des Westfälischen Zentrums für Forensische ... - FOGS GmbH
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Schwierigkeiten bei der Überleitung<br />
Den Akten der 28 beurlaubten Patienten, deren Überleitungsprozess im Projektzeitraum<br />
analysiert wurde, konnte entnommen werden, dass in min<strong>des</strong>tens der Hälfte der<br />
Fälle der Aufnahmezusage einer Einrichtung eine oder mehrere Ablehnungen anderer<br />
Einrichtungen vorausgegangen waren. Den Ablehnungen lagen sehr unterschiedliche<br />
Ursachen zugrunde. Von den Nachsorgeeinrichtungen wurden folgende patienten- und<br />
deliktbezogene Begründungen genannt:<br />
� im Wohnheim werden Alkohol und Drogen konsumiert, daher kann das Risiko<br />
einer Straftat durch evtl. Substanzmissbrauch <strong>des</strong> Patienten nicht getragen werden<br />
� Ablehnung aufgrund <strong>des</strong> zu schwerwiegenden Delikts, das Beurlaubungssetting<br />
wird als zu schwierig eingeschätzt und in der Einrichtung leben Bewohnerinnen<br />
mit Missbrauchserfahrung<br />
� Ablehnung durch Mitarbeiterinnen aufgrund von deliktbezogenen Ängsten, Bewerber<br />
müssen bereits einen Bewährungshelfer haben<br />
� die Einrichtung erweist sich nach eigener Einschätzung im Hinblick auf die Vorgeschichte<br />
<strong>des</strong> Patienten als nicht geeignet<br />
� Ablehnung der Aufnahme aufgrund schlechter Erfahrungen mit einem forensischen<br />
Patienten und Angst vor Übergriffen auf die MitarbeiterInnen (Patient hatte<br />
ein Tötungsdelikt begangen)<br />
� Patient zeigte im Vorstellungsgespräch unkontrollierte Äußerungen<br />
� Ablehnung der Aufnahme zum Schutz der Menschen in der Region (Patient hatte<br />
ein Brandstiftungsdelikt begangen) und weil die Einrichtung keine forensische<br />
Klientel aufnimmt.<br />
In drei Fällen wurde die Anfrage <strong>des</strong> Nachsorgemitarbeiters explizit aufgrund <strong>des</strong> Einweisungsdelikts<br />
Sexualstraftat abgelehnt. Erschwerend hinzu kommen bei Patienten<br />
mit sehr langen Unterbringungszeiten Hospitalisierungseffekte, die „die Entwicklung<br />
einer tragfähigen Rehabilitationsperspektive“ (Aktenvermerk) erschweren. Neben patienten-<br />
und deliktbezogenen Ablehnungen scheiterte die Aufnahme von Patienten <strong>des</strong><br />
WZFP in einigen Fällen auch daran, dass in den Nachsorgeeinrichtungen weder aktuell<br />
noch in absehbarer Zeit freie Plätze zur Verfügung standen. Auch nachdem eine<br />
Aufnahmezusage ausgesprochen worden war, wurde die tatsächliche Aufnahme in einigen<br />
Fällen immer wieder - zum Teil um Monate - verschoben. In einem Fall verweigerte<br />
die Staatsanwaltschaft die Zustimmung zur beabsichtigten Langzeitbeurlaubung,<br />
infolge<strong>des</strong>sen wurde der Einrichtungsleitung eine bedingte Absage erteilt. Das Heim<br />
musste daraufhin notgedrungen aus finanziellen Erwägungen das <strong>für</strong> den Patienten<br />
vorgesehene Bett wieder belegen; die Langzeitbeurlaubung wurde um weitere fünf<br />
Monate verschoben. In einzelnen Fällen scheiterte die Aufnahme eines Patienten auch<br />
daran, dass der Patient selbst sich nicht mit der Langzeitbeurlaubung in eine bestimmte<br />
Einrichtung einverstanden erklärte, eine alternative Einrichtung bevorzugte oder<br />
Gesprächstermine und Probewohnen nicht wahrgenommen hatte.<br />
Die genannten Gründe führen dazu, dass zwischen der ersten Aufnahmeanfrage <strong>des</strong><br />
Nachsorgemitarbeiters bei einer Einrichtung und dem tatsächlichen Beginn der Langzeitbeurlaubung<br />
<strong>des</strong> Patienten nicht selten ein Zeitraum von über einem Jahr verstreicht.<br />
Zur Illustration <strong>des</strong> Aufwan<strong>des</strong>, der <strong>für</strong> Patient und Nachsorgmitarbeiter mit<br />
der Suche nach einer geeigneten Einrichtung verbunden ist, und <strong>des</strong> zeitlichen Rahmens,<br />
in dem sich die einzelnen Schritte bewegen, dienen folgende Fallbeispiele beur-<br />
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