnen und Ende der Bewährungszeit<br />

� Antrag auf gesetzliche Betreuung nach Ablauf der Bewährungszeit muss<br />

rechtzeitig gestellt werden<br />

� gesetzliche Betreuung wird als nicht notwendig erachtet<br />

� Arbeit und Beschäftigung<br />

� Vereinbarung einer ganztägigen Beschäftigung in der Tagesstätte, zweimal pro<br />

Woche kann der Patient um 15:30 Uhr Feierabend machen, bei hinreichender<br />

Arbeitsleistung während eines Monats kann der Patient einen freien Nachmittag<br />

erhalten<br />

� Bezugsmitarbeiter setzt sich mit Ausbildungsstätte in Verbindung, um alternative<br />

Arbeitszeit abzuklären<br />

� Klärung, ob Arbeitsplatz in einer Zuverdienstfirma vorhanden und möglich ist<br />

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