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des Westfälischen Zentrums für Forensische ... - FOGS GmbH

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Abb. 3: Darstellung <strong>des</strong> typischen Überleitungsprozesses aus dem WZFP in eine Nachsorgeeinrichtung<br />

persönliche, telefonische oder schriftliche Aufnahmenanfrage<br />

durch den Nachsorgemitarbeiter<br />

Zusendung von Unterlagen (Arztberichte, Sozialberichte,<br />

Gutachten, Behandlungspläne etc.);<br />

evtl. Vorgespräch mit Nachsorgemitarbeiter<br />

persönliche Vorstellung <strong>des</strong> Patienten (Anamnese,<br />

Delikt, Motivation) und Besichtigung der Einrichtung<br />

Vereinbarung von Probetagen, Probewohnen<br />

oder Probearbeiten<br />

Nachbesprechung im Team und mit Nachsorgemitarbeiter;<br />

Bedenkzeit <strong>für</strong> Einrichtung und Patient<br />

Aufnahmeentscheidung durch Einrichtungsleitung,<br />

Betreuungs- oder Gesamtteam;<br />

Vereinbarung eines Aufnahmetermins<br />

Aufnahme <strong>des</strong> Patienten; enger Besuchskontakt<br />

durch Nachsorgemitarbeiter; Gespräche mit Patient<br />

und Behandlungsteam<br />

Um den Patienten persönlich kennen zu lernen und zu erproben, ob sich Einrichtung<br />

und Patient eine Aufnahme vorstellen können, finden <strong>für</strong> nahezu alle Patienten Probeaufenthalte<br />

in der künftig betreuenden Einrichtung statt. Diese Aufenthalte reichen<br />

von einzelnen „Anwärmbesuchen“ über Probetage hin zu mehrtägigem bis mehrwöchigem<br />

Probewohnen, die ggf. verlängert und wiederholt werden können. Darüber hinaus<br />

führen einzelne Einrichtungen ein Probearbeiten durch. Ausführliche Vor- und<br />

Nachbesprechungen, die durch die Nachsorgemitarbeiter begleitet werden, sollen den<br />

Einrichtungen die Entscheidung über die Aufnahme <strong>des</strong> Patienten erleichtern und der<br />

Beantwortung offener Fragen sowie dem Abbau von Ängsten und Unsicherheiten auf<br />

Seiten der MitarbeiterInnen dienen. In den meisten Fällen wird die Entscheidung über<br />

die endgültige Aufnahme <strong>des</strong> Patienten im Behandlungs- oder im Gesamtteam der<br />

Einrichtung gefällt. Entscheidet sich die Nachsorgeeinrichtung <strong>für</strong> die Aufnahme <strong>des</strong><br />

Patienten und erklärt sich auch der Patient mit der Aufnahme in der Einrichtung einverstanden,<br />

kann - soweit Plätze vorhanden sind - ein konkreter Aufnahmetermin vereinbart<br />

werden. In Kooperation mit dem WZFP werden anstehende organisatorische,<br />

rechtliche und finanzielle Fragen geklärt. Nach Beginn der Langzeitbeurlaubung besuchen<br />

die Nachsorgemitarbeiter den Patienten zum Teil wöchentlich, um mit ihm und<br />

den betreuenden MitarbeiterInnen ausführliche Reflexionsgespräche zu führen.<br />

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