des Westfälischen Zentrums für Forensische ... - FOGS GmbH
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Patienten bekannt, die - z.B. von niedergelassenen PsychotherapeutInnen - ambulant<br />
behandelt wurden.<br />
Tab. 21: Psychotherapeutische Nachsorge <strong>für</strong> beurlaubte Patienten (N = 3)<br />
Diagnose nach ICD-<br />
10<br />
Patient A Patient B Patient C<br />
narzisstische Persönlichkeitsstörung<br />
F60.8<br />
emotional instabile Persönlichkeitsstörung<br />
F60.3<br />
histrionische Persönlichkeitsstörung<br />
F60.4<br />
Unterbringungsdelikt Sexualdelikt Sexualdelikt Brandstiftungsdelikt<br />
Wohnverhältnisse eigene Wohnung mit Betreutem<br />
Wohnen<br />
Beginn der psychotherapeutischen<br />
Nachsorge<br />
Ort der psychotherapeutischenNachsorge<br />
errichtetes Betreuungsnetzwerk<br />
Übergangswohnheim Übergangswohnheim<br />
Kontaktanbahnung ohne regelmäßige Termine bereits<br />
vor Urlaubsbeginn, seit Urlaubsbeginn psychotherapeutische<br />
Nachsorge<br />
Kontaktstelle in Bochum im Wechsel aufsuchend<br />
oder in Kommstruktur in<br />
Kontaktstelle in Bochum<br />
Nachsorgemitarbeiter<br />
WZFP, Psychotherapeut<br />
WZP, Mitarbeiter <strong>des</strong><br />
Betreuten Wohnens,<br />
(Arbeitgeber)<br />
Nachsorgemitarbeiter<br />
WZFP, Psychotherapeut<br />
WZFP, Mitarbeiter der<br />
Nachsorgeeinrichtung,<br />
familientherapeutische<br />
Unterstützung durch Sozialarbeiter<br />
WZFP, BWH,<br />
Teilnahme an Deliktgruppe<br />
im WZFP<br />
während der Beurlaubung<br />
Kontaktstelle in Bochum<br />
Nachsorgemitarbeiter<br />
WZFP, Psychotherapeut<br />
WZFP, Mitarbeiter der<br />
Nachsorgeeinrichtung<br />
Bei Patient A wurde die Indikation <strong>für</strong> eine ambulante Psychotherapie von den stationären<br />
Vorbehandlern gestellt. Folgende Ziele standen im Vordergrund der psychotherapeutischen<br />
Gespräche: die Bearbeitung aktueller Anforderungssituationen, die Begleitung<br />
<strong>des</strong> Kontakt- und Beziehungsaufbaus zu potentiellen Partnerinnen und <strong>des</strong>sen<br />
Überprüfung auf <strong>des</strong>tabilisierende Faktoren sowie die Bearbeitung (rest-)risiko-<br />
relevanter Faktoren. Auch wenn der Patient selbst keinen unmittelbaren Unterstützungs-<br />
oder Hilfebedarf formulierte, bleibt aus Sicht <strong>des</strong> Therapeuten ein längerfristiger<br />
Psychotherapiebedarf während der Langzeitbeurlaubung unbedingt erhalten. Wie<br />
dem Psychotherapiebericht zu entnehmen war, erfolgte „die psychotherapeutische Verlaufsbeobachtung<br />
und Behandlung [...] u.a. auch aus kriminalprognostischen Gründen.<br />
Weiterhin bleibt eine prozessbegleitende psychotherapeutische Bearbeitung (rest-)<br />
risikorelevanter Faktoren angezeigt“. Bei einem persönlichkeitsgestörten Sexualstraftäter<br />
sei grundsätzlich von einer verlängerten Rückfallgefahr auszugehen.<br />
Mit Patient B wurden im zweiwöchentlichen Rhythmus Psychotherapiesitzungen<br />
durchgeführt, die vorrangig der Aufweichung seiner rigiden Verhaltensmaßstäbe sowie<br />
deren Anpassung an die Realitätsanforderungen dienten. Darüber hinaus wurden depressive<br />
Reaktionen, die u.a. durch die Teilnahme an der gruppentherapeutischen<br />
Straftäterbehandlung im WZFP hervorgerufen wurden, sowie Kränkungssituationen<br />
innerhalb der Familie aufgegriffen und bearbeitet. Während der Beurlaubung, die zeitweise<br />
unterbrochen werden musste, traten „erhebliche Beziehungsstörungen und Affektlabilitäten“<br />
auf. Auch unter Berücksichtigung der Behandlungsfortschritte und ersichtlicher<br />
dynamischer Faktoren muss aus Sicht <strong>des</strong> Therapeuten „von einem statistisch<br />
erhöhten Grundrisiko <strong>für</strong> erneute Straftaten ausgegangen werden“. Ein Psychotherapiebedarf<br />
war unbedingt vorhanden und wird auch längerfristig über den Zeitpunkt<br />
der Beurlaubung hinaus bestehen bleiben. Ergänzend sind prozessbegleitende<br />
zeitaufwendige Rücksprachen mit den an der Nachsorge beteiligten Personen erforder-<br />
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