des Westfälischen Zentrums für Forensische ... - FOGS GmbH
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psychische Alkoholabhängigkeit zu bearbeiten. Aufgrund der negativen Behandlungsprognose<br />
wurde diesbezüglich jedoch nur eine kurzzeitige Stabilisierung erwartet, realistische<br />
Zielsetzungen beschränkten sich dem Therapeuten zufolge „auf eine bloße<br />
Erhaltung <strong>des</strong> momentan sehr niedrigen psychosozialen Funktionsniveaus“. Die Einbeziehung<br />
eines niedergelassenen Psychotherapeuten erschien aufgrund der geringen<br />
Verlässlichkeit <strong>des</strong> Patienten sowie aus inhaltlichen Gründen wenig erfolgversprechend.<br />
Patient B zeigte auch nach seiner Entlassung noch erhebliche Beziehungsstörungen,<br />
Integrationsdefizite und Affektlabilitäten, die psychotherapeutisch bearbeitet und stabilisiert<br />
werden mussten, um risikohaften Entwicklungen vorzubeugen. Erhebliche Sozialisationsschäden<br />
und Hospitalisierungseffekte erschwerten den Wiedereingliederungsprozess<br />
und die Integration im Wohnheim. Die psychotherapeutischen Sitzungen fanden<br />
in drei- bis vierwöchentlichem Abstand statt und wurden durch krisenbedingte<br />
Telefonate ergänzt. Aus Sicht <strong>des</strong> behandelnden Psychotherapeuten bleibt eine längerfristige<br />
Fortführung der Behandlung notwendig und sollte sich zur Stabilisierung der<br />
therapeutischen Fortschritte weit über die Hälfte der Führungsaufsicht erstrecken. Ein<br />
Therapeutenwechsel sei aus therapeutischer Perspektive vorerst kontraindiziert; der<br />
Einbezug eines niedergelassenen Therapeuten sei zwar möglich, aber nicht sinnvoll.<br />
Patient C hatte nach Einschätzung <strong>des</strong> behandelnden Psychotherapeuten im August<br />
2002 - rund zwei Jahre nach seiner Entlassung - einen „weit fortgeschrittenen Therapiestand<br />
erreicht“ und erwies sich als „austherapiert“. Die psychischen Problembereiche<br />
konnten im deliktrelevanten Sinn abgeschwächt werden, der Patient fühlte sich<br />
von einem stabilen sozialen Netz getragen, hatte eine eigene Wohnung bezogen und<br />
eine Arbeitsstelle angetreten. Mit weiteren zehn Sitzungen sollte die in der Nachsorge<br />
durchgeführte Langzeittherapie abgeschlossen werden. Eine weitere psychotherapeutische<br />
Behandlung und sozialtherapeutische Unterstützung wurde als nicht notwendig<br />
erachtet; ein niedergelassener Psychotherapeut könne in Rücksprache mit dem Bewährungshelfer<br />
bedarfsorientiert einbezogen werden.<br />
Die psychotherapeutische Nachsorge <strong>für</strong> Patient D in der forensisch-psychiatrischen<br />
Kontaktstelle in Bochum endete mit <strong>des</strong>sen Bewährungswiderruf im Sommer 2001<br />
(s.u.). Zwei Monate vor seiner Entlassung wurde der Verlauf der Beurlaubung als recht<br />
positiv und stabil beschrieben, der Patient entsprach im Großen und Ganzen den Erwartungen<br />
seines neuen Umfelds. Um dem Patienten über „die Schwellensituation der<br />
Entlassung hinaus ein konstantes therapeutisches unterstützen<strong>des</strong> Beziehungsangebot<br />
zu machen“, waren auch <strong>für</strong> die mittelfristige Zukunft aufsuchende, psychotherapeutische<br />
Sitzungen indiziert. Die Ich-stützende Behandlung sollte inadäquaten Reaktionen<br />
und Impulsen vorbeugen und die soziale Integration in das neue Lebensumfeld fördern.<br />
Als behandlungsprognostisch günstig wurde die relativ stabile therapeutische<br />
Beziehung angesehen.<br />
Familienstand und Partnerschaft<br />
Sowohl zum Zeitpunkt der Aufnahme als auch nach der Entlassung war der mit Abstand<br />
größte Teil der Patienten ledig. Nach der Entlassung waren drei Patienten<br />
(10,7 %) verheiratet oder lebten in einer festen Partnerschaft, Angaben zu einer bestehenden<br />
(festen) Partnerschaft fanden sich bei acht Patienten (22,9 %). In sieben Fällen<br />
war diese Partnerschaft während der Beurlaubung oder nach der Entlassung entstanden,<br />
in einem Fall noch während der Unterbringung im WZFP mit einer Partnerin innerhalb<br />
der Klinik. Tabelle 32 zeigt den Familienstand bei Aufnahme und Entlassung<br />
im Vergleich.<br />
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