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des Westfälischen Zentrums für Forensische ... - FOGS GmbH

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Schwierigkeiten bei der Überleitung<br />

Den Akten der 28 beurlaubten Patienten, deren Überleitungsprozess im Projektzeitraum<br />

analysiert wurde, konnte entnommen werden, dass in min<strong>des</strong>tens der Hälfte der<br />

Fälle der Aufnahmezusage einer Einrichtung eine oder mehrere Ablehnungen anderer<br />

Einrichtungen vorausgegangen waren. Den Ablehnungen lagen sehr unterschiedliche<br />

Ursachen zugrunde. Von den Nachsorgeeinrichtungen wurden folgende patienten- und<br />

deliktbezogene Begründungen genannt:<br />

� im Wohnheim werden Alkohol und Drogen konsumiert, daher kann das Risiko<br />

einer Straftat durch evtl. Substanzmissbrauch <strong>des</strong> Patienten nicht getragen werden<br />

� Ablehnung aufgrund <strong>des</strong> zu schwerwiegenden Delikts, das Beurlaubungssetting<br />

wird als zu schwierig eingeschätzt und in der Einrichtung leben Bewohnerinnen<br />

mit Missbrauchserfahrung<br />

� Ablehnung durch Mitarbeiterinnen aufgrund von deliktbezogenen Ängsten, Bewerber<br />

müssen bereits einen Bewährungshelfer haben<br />

� die Einrichtung erweist sich nach eigener Einschätzung im Hinblick auf die Vorgeschichte<br />

<strong>des</strong> Patienten als nicht geeignet<br />

� Ablehnung der Aufnahme aufgrund schlechter Erfahrungen mit einem forensischen<br />

Patienten und Angst vor Übergriffen auf die MitarbeiterInnen (Patient hatte<br />

ein Tötungsdelikt begangen)<br />

� Patient zeigte im Vorstellungsgespräch unkontrollierte Äußerungen<br />

� Ablehnung der Aufnahme zum Schutz der Menschen in der Region (Patient hatte<br />

ein Brandstiftungsdelikt begangen) und weil die Einrichtung keine forensische<br />

Klientel aufnimmt.<br />

In drei Fällen wurde die Anfrage <strong>des</strong> Nachsorgemitarbeiters explizit aufgrund <strong>des</strong> Einweisungsdelikts<br />

Sexualstraftat abgelehnt. Erschwerend hinzu kommen bei Patienten<br />

mit sehr langen Unterbringungszeiten Hospitalisierungseffekte, die „die Entwicklung<br />

einer tragfähigen Rehabilitationsperspektive“ (Aktenvermerk) erschweren. Neben patienten-<br />

und deliktbezogenen Ablehnungen scheiterte die Aufnahme von Patienten <strong>des</strong><br />

WZFP in einigen Fällen auch daran, dass in den Nachsorgeeinrichtungen weder aktuell<br />

noch in absehbarer Zeit freie Plätze zur Verfügung standen. Auch nachdem eine<br />

Aufnahmezusage ausgesprochen worden war, wurde die tatsächliche Aufnahme in einigen<br />

Fällen immer wieder - zum Teil um Monate - verschoben. In einem Fall verweigerte<br />

die Staatsanwaltschaft die Zustimmung zur beabsichtigten Langzeitbeurlaubung,<br />

infolge<strong>des</strong>sen wurde der Einrichtungsleitung eine bedingte Absage erteilt. Das Heim<br />

musste daraufhin notgedrungen aus finanziellen Erwägungen das <strong>für</strong> den Patienten<br />

vorgesehene Bett wieder belegen; die Langzeitbeurlaubung wurde um weitere fünf<br />

Monate verschoben. In einzelnen Fällen scheiterte die Aufnahme eines Patienten auch<br />

daran, dass der Patient selbst sich nicht mit der Langzeitbeurlaubung in eine bestimmte<br />

Einrichtung einverstanden erklärte, eine alternative Einrichtung bevorzugte oder<br />

Gesprächstermine und Probewohnen nicht wahrgenommen hatte.<br />

Die genannten Gründe führen dazu, dass zwischen der ersten Aufnahmeanfrage <strong>des</strong><br />

Nachsorgemitarbeiters bei einer Einrichtung und dem tatsächlichen Beginn der Langzeitbeurlaubung<br />

<strong>des</strong> Patienten nicht selten ein Zeitraum von über einem Jahr verstreicht.<br />

Zur Illustration <strong>des</strong> Aufwan<strong>des</strong>, der <strong>für</strong> Patient und Nachsorgmitarbeiter mit<br />

der Suche nach einer geeigneten Einrichtung verbunden ist, und <strong>des</strong> zeitlichen Rahmens,<br />

in dem sich die einzelnen Schritte bewegen, dienen folgende Fallbeispiele beur-<br />

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