des Westfälischen Zentrums für Forensische ... - FOGS GmbH
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Abb. 3: Darstellung <strong>des</strong> typischen Überleitungsprozesses aus dem WZFP in eine Nachsorgeeinrichtung<br />
persönliche, telefonische oder schriftliche Aufnahmenanfrage<br />
durch den Nachsorgemitarbeiter<br />
Zusendung von Unterlagen (Arztberichte, Sozialberichte,<br />
Gutachten, Behandlungspläne etc.);<br />
evtl. Vorgespräch mit Nachsorgemitarbeiter<br />
persönliche Vorstellung <strong>des</strong> Patienten (Anamnese,<br />
Delikt, Motivation) und Besichtigung der Einrichtung<br />
Vereinbarung von Probetagen, Probewohnen<br />
oder Probearbeiten<br />
Nachbesprechung im Team und mit Nachsorgemitarbeiter;<br />
Bedenkzeit <strong>für</strong> Einrichtung und Patient<br />
Aufnahmeentscheidung durch Einrichtungsleitung,<br />
Betreuungs- oder Gesamtteam;<br />
Vereinbarung eines Aufnahmetermins<br />
Aufnahme <strong>des</strong> Patienten; enger Besuchskontakt<br />
durch Nachsorgemitarbeiter; Gespräche mit Patient<br />
und Behandlungsteam<br />
Um den Patienten persönlich kennen zu lernen und zu erproben, ob sich Einrichtung<br />
und Patient eine Aufnahme vorstellen können, finden <strong>für</strong> nahezu alle Patienten Probeaufenthalte<br />
in der künftig betreuenden Einrichtung statt. Diese Aufenthalte reichen<br />
von einzelnen „Anwärmbesuchen“ über Probetage hin zu mehrtägigem bis mehrwöchigem<br />
Probewohnen, die ggf. verlängert und wiederholt werden können. Darüber hinaus<br />
führen einzelne Einrichtungen ein Probearbeiten durch. Ausführliche Vor- und<br />
Nachbesprechungen, die durch die Nachsorgemitarbeiter begleitet werden, sollen den<br />
Einrichtungen die Entscheidung über die Aufnahme <strong>des</strong> Patienten erleichtern und der<br />
Beantwortung offener Fragen sowie dem Abbau von Ängsten und Unsicherheiten auf<br />
Seiten der MitarbeiterInnen dienen. In den meisten Fällen wird die Entscheidung über<br />
die endgültige Aufnahme <strong>des</strong> Patienten im Behandlungs- oder im Gesamtteam der<br />
Einrichtung gefällt. Entscheidet sich die Nachsorgeeinrichtung <strong>für</strong> die Aufnahme <strong>des</strong><br />
Patienten und erklärt sich auch der Patient mit der Aufnahme in der Einrichtung einverstanden,<br />
kann - soweit Plätze vorhanden sind - ein konkreter Aufnahmetermin vereinbart<br />
werden. In Kooperation mit dem WZFP werden anstehende organisatorische,<br />
rechtliche und finanzielle Fragen geklärt. Nach Beginn der Langzeitbeurlaubung besuchen<br />
die Nachsorgemitarbeiter den Patienten zum Teil wöchentlich, um mit ihm und<br />
den betreuenden MitarbeiterInnen ausführliche Reflexionsgespräche zu führen.<br />
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