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des Westfälischen Zentrums für Forensische ... - FOGS GmbH

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Einrichtung äußerte: „Besser als z.Zt., bezogen auf den aktuellen Fall, kann es nicht<br />

gehen.“<br />

Sechs Einrichtungen (30,0 %) wünschten sich einen frühzeitigen Einbezug in die Rehabilitationsplanung<br />

- im Rahmen von Helferkonferenzen und dem Kennenlernen <strong>des</strong><br />

Patienten im Klinikalltag. Drei weitere Einrichtungen (15,0 %) waren der Ansicht, dass<br />

Besuche im WZFP und damit verbundene Gespräche mit MitarbeiterInnen auf Stationsebene<br />

zur Verbesserung <strong>des</strong> Rehabilitationsprozesses beitragen könnten. Weitere<br />

Vorschläge bezogen sich auf die Kooperation mit bzw. die Einrichtung von forensischpsychiatrischen<br />

Ambulanzen (n = 2) sowie eine engere Begleitung und mehr Kompetenz<br />

von FA und BWH (n = 2). Einzelne Einrichtungen wünschten sich gemeinsame<br />

Fallkonferenzen mit dem Nachsorgesystem - einschließlich der FA -, externe psychotherapeutische<br />

Begleitung <strong>des</strong> Patienten während der Beurlaubung und danach sowie<br />

die Rekonstruktion der ursprünglichen Rehabilitationsabteilung im WZFP.<br />

Erhöhung der Mitversorgungsbereitschaft <strong>für</strong> forensische Patienten<br />

Die Frage, welche Maßnahmen die Mitversorgungsbereitschaft der Nachsorgeeinrichtungen<br />

<strong>für</strong> Patienten aus dem WZFP (noch weiter) erhöhen könnten, beantworteten 24<br />

Einrichtungen (70,6 %). Sechs Einrichtungen (25,0 %) gaben an, bereits eine ausreichend<br />

hohe Mitversorgungsbereitschaft zu besitzen und waren mit dem bisherigen<br />

Verlauf der Kooperation zufrieden.<br />

Die Hälfte der Einrichtungen (n = 12) war der Meinung, dass forensikspezifische Fortbildungs-<br />

und Informationsveranstaltungen sowie Supervisionsangebote zur Erhöhung<br />

ihrer Mitversorgungsbereitschaft beitragen könnten. Außerdem wurden folgende Einzelmaßnahmen<br />

vorgeschlagen: Teamberatung, fachliche Begleitung in der Nachsorgeeinrichtung,<br />

Hospitationsmöglichkeiten im WZFP, Kontakte in den forensischen Alltag,<br />

frauenspezifische Veranstaltungen, Empfehlung von Fachliteratur. Für zwei Einrichtungen<br />

war die (verbindliche Zusicherung der) Zahlung höherer Pflegesätze von entscheidender<br />

Bedeutung - vor allem nach Beendigung der Beurlaubung -, <strong>für</strong> zwei weitere<br />

Einrichtungen standen eindeutige, ggf. verschriftlichte Zuständigkeitsregelungen<br />

im Vordergrund. Je eine Einrichtung wünschte sich eine bessere Kooperation der ärztlichen<br />

Dienste, eine offenere Unterbringung vor der Beurlaubung und eine frühzeitige<br />

Einbindung in die Rehabilitationsplanung. Eine RPK schilderte, dass sie durch die Bedingung<br />

„Entlassung in die Herkunftsregion“ häufig nicht <strong>für</strong> die Betreuung forensischer<br />

Patienten in Frage komme, darüber hinaus seien nur zwei von 20 Plätzen MRV-<br />

Patienten vorbehalten.<br />

Im Interview schlug ein Träger mehrerer Nachsorgeeinrichtungen vor, dass das WZFP<br />

vor allem die Einrichtungsträger fachlich sensibilisieren und über einen längeren Zeitraum<br />

auf die Aufnahme forensischer PatientInnen vorbereiten müsse; insbesondere<br />

sollte ein Schritt in Richtung der freien Träger unternommen werden. Zusätzlich könnten<br />

in diesem Prozess mit der Betreuung forensischer PatientInnen erfahrene Einrichtungen<br />

als Multiplikatoren dienen.<br />

Verbesserung der Kooperation mit dem WZFP<br />

Auch bei der Frage, wie die Kooperation mit dem WZFP insgesamt (noch weiter) verbessert<br />

werden könnte, stand bei über der Hälfte der Einrichtungen der Wunsch nach<br />

Fortbildung, Information und Supervision sowie Möglichkeiten zur Hospitation im Vordergrund<br />

(n = 9). Eine Einrichtung wies darauf hin, dass in gemeinsamen Fortbildungs-<br />

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