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des Westfälischen Zentrums für Forensische ... - FOGS GmbH

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tung, Urteils- und Entscheidungssicherheit. Einzelne Einrichtungen nannten außerdem<br />

die staatliche Kontrollfunktion der FA, die Aufrechterhaltung <strong>des</strong> Deliktbewusstseins,<br />

eine hohe Fachlichkeit und die Vermittlung von juristischen Hintergründen. Insgesamt<br />

haben sich 23 Einrichtungen (67,7 %) zu positiven Aspekten der Kooperation geäußert.<br />

Angaben zu negativen Aspekten der Kooperation mit der BWH machten 14 Einrichtungen<br />

(41,2 %). Negativ bewertet wurde vor allem die Überbelastung der BWH, die<br />

sich in einer mangelnden individuellen Betreuung der Probanden zeigt (n = 4). Zwei<br />

Einrichtungen erwarteten mehr Kompetenz und Fachwissen, weitere zwei Einrichtungen<br />

sahen bei der BWH zu wenig Möglichkeiten, intervenierende Maßnahmen einzuleiten.<br />

Auf eine mangelhafte Erreichbarkeit der BWH bezogen sich zwei Angaben. Weitere<br />

Kritikpunkte waren unzureichende Absprachen mit den Bezugsbetreuerinnen, die<br />

Einmischung der BWH in die therapeutische Arbeit der Einrichtung und „Zuständigkeitsgerangel“.<br />

Bezüglich der Kooperation mit der FA wurden im Großen und Ganzen dieselben positiven<br />

und negativen Aspekte genannt wie im Zusammenhang mit der BWH. Ergänzende<br />

Kritikpunkte waren die schwere Erreichbarkeit der FA in Krisensituationen, lange<br />

Wartezeiten bei Entscheidungen und die „bedrohliche Wirkung“ der FA auf den Patienten.<br />

4.5 4.5 Fallbezoge Fallbezogene Fallbezoge Fallbezoge ne Kooperation<br />

Kooperation<br />

Kooperation<br />

Zur Kooperation der an der Nachsorge eines Patienten beteiligten Stellen - auch nach<br />

der Entlassung - wurden im Projektzeitraum zwei Instrumente eingeführt und umgesetzt:<br />

die Gesamthilfeplanung nach Entlassung und der sogenannte Runde Tisch. Um<br />

mit dem Terminus Runder Tisch einhergehende Unklarheiten zu vermeiden, wird im<br />

Anschluss an das Kapitel zur Gesamthilfeplanung nach Entlassung (Kap. 4.5.1) eine<br />

begriffliche und inhaltliche Klärung vorgenommen (Kap. 4.5.2). Darauf folgen die Ergebnisse<br />

der von <strong>FOGS</strong> durchgeführten Analyse von Protokollen Runder Tische sowie<br />

die Bewertung dieses Instruments durch die im Projektzeitraum kooperierenden Nachsorgeeinrichtungen.<br />

Das Thema Fallverantwortlichkeit <strong>für</strong> die Patienten schließt das<br />

Thema fallbezogene Kooperation ab.<br />

4.5.1 4.5.1 Gesamthilfeplanung Gesamthilfeplanung nach nach Entlassung<br />

Entlassung<br />

Ein Instrument zur Steuerung <strong>des</strong> Nachsorgeprozesses, das neben dem Runden Tisch<br />

im Rahmen <strong>des</strong> Modellprojekts eingeführt wurde, ist die Gesamthilfeplanung nach<br />

Entlassung. Mit der Gesamthilfeplanung nach Entlassung „wird die fortdauernde Vernetzung<br />

der unmittelbar [Hervorhebung v. Verf.] an der Nachsorge beteiligten Personen,<br />

Einrichtungen und Behörden angestrebt und die weiterführende fachlichfundierte<br />

Weiterbehandlung der Patienten im Rahmen der Führungsaufsicht sichergestellt“<br />

(Ortlieb, 2002, S. 38 ff). Den „Abteilungsübergreifenden Rahmenrichtlinien“ <strong>des</strong><br />

WZFP zufolge soll zwischen den Nachsorgemitarbeitern und der BWH/FA geklärt werden,<br />

wer <strong>für</strong> die Durchführung der Gesamthilfeplanungen nach Entlassung zuständig<br />

ist - auf Anfrage und bei Bedarf beteiligen sich die Nachsorgemitarbeiter daran.<br />

Gleichzeitig weisen die „Abteilungsübergreifenden Rahmenrichtlinien“ darauf hin, dass<br />

<strong>für</strong> die Durchführung oft „der ‚Helfer’ zuständig [ist], der den intensivsten Kontakt zum<br />

Probanden aufrechterhält“ (Ortlieb, 2002, S. 39). Daher erscheinen auch die Betreuer-<br />

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