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des Westfälischen Zentrums für Forensische ... - FOGS GmbH

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psychische Alkoholabhängigkeit zu bearbeiten. Aufgrund der negativen Behandlungsprognose<br />

wurde diesbezüglich jedoch nur eine kurzzeitige Stabilisierung erwartet, realistische<br />

Zielsetzungen beschränkten sich dem Therapeuten zufolge „auf eine bloße<br />

Erhaltung <strong>des</strong> momentan sehr niedrigen psychosozialen Funktionsniveaus“. Die Einbeziehung<br />

eines niedergelassenen Psychotherapeuten erschien aufgrund der geringen<br />

Verlässlichkeit <strong>des</strong> Patienten sowie aus inhaltlichen Gründen wenig erfolgversprechend.<br />

Patient B zeigte auch nach seiner Entlassung noch erhebliche Beziehungsstörungen,<br />

Integrationsdefizite und Affektlabilitäten, die psychotherapeutisch bearbeitet und stabilisiert<br />

werden mussten, um risikohaften Entwicklungen vorzubeugen. Erhebliche Sozialisationsschäden<br />

und Hospitalisierungseffekte erschwerten den Wiedereingliederungsprozess<br />

und die Integration im Wohnheim. Die psychotherapeutischen Sitzungen fanden<br />

in drei- bis vierwöchentlichem Abstand statt und wurden durch krisenbedingte<br />

Telefonate ergänzt. Aus Sicht <strong>des</strong> behandelnden Psychotherapeuten bleibt eine längerfristige<br />

Fortführung der Behandlung notwendig und sollte sich zur Stabilisierung der<br />

therapeutischen Fortschritte weit über die Hälfte der Führungsaufsicht erstrecken. Ein<br />

Therapeutenwechsel sei aus therapeutischer Perspektive vorerst kontraindiziert; der<br />

Einbezug eines niedergelassenen Therapeuten sei zwar möglich, aber nicht sinnvoll.<br />

Patient C hatte nach Einschätzung <strong>des</strong> behandelnden Psychotherapeuten im August<br />

2002 - rund zwei Jahre nach seiner Entlassung - einen „weit fortgeschrittenen Therapiestand<br />

erreicht“ und erwies sich als „austherapiert“. Die psychischen Problembereiche<br />

konnten im deliktrelevanten Sinn abgeschwächt werden, der Patient fühlte sich<br />

von einem stabilen sozialen Netz getragen, hatte eine eigene Wohnung bezogen und<br />

eine Arbeitsstelle angetreten. Mit weiteren zehn Sitzungen sollte die in der Nachsorge<br />

durchgeführte Langzeittherapie abgeschlossen werden. Eine weitere psychotherapeutische<br />

Behandlung und sozialtherapeutische Unterstützung wurde als nicht notwendig<br />

erachtet; ein niedergelassener Psychotherapeut könne in Rücksprache mit dem Bewährungshelfer<br />

bedarfsorientiert einbezogen werden.<br />

Die psychotherapeutische Nachsorge <strong>für</strong> Patient D in der forensisch-psychiatrischen<br />

Kontaktstelle in Bochum endete mit <strong>des</strong>sen Bewährungswiderruf im Sommer 2001<br />

(s.u.). Zwei Monate vor seiner Entlassung wurde der Verlauf der Beurlaubung als recht<br />

positiv und stabil beschrieben, der Patient entsprach im Großen und Ganzen den Erwartungen<br />

seines neuen Umfelds. Um dem Patienten über „die Schwellensituation der<br />

Entlassung hinaus ein konstantes therapeutisches unterstützen<strong>des</strong> Beziehungsangebot<br />

zu machen“, waren auch <strong>für</strong> die mittelfristige Zukunft aufsuchende, psychotherapeutische<br />

Sitzungen indiziert. Die Ich-stützende Behandlung sollte inadäquaten Reaktionen<br />

und Impulsen vorbeugen und die soziale Integration in das neue Lebensumfeld fördern.<br />

Als behandlungsprognostisch günstig wurde die relativ stabile therapeutische<br />

Beziehung angesehen.<br />

Familienstand und Partnerschaft<br />

Sowohl zum Zeitpunkt der Aufnahme als auch nach der Entlassung war der mit Abstand<br />

größte Teil der Patienten ledig. Nach der Entlassung waren drei Patienten<br />

(10,7 %) verheiratet oder lebten in einer festen Partnerschaft, Angaben zu einer bestehenden<br />

(festen) Partnerschaft fanden sich bei acht Patienten (22,9 %). In sieben Fällen<br />

war diese Partnerschaft während der Beurlaubung oder nach der Entlassung entstanden,<br />

in einem Fall noch während der Unterbringung im WZFP mit einer Partnerin innerhalb<br />

der Klinik. Tabelle 32 zeigt den Familienstand bei Aufnahme und Entlassung<br />

im Vergleich.<br />

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