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des Westfälischen Zentrums für Forensische ... - FOGS GmbH

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zur Wiedereingliederungs- und Nachsorgeplanung im WZFP Lippstadt“ (Ortlieb, 2002)<br />

wurde das Ziel verfolgt, die Rehabilitation und Nachsorge im WZFP im Rahmen einer<br />

abteilungsübergreifenden, verbindlichen Ablauforganisation zu vereinheitlichen. Im<br />

Projektablaufplan vom August 2000 wurde ausgeführt, welche klinikinternen Maßnahmen<br />

- ausgehend vom Ist-Stand <strong>des</strong>selben Monats - geplant waren, um o.g. Ziel zu<br />

erreichen. Im Vordergrund standen dabei folgende Punkte:<br />

� die Überarbeitung bzw. Erweiterung <strong>des</strong> aktuellen Behandlungs- und Wiedereingliederungsplans<br />

um erforderliche Lebensbedingungen nach der Entlassung und<br />

weitere Behandlungs- und Betreuungsbedarfe<br />

� die Erarbeitung abteilungsübergreifender Standards zur patientenbezogenen Information<br />

� die Erstellung eines Konzepts zur frühzeitigen Kontaktaufnahme zwischen den<br />

Beteiligten sowie zur frühzeitigen Feststellung <strong>des</strong> Entlassungsorts und zum Einbezug<br />

der Gemeinde.<br />

Mit Hilfe dieser Maßnahmen, die schließlich in den „Abteilungsübergreifenden Rahmenrichtlinien“<br />

mündeten, sollten die bestehenden abteilungsspezifischen Verfahren<br />

und fallbezogenen Routinen durch ein einheitliches Verfahren ersetzt und im klinikinternen<br />

Ablauf verankert werden. Da die Praxis der Rehabilitation und Nachsorge im<br />

Projektzeitraum in wesentlichen Teilen der in den Rahmenrichtlinien beschriebenen<br />

Praxis entspricht, dienen diese auch als Grundlage der folgenden Darstellung der aktuellen<br />

Ablauforganisation im WZFP.<br />

Die Einbindung <strong>des</strong> Nachsorgemitarbeiters und nachsorgender Dienste bzw. Einrichtungen<br />

erfolgt spätestens, wenn<br />

� in einem Gutachten gem. § 16 Abs. 3 Maßregelvollzugsgesetz Nordhein-Westfalen<br />

(MRVG-NW) oder einem Beschluss der Strafvollstreckungskammer (StVK) eine<br />

Rehabilitationsempfehlung ausgesprochen wird, der auch das zuständige Behandlungsteam<br />

folgt<br />

� ein/e PatientIn Einzelausgang erhält<br />

� im letzten Behandlungszeitraum Indikationen <strong>für</strong> eine externe ambulante/statio-<br />

näre Weiterbehandlung oder außerstationäre Maßnahmen der Betreuung und<br />

Wiedereingliederung diskutiert und festgestellt werden.<br />

Sobald also ein/e PatientIn einen Behandlungsstand erreicht hat, der eine Langzeitbeurlaubung<br />

zulässt, erfolgt die Kontaktaufnahme <strong>des</strong> Nachsorgemitarbeiters zu künftig<br />

zuständigen Einrichtungen und ambulanten Diensten sowie deren Information über<br />

die Zusendung von Arzt- und Sozialberichten. Darauf finden Vorstellungsgespräche in<br />

den kooperierenden Einrichtungen statt und ggf. ein Probewohnen und/oder Probearbeiten<br />

mit ausführlichen Vor- und Nachbesprechungen. Erklärt eine Einrichtung oder<br />

ein ambulanter Dienst die konkrete Absicht, eine/n PatientIn aufzunehmen bzw. zu<br />

betreuen, wird der aktuelle Behandlungs- und Wiedereingliederungsplan übersandt<br />

und weitere gewünschte Unterlagen zur Verfügung gestellt. Sobald der konkrete Aufnahmetermin<br />

feststeht, erfolgt die Information der zuständigen Staatsanwaltschaft (StA)<br />

über die Beurlaubung der/s PatientIn unter Mitteilung der getroffenen Beurlaubungsauflagen,<br />

die im Vorfeld mit der/m PatientIn besprochen und vereinbart werden. Eine<br />

mehrmonatige bis mehrjährige Langzeitbeurlaubung, die den meisten Entlassungen<br />

vorausgeht, ist Bestandteil der Maßnahmen der Rehabilitation der forensischen Psychiatrie.<br />

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