des Westfälischen Zentrums für Forensische ... - FOGS GmbH
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Um die weitere Behandlung zu sichern, beantragte das Wohnheim beim WZFP die<br />
Kostenübernahme einer Supervisionsreihe, die sich ausschließlich mit diesem Fall<br />
beschäftigt. Die intensive Reflexion <strong>des</strong> Falls war im Rahmen der bisherigen Supervisionssitzungen<br />
nicht ausreichend möglich gewesen. Es wurden zunächst sechs Sitzungen<br />
zu je zwei Stunden im Abstand von drei Wochen genehmigt, an denen sieben MitarbeiterInnen<br />
teilnahmen. Die Einrichtung berichtete etwa 15 Monate später, dass sich<br />
die Supervisionsarbeit „als sehr gewinnbringend“ <strong>für</strong> die MitarbeiterInnen erwiesen<br />
habe und es zu einer Stabilisierung bei dem Patienten gekommen sei, sodass man darüber<br />
nachdenke, ihm neue Perspektiven in Form von selbständigeren Wohnformen<br />
und einer beruflichen Trainingsmaßnahme zu bieten. Um diese neuen Schritte krisenfrei<br />
zu gestalten und ggf. auftretende Fragen zeitnah bearbeiten zu können, wurde eine<br />
Verlängerung der Supervision um vier Sitzungen zu je zwei Stunden bewilligt. Zum<br />
Projektende war der Patient 2,7 Jahre aus dem WZFP entlassen.<br />
Kostenübernahme und Durchführung<br />
Insgesamt wurden im Projektzeitraum zehn Kostenübernahmen <strong>für</strong> Supervision <strong>für</strong><br />
acht Patienten in acht verschiedenen Einrichtungen ausgesprochen. Dies entspricht<br />
einem Anteil von 12,7 % der im Projektzeitraum beurlaubten oder entlassenen Patienten<br />
und einem Anteil von 20,0 % aller Einrichtungen, die in diesem Zeitraum Patienten<br />
aus dem WZFP aufgenommen oder betreut haben. Zwei Kostenzusagen galten <strong>für</strong> eine<br />
Verlängerung der Supervision, auf eine Kostenzusage gab es laut WZFP bisher keine<br />
Reaktion der Einrichtung. Die Verlängerung der Supervisionssitzungen wurde von Seiten<br />
einer/s durchführenden SupervisorIn als unproblematisch beschrieben. Im Jahr<br />
2001 gab es sechs Kostenzusagen, im Jahr 2002 weitere vier. 28 Bei den acht Einrichtungen<br />
handelte es sich um sieben Wohnheime und eine Einrichtung <strong>des</strong> Betreuten<br />
Wohnens. Davon lagen drei Einrichtungen im Sektor Ostwestfalen, je zwei in den Sektoren<br />
Münsterland und Ruhrgebiet, eine Einrichtung lag außerhalb der Sektoren <strong>des</strong><br />
WZFP.<br />
Die Supervisionssitzungen wurden von fünf forensisch erfahrenen SupervisorInnen<br />
durchgeführt, die den Einrichtungen vom WZFP empfohlen wurden. Teilweise fanden<br />
die Supervisionssitzungen vor Ort in den Einrichtungen statt, teilweise - aufgrund der<br />
langen Reisezeiten - in den Räumen der SupervisorInnen. Aus dem Interview mit einer/m<br />
der forensisch erfahrenen SupervisorInnen ging hervor, dass die Supervisionssitzungen<br />
zum Teil auch Fortbildungselemente, z.B. Informationen über Persönlichkeitsstörungen,<br />
beinhalteten. Damit wurde der nach Ansicht der/s SupervisorIn insgesamt<br />
mangelnden Qualifikation <strong>des</strong> Personals in Nachsorgeeinrichtungen begegnet - insbesondere<br />
im Hinblick auf Persönlichkeitsstörungen und das Verhalten der BetreuerInnen<br />
gegenüber Patienten bestimmter Störungsgruppen. Der Fokus der Supervisionssitzungen<br />
lag vorwiegend auf dem Patienten, geklärt wurden aber auch Teamstrukturen<br />
und die Rolle/Aufgabe der einzelnen Interaktionspartner.<br />
28 Ausschlaggebend war jeweils das Datum der Zusage der Kostenübernahme durch den leitenden Arzt<br />
<strong>des</strong> WZFP.<br />
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