des Westfälischen Zentrums für Forensische ... - FOGS GmbH
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Tab. 48: Vier Fallbeispiele <strong>für</strong> den zeitlichen Ablauf der Kontaktaufnahme zu FA und BWH<br />
Patient A Patient B Patient C Patient D<br />
10/00: FA teilt Namen<br />
<strong>des</strong> zuständigen BWH<br />
mit<br />
05/01: Übergabegespräch<br />
mit FA, gesetzlichem<br />
Betreuer, Arzt und<br />
Nachsorgemitarbeiter<br />
<strong>des</strong> WZFP zur Regelung<br />
der Modalitäten nach<br />
der Entlassung<br />
06/01: Entlassung<br />
11/00: Kontaktaufnahme<br />
<strong>des</strong> WZFP zur BWH,<br />
Übermittlung von Patienteninformationen<br />
12/00: Information von<br />
BWH und FA über den<br />
aktuellen Status der<br />
Entlassungsvorbereitungen<br />
03/01: Betreuungsplankonferenz<br />
mit BWH<br />
04/01: Entlassung<br />
seit 2001: Patient hält<br />
Kontakt zu perspektivischem<br />
BWH<br />
09/01: Telefonat <strong>des</strong><br />
Nachsorgemitarbeiters<br />
mit BWH zur Erläuterung<br />
der Urlaubsbedingungen<br />
und <strong>des</strong> üblichen Entlassungsprocederes<br />
02/02: Bericht über das<br />
Ergebnis der letzten<br />
Anhörung<br />
05/02: Hilfeplangespräch<br />
mit BWH; Teilnahme<br />
von BWH und FA<br />
an der Gesamthilfeplanung<br />
nach Entlassung<br />
06/02: Zusendung einer<br />
Stellungnahme zum<br />
aktuellen Stand der Rehabilitation<br />
an BWH und<br />
FA<br />
07/02: Entlassung<br />
Anfang 1999: Einreichung<br />
von Patientenunterlagen<br />
gemäß Kooperationsvertrag<br />
mit der<br />
BWH<br />
03/99: FA teilt Namen<br />
<strong>des</strong> BWH mit; BWH ist<br />
bereit, schon vor der<br />
Entlassung Kontakt zum<br />
Patienten aufzunehmen<br />
09/00: Entlassung<br />
Aus einigen Akten ging hervor, dass den Nachsorgemitarbeitern auf ihre Anfrage hin<br />
nicht in jedem Fall der perspektivisch zuständige BWH benannt werden konnte. Da<br />
sich die Zuständigkeit der FA/BWH nach dem Wohnort der Patienten richtet, kann<br />
eine Zuordnung von Proband zu BWH erst dann erfolgen, wenn der Entlassungsort -<br />
der in den meisten Fällen dem Beurlaubungsort entspricht - bekannt ist. Einige BWH<br />
wurden bereits während der Langzeitbeurlaubung <strong>des</strong> Patienten aktiv, verabredeten<br />
regelmäßige Treffen mit ihrem zukünftigen Probanden, führten Hausbesuche durch<br />
und nahmen Kontakt zu <strong>des</strong>sen sozialem Umfeld auf.<br />
Der Zeitpunkt, an dem ein BWH in den Prozess der Rehabilitation und Nachsorge eintritt,<br />
unterscheidet sich sowohl zwischen als auch innerhalb einzelner Stellen erheblich;<br />
diese Unterschiede sind sowohl auf die individuelle Bereitschaft der einzelnen<br />
BWH als auch auf bestehende Regelungen der Führungsaufsichts- und Bewährungshilfedienststellen<br />
zurückzuführen. Das Problem der Kontaktaufnahme zwischen BWH<br />
und Probanden wurde bereits Anfang der 90er Jahre in Interviews deutlich, die das<br />
WZFP mit MitarbeiterInnen von FA und BWH geführt hatte: „Aus formalrechtlichen<br />
Gründen (die Zuständigkeit <strong>des</strong> Bewährungshelfers tritt erst mit der Entlassung <strong>des</strong><br />
Patienten ein) sieht ein Teil der Bewährungshelfer sich außerstande, schon im Vorfeld<br />
einen solchen Kontakt aufzunehmen“ (Dimmek & Bargfrede, 1996, S. 55). Diese immer<br />
noch aktuelle Problematik trat - über zehn Jahre später - auch im Rahmen <strong>des</strong> Modellprojekts<br />
„Ambulante Nachsorge“ in Interviews mit Nachsorgeeinrichtungen und Gesprächen<br />
mit VertreterInnen der Justiz zu Tage.<br />
Ergebnisse der Befragung von Führungsaufsicht und Bewährungshilfe<br />
Von den zehn befragten Führungsaufsichtsstellen nahmen 60,0 % (n = 6) an der schriftlichen<br />
Befragung teil, die Rücklaufquote der befragten Bewährungshilfedienststellen<br />
betrug 69,6 % (n = 16); aus den 16 BWH-Dienststellen lagen insgesamt 22 ausgefüllte<br />
Fragebogen vor. Die Führungsaufsichts- und Bewährungshilfedienststellen kooperieren<br />
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