des Westfälischen Zentrums für Forensische ... - FOGS GmbH
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Tab. 19: Darstellung der Urlaubsabbrüche (n = 7)<br />
Diag- Dauer der<br />
nose* Beurlaubung<br />
F70 1,6 Monate<br />
Lebensverhältnis Ursache <strong>des</strong> Urlaubsabbruchs<br />
Pflegeeinrichtung <strong>für</strong><br />
psychisch Kranke<br />
Entweichung aus der Einrichtung, Patient stellte sich<br />
wenige Tage später der Polizei in Frankfurt (2. Urlaubsabbruch)*<br />
F60 2,2 Monate Dauerwohnheim Alkoholkonsum (2. Urlaubsabbruch)**<br />
F20 4,0 Monate<br />
F70 4,5 Monate<br />
Wohnung der Mutter<br />
mit Betreutem Wohnen<br />
Pflegeeinrichtung <strong>für</strong><br />
psychisch Kranke<br />
F60 8,4 Monate Übergangswohnheim<br />
F70 15,3 Monate Übergangswohnheim<br />
F60 25,6 Monate Rehabilitationseinrichtung<br />
<strong>für</strong> psychisch<br />
Kranke (RPK)<br />
Probleme mit Kollegen der WfB, Überbelastung, Medikamentenverweigerung<br />
aufgrund von Nebenwirkungen,<br />
infolge<strong>des</strong>sen stationäre Aufnahme in allgemeinpsychiatrischer<br />
Klinik, Verschlechterung der psychischen Befindlichkeit,<br />
verbale Aggressionen, Rückzug aus Familienleben,<br />
vermehrtes Stimmenhören (vorher zwei Urlaubsunterbrechungen)<br />
Entweichungen aus der Einrichtung und Alkoholkonsum<br />
(2. Urlaubsabbruch)**<br />
wiederholte Alkoholexzesse und damit Verstoß gegen<br />
Beurlaubungsauflagen, der Lockerungsstatus Langzeitbeurlaubung<br />
ist nicht mehr zu verantworten<br />
Bedingungen im Wohnheim wurden vom WZFP zunehmend<br />
als nicht ausreichend gesichert eingeschätzt; kein<br />
geeigneter Therapeut mit Erfahrungen in der Therapie<br />
von Sexualstraftätern am Beurlaubungsort; Sexualstörungen<br />
<strong>des</strong> Patienten konnten und können nicht ausreichend<br />
psychotherapeutisch bearbeitet werden (Ausgangspunkt<br />
war neues Gutachten von externem Gutachter)<br />
Schwierigkeiten mit der sozialen Anpassung und der<br />
Teilnahme an den vorgeschriebenen Arbeitsmaßnahmen,<br />
mangelnde Absprachefähigkeit, zunehmende Verwahrlosung,<br />
Verstoß gegen Beurlaubungsauflagen (zwei<br />
Monate nach Abbruch Verlegung in allgemeinpsychiatrische<br />
Klinik)<br />
* Diagnoseschlüssel nach ICD-10: F20 Schizophrenie; F60 Persönlichkeitsstörung; F70 Intelligenzminderung.<br />
** Der erste Urlaubsabbruch lag zeitlich vor Projektbeginn.<br />
Neben Krisen, die zu Urlaubsunterbrechungen und Urlaubsabbrüchen führten, wurden<br />
weitere Schwierigkeiten im Laufe der Langzeitbeurlaubung dokumentiert. Dazu zählten<br />
unangemeldetes Verlassen <strong>des</strong> Wohnheims, unabgesprochene Besuche bei Angehörigen,<br />
Konflikte mit BewohnerInnen und MitarbeiterInnen nachsorgender Einrichtungen,<br />
(verbal-)aggressives Verhalten, Stimmungsschwankungen und Alkoholkonsum.<br />
Bei einem Patienten wurde der Beginn der Beurlaubung insgesamt als „konflikthaft<br />
und schwierig“ beschrieben, was sich in starken Ängsten, Verärgerungen, lauten Beschimpfungen<br />
und der Einforderung seiner sofortigen Rückkehr ins WZFP ausdrückte.<br />
Für den Patienten, <strong>des</strong>sen Beurlaubung aufgrund von Alkoholrückfällen unterbrochen<br />
werden musste, dokumentierte der Nachsorgemitarbeiter: „Der Beurlaubungsverlauf ist<br />
zwar nicht unproblematisch gewesen, aufgrund der Persönlichkeitsstörungen <strong>des</strong> Patienten<br />
waren Grenztestungen allerdings erwartbar und der Patient hat im Nachhinein<br />
eingesehen, zuviel gewollt zu haben.“<br />
Den weniger schwerwiegenden Krisen wurde durch Interventionsmaßnahmen begegnet,<br />
die eine Beurlaubungsunterbrechung oder gar einen Abbruch verhindern konnten.<br />
Zu diesen Kriseninterventionsmaßnahmen zählten Einzelgespräche mit den Patienten,<br />
fallbezogene Krisengespräche mit den Nachsorgeeinrichtungen - ggf. unter Einbezug<br />
von BewohnerInnen - und nicht zuletzt institutionenübergreifende Fallbesprechungen.<br />
In einzelnen Fällen wurde die psychotherapeutische Begleitung durch die forensisch-<br />
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