des Westfälischen Zentrums für Forensische ... - FOGS GmbH
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zur Wiedereingliederungs- und Nachsorgeplanung im WZFP Lippstadt“ (Ortlieb, 2002)<br />
wurde das Ziel verfolgt, die Rehabilitation und Nachsorge im WZFP im Rahmen einer<br />
abteilungsübergreifenden, verbindlichen Ablauforganisation zu vereinheitlichen. Im<br />
Projektablaufplan vom August 2000 wurde ausgeführt, welche klinikinternen Maßnahmen<br />
- ausgehend vom Ist-Stand <strong>des</strong>selben Monats - geplant waren, um o.g. Ziel zu<br />
erreichen. Im Vordergrund standen dabei folgende Punkte:<br />
� die Überarbeitung bzw. Erweiterung <strong>des</strong> aktuellen Behandlungs- und Wiedereingliederungsplans<br />
um erforderliche Lebensbedingungen nach der Entlassung und<br />
weitere Behandlungs- und Betreuungsbedarfe<br />
� die Erarbeitung abteilungsübergreifender Standards zur patientenbezogenen Information<br />
� die Erstellung eines Konzepts zur frühzeitigen Kontaktaufnahme zwischen den<br />
Beteiligten sowie zur frühzeitigen Feststellung <strong>des</strong> Entlassungsorts und zum Einbezug<br />
der Gemeinde.<br />
Mit Hilfe dieser Maßnahmen, die schließlich in den „Abteilungsübergreifenden Rahmenrichtlinien“<br />
mündeten, sollten die bestehenden abteilungsspezifischen Verfahren<br />
und fallbezogenen Routinen durch ein einheitliches Verfahren ersetzt und im klinikinternen<br />
Ablauf verankert werden. Da die Praxis der Rehabilitation und Nachsorge im<br />
Projektzeitraum in wesentlichen Teilen der in den Rahmenrichtlinien beschriebenen<br />
Praxis entspricht, dienen diese auch als Grundlage der folgenden Darstellung der aktuellen<br />
Ablauforganisation im WZFP.<br />
Die Einbindung <strong>des</strong> Nachsorgemitarbeiters und nachsorgender Dienste bzw. Einrichtungen<br />
erfolgt spätestens, wenn<br />
� in einem Gutachten gem. § 16 Abs. 3 Maßregelvollzugsgesetz Nordhein-Westfalen<br />
(MRVG-NW) oder einem Beschluss der Strafvollstreckungskammer (StVK) eine<br />
Rehabilitationsempfehlung ausgesprochen wird, der auch das zuständige Behandlungsteam<br />
folgt<br />
� ein/e PatientIn Einzelausgang erhält<br />
� im letzten Behandlungszeitraum Indikationen <strong>für</strong> eine externe ambulante/statio-<br />
näre Weiterbehandlung oder außerstationäre Maßnahmen der Betreuung und<br />
Wiedereingliederung diskutiert und festgestellt werden.<br />
Sobald also ein/e PatientIn einen Behandlungsstand erreicht hat, der eine Langzeitbeurlaubung<br />
zulässt, erfolgt die Kontaktaufnahme <strong>des</strong> Nachsorgemitarbeiters zu künftig<br />
zuständigen Einrichtungen und ambulanten Diensten sowie deren Information über<br />
die Zusendung von Arzt- und Sozialberichten. Darauf finden Vorstellungsgespräche in<br />
den kooperierenden Einrichtungen statt und ggf. ein Probewohnen und/oder Probearbeiten<br />
mit ausführlichen Vor- und Nachbesprechungen. Erklärt eine Einrichtung oder<br />
ein ambulanter Dienst die konkrete Absicht, eine/n PatientIn aufzunehmen bzw. zu<br />
betreuen, wird der aktuelle Behandlungs- und Wiedereingliederungsplan übersandt<br />
und weitere gewünschte Unterlagen zur Verfügung gestellt. Sobald der konkrete Aufnahmetermin<br />
feststeht, erfolgt die Information der zuständigen Staatsanwaltschaft (StA)<br />
über die Beurlaubung der/s PatientIn unter Mitteilung der getroffenen Beurlaubungsauflagen,<br />
die im Vorfeld mit der/m PatientIn besprochen und vereinbart werden. Eine<br />
mehrmonatige bis mehrjährige Langzeitbeurlaubung, die den meisten Entlassungen<br />
vorausgeht, ist Bestandteil der Maßnahmen der Rehabilitation der forensischen Psychiatrie.<br />
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