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des Westfälischen Zentrums für Forensische ... - FOGS GmbH

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Tab. 23: Erwerbstätigkeit bei Aufnahme (n = 20) und nach Beginn der Beurlaubung (n = 16)<br />

Erwerbstätigkeit<br />

bei Aufnahme nach Beurlaubung<br />

Anzahl Prozent Anzahl Prozent<br />

arbeitslos 10 50,0 1 6,3<br />

in schulischer/beruflicher Ausbildung 1 5,0 1 6,3<br />

Ganz-/Halbtagsbeschäftigung 3 15,0 1 6,3<br />

in stationärer/ambulanter AT o.ä. - - 6 37,5<br />

in beschützter Werkstatt o.ä. 2 10,0 6 37,5<br />

wechselnde Gelegenheitsarbeiten 1 5,0 - -<br />

Beschäftigung in JVA 1 5,0 - -<br />

Hausfrau/-mann 1 5,0 - -<br />

RentnerIn 1 5,0 1 6,3<br />

GESAMT 20 100,0 16 100,2<br />

Beurlaubungsdauer<br />

Für die 21 Patienten, die sich zum Ende <strong>des</strong> Projekts noch in der Langzeitbeurlaubung<br />

befanden, ließ sich eine mittlere Beurlaubungsdauer von 10,6 Monaten ermitteln (Min:<br />

0,7; Max: 30,2; Median = 9,4; SD = 7,9). Berechnet wurde dabei jeweils der Zeitraum<br />

zwischen dem Beginn der Langzeitbeurlaubung am Beurlaubungsort und dem Stichtag<br />

31.12.2002, dem offiziellen Ende <strong>des</strong> Projekts „Ambulante Nachsorge“.<br />

4.2.2 4.2.2 Entlassene Entlassene Patienten<br />

Patienten<br />

Die Gruppe der entlassenen Patienten umfasst 35 Personen, die zwischen dem<br />

01.01.2000 und dem 31.12.2002 aus dem WZFP entlassen wurden. Bei einem Patienten<br />

wurde die Aussetzung der Maßregel auf Bewährung noch im Projektzeitraum widerrufen.<br />

Vorausgegangene Langzeitbeurlaubungen<br />

Bei 31 Patienten (88,6 %) erfolgte die Entlassung aus dem Maßregelvollzug unmittelbar<br />

im Anschluss an eine Langzeitbeurlaubung. In 16 Fällen (51,6 %) wurde die Langzeitbeurlaubung<br />

im Projektzeitraum begonnen, 15 Patienten (48,4 %) waren schon vor Beginn<br />

<strong>des</strong> Projektzeitraums langzeitbeurlaubt gewesen.<br />

Vier Patienten (11,4 %) befanden sich unmittelbar vor ihrer Entlassung nicht in Langzeitbeurlaubung.<br />

Zwei dieser Patienten wurden direkt entlassen, ein Patient wurde einen<br />

Tag vor seiner Entlassung in dieselbe Einrichtung beurlaubt, was im Folgenden<br />

nicht als vorausgegangene Langzeitbeurlaubung gezählt wird. Ein weiterer Patient war<br />

während <strong>des</strong> Projekts bereits einmal langzeitbeurlaubt gewesen, dieser Urlaub musste<br />

jedoch nach neun Monaten aufgrund von Entweichungen aus einer geschlossenen<br />

Wohngruppe abgebrochen werden. Seine Entlassung erfolgte 8,5 Monate nach dem<br />

letzten Urlaubsabbruch ohne erneute vorausgehende Langzeitbeurlaubung.<br />

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