des Westfälischen Zentrums für Forensische ... - FOGS GmbH
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Die Persönlichkeitsstörung <strong>des</strong> Patienten in Verbindung mit einer verhaltensaufälligen<br />
Symptomatik hatte bereits im Verlauf <strong>des</strong> Probewohnens zu Irritationen unter den BewohnerInnen<br />
und MitarbeiterInnen geführt. Auch in vier weiteren Fällen spielten Unsicherheiten<br />
und Ängste der MitarbeiterInnen eine entscheidende Rolle bei der Beantragung<br />
der Supervisionsmaßnahme; einige der Einrichtungen hatten bereits mit forensischen<br />
PatientInnen gearbeitet, andere sammelten erstmalig Erfahrungen mit dieser<br />
Klientel. In letzterem Fall war es der Einrichtung ein besonderes Anliegen, die neuen<br />
Erfahrungen zu „strukturieren, reflektieren und umzusetzen“, um ein grundlegen<strong>des</strong><br />
Verständnis <strong>für</strong> die Besonderheiten der forensischen Klientel zu erwerben. Im Team<br />
einer anderen Einrichtung bestand ein tiefer Zwiespalt hinsichtlich der Aufnahme eines<br />
weiteren Sexualstraftäters, der zuvor von elf Einrichtungen abgelehnt worden war.<br />
Die Supervision sollte vor allem dazu dienen, das Rückfallrisiko <strong>des</strong> Patienten weitestgehend<br />
zu minimieren. Ein Patient hatte nach Ansicht der betreuenden Einrichtung<br />
seine Straftat - wenn überhaupt - in einer Art verarbeitet, die <strong>für</strong> Außenstehende in<br />
keiner Weise nachvollziehbar erschien. Diesbezügliche Unsicherheiten der MitarbeiterInnen<br />
äußerten sich in einem gewissen Misstrauen gegenüber dem Bewohner, was<br />
sich jedoch ohne professionelle externe Unterstützung kaum ansprechen oder bearbeiten<br />
ließ.<br />
Anhand der Angaben der Einrichtungen wird deutlich, dass die Supervisionsbedarfe<br />
sowohl auf störungsspezifische als auch auf deliktspezifische Problematiken zurückzuführen<br />
sind. Innerhalb der Einrichtungen kann dies gleichermaßen zu Belastungen der<br />
BewohnerInnen und MitarbeiterInnen führen. Eine Einrichtung schilderte in den Supervisionsanträgen<br />
in besonders anschaulicher Weise, welche Probleme die professionelle<br />
Begleitung erforderlich machten und welche Effekte auf MitarbeiterInnen- und<br />
PatientInnenseite daraus resultierten; das folgende Fallbeispiel orientiert sich an diesen<br />
Schilderungen und wurde um Angaben aus der Patientenakte ergänzt.<br />
Fallbeispiel<br />
Der Patient wurde im Alter von 19 Jahren aufgrund eines Tötungsdelikts im Maßregelvollzug<br />
untergebracht. Die Hauptdiagnose bei seiner Aufnahme in Eickelborn war<br />
laut Akten eine „Persönlichkeitsstörung auf der Grundlage hochgradiger Schwerhörigkeit<br />
bei partieller Sprachstörung und emotionaler wie sozialer Vernachlässigung“. Der<br />
Patient wurde nach 8,2 Jahren Unterbringung im Maßregelvollzug in ein Dauerwohnheim<br />
beurlaubt, in das er nach knapp einem Jahr Langzeitbeurlaubung bedingt entlassen<br />
werden konnte. Nachdem zu Beginn seines Aufenthalts im Wohnheim laufend<br />
Fortschritte zu verzeichnen waren, gestaltete sich die Behandlung als zunehmend<br />
schwierig: Der Patient zeigte sich ungeduldig bzgl. <strong>des</strong> weiteren Behandlungsverlaufs,<br />
gestaltete den Prozess nicht aktiv mit und reagierte mit Regression oder Aggression,<br />
wenn seine zum Teil unrealistischen Forderungen nicht unmittelbar umgesetzt wurden.<br />
Bedingt durch die sehr ungünstig verlaufene Sozialisation, den langjährigen Aufenthalt<br />
in Eickelborn und die Persönlichkeitsstörung zeigte der Patient erhebliche Defizite<br />
im Sozialverhalten, was sich in provozierendem und aggressivem Auftreten gegenüber<br />
dem Personal äußerte. In persönlichen Krisensituationen inszenierte er Streit<br />
mit BewohnerInnen und MitarbeiterInnen und bedrohte diese, was zu einer erheblichen<br />
Störung <strong>des</strong> gesamten Ablaufs <strong>des</strong> Zusammenlebens im Haus führte. Dies forderte<br />
von den MitarbeiterInnen ein hohes Maß an Krisen- und Konfliktmanagement sowie<br />
persönlicher Stabilität. Zusätzlich war eine stationäre Krisenintervention in der Allgemeinpsychiatrie<br />
erforderlich. Aufgrund dieser Verhaltensweisen sah die Einrichtung<br />
den weiteren Aufenthalt <strong>des</strong> Patienten im Wohnheim langfristig in Frage gestellt, erklärte<br />
aber ihre grundsätzliche Bereitschaft, weiterhin mit dem Patienten zu arbeiten.<br />
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