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des Westfälischen Zentrums für Forensische ... - FOGS GmbH

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Um die weitere Behandlung zu sichern, beantragte das Wohnheim beim WZFP die<br />

Kostenübernahme einer Supervisionsreihe, die sich ausschließlich mit diesem Fall<br />

beschäftigt. Die intensive Reflexion <strong>des</strong> Falls war im Rahmen der bisherigen Supervisionssitzungen<br />

nicht ausreichend möglich gewesen. Es wurden zunächst sechs Sitzungen<br />

zu je zwei Stunden im Abstand von drei Wochen genehmigt, an denen sieben MitarbeiterInnen<br />

teilnahmen. Die Einrichtung berichtete etwa 15 Monate später, dass sich<br />

die Supervisionsarbeit „als sehr gewinnbringend“ <strong>für</strong> die MitarbeiterInnen erwiesen<br />

habe und es zu einer Stabilisierung bei dem Patienten gekommen sei, sodass man darüber<br />

nachdenke, ihm neue Perspektiven in Form von selbständigeren Wohnformen<br />

und einer beruflichen Trainingsmaßnahme zu bieten. Um diese neuen Schritte krisenfrei<br />

zu gestalten und ggf. auftretende Fragen zeitnah bearbeiten zu können, wurde eine<br />

Verlängerung der Supervision um vier Sitzungen zu je zwei Stunden bewilligt. Zum<br />

Projektende war der Patient 2,7 Jahre aus dem WZFP entlassen.<br />

Kostenübernahme und Durchführung<br />

Insgesamt wurden im Projektzeitraum zehn Kostenübernahmen <strong>für</strong> Supervision <strong>für</strong><br />

acht Patienten in acht verschiedenen Einrichtungen ausgesprochen. Dies entspricht<br />

einem Anteil von 12,7 % der im Projektzeitraum beurlaubten oder entlassenen Patienten<br />

und einem Anteil von 20,0 % aller Einrichtungen, die in diesem Zeitraum Patienten<br />

aus dem WZFP aufgenommen oder betreut haben. Zwei Kostenzusagen galten <strong>für</strong> eine<br />

Verlängerung der Supervision, auf eine Kostenzusage gab es laut WZFP bisher keine<br />

Reaktion der Einrichtung. Die Verlängerung der Supervisionssitzungen wurde von Seiten<br />

einer/s durchführenden SupervisorIn als unproblematisch beschrieben. Im Jahr<br />

2001 gab es sechs Kostenzusagen, im Jahr 2002 weitere vier. 28 Bei den acht Einrichtungen<br />

handelte es sich um sieben Wohnheime und eine Einrichtung <strong>des</strong> Betreuten<br />

Wohnens. Davon lagen drei Einrichtungen im Sektor Ostwestfalen, je zwei in den Sektoren<br />

Münsterland und Ruhrgebiet, eine Einrichtung lag außerhalb der Sektoren <strong>des</strong><br />

WZFP.<br />

Die Supervisionssitzungen wurden von fünf forensisch erfahrenen SupervisorInnen<br />

durchgeführt, die den Einrichtungen vom WZFP empfohlen wurden. Teilweise fanden<br />

die Supervisionssitzungen vor Ort in den Einrichtungen statt, teilweise - aufgrund der<br />

langen Reisezeiten - in den Räumen der SupervisorInnen. Aus dem Interview mit einer/m<br />

der forensisch erfahrenen SupervisorInnen ging hervor, dass die Supervisionssitzungen<br />

zum Teil auch Fortbildungselemente, z.B. Informationen über Persönlichkeitsstörungen,<br />

beinhalteten. Damit wurde der nach Ansicht der/s SupervisorIn insgesamt<br />

mangelnden Qualifikation <strong>des</strong> Personals in Nachsorgeeinrichtungen begegnet - insbesondere<br />

im Hinblick auf Persönlichkeitsstörungen und das Verhalten der BetreuerInnen<br />

gegenüber Patienten bestimmter Störungsgruppen. Der Fokus der Supervisionssitzungen<br />

lag vorwiegend auf dem Patienten, geklärt wurden aber auch Teamstrukturen<br />

und die Rolle/Aufgabe der einzelnen Interaktionspartner.<br />

28 Ausschlaggebend war jeweils das Datum der Zusage der Kostenübernahme durch den leitenden Arzt<br />

<strong>des</strong> WZFP.<br />

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