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des Westfälischen Zentrums für Forensische ... - FOGS GmbH

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testgehend - zerstreut. Dies war durch einen positiven Betreuungsverlauf, rechtzeitige<br />

Absprachen der Beteiligten, kollegialen Austausch, Supervision, Besuche in Eickelborn<br />

und nicht zuletzt durch das persönliche Kennenlernen der Patienten möglich.<br />

Der Frage, ob bestimmte Patientengruppen aus dem WZFP grundsätzlich aus der<br />

Nachsorge ausgeschlossen werden, stimmten 46,9 % der befragten Einrichtungen<br />

(n = 15) zu. Davon schließen 13 Einrichtungen (86,7 %) 24 Sexualstraftäter aus, drei Einrichtungen<br />

(20,0 %) Patienten mit Intelligenzminderungen und zwei Einrichtungen<br />

(13,3 %) Patienten mit einer primären Suchterkrankung. Von je einer Einrichtung werden<br />

Patienten mit hoher Gewaltbereitschaft und Patienten, die schwerste Mehrfachverbrechen<br />

oder Tötungsdelikte an Kindern begangen haben, ausgeschlossen.<br />

Eine Einrichtung, die grundsätzlich keine Patienten ausschließt, gab allerdings an, bei<br />

Sexualstraftätern in einen besonders intensiven Entscheidungsprozess einzutreten.<br />

Eine Einrichtung <strong>des</strong> Betreuten Wohnens hatte bisher zwar keine Patienten ausgeschlossen,<br />

berichtete aber von einem großen Widerstand innerhalb der Mitarbeiterschaft<br />

gegenüber der Aufnahme von Sexualstraftätern; darüber hinaus sei ihr Angebot<br />

<strong>für</strong> intelligenzgeminderte Patienten aufgrund deren mangelnder Absprache- und Einsichtsfähigkeit<br />

möglicherweise zu grobmaschig.<br />

Gegen die Aufnahme von Sexualstraftätern sprachen aus Sicht der Einrichtungen vor<br />

allem die räumliche Nähe zu Kindergärten, -tagesstätten oder Schulen, die Lage in<br />

Wohngebieten und in einem Fall ein hoher Publikumsverkehr von Kindern. Bei anderen<br />

Nachsorgeeinrichtungen schließt die Betreuung von von sexuellem Missbrauch<br />

betroffenen Patientinnen die gleichzeitige Aufnahme von Sexualstraftätern aus oder es<br />

steht der generelle Schutz weiblicher Mitarbeiterinnen und Bewohnerinnen im Vordergrund.<br />

Weitere Gründe waren die mangelnde Eignung <strong>des</strong> (Betreuungs-)Konzepts<br />

<strong>für</strong> diese Klientel, das hohe Rückfallrisiko sowie die Angst vor Übergriffen und Rufschädigung.<br />

Eine Einrichtung begründete im Interview die ablehnende Haltung gegenüber<br />

Sexualstraftätern damit, dass man sich im Umgang mit dieser Personengruppe<br />

fachlich weniger sicher fühle als im Umgang mit Personen mit anderen psychischen<br />

Erkrankungen.<br />

Der Ausschluss der übrigen Patientengruppen wurde auf das vorhandene Einrichtungs-<br />

und Betreuungskonzept sowie auf das Fehlen geeigneter Therapieangebote zurückgeführt.<br />

Die Einrichtung, die Patienten mit hoher Gewaltbereitschaft ausschließt,<br />

begründete dies mit ihrem überwiegend weiblichen Mitarbeiterstab und zeitweisen<br />

Einzelbesetzungen im Dienst.<br />

4.4.1.2 Überleitung von Patienten in Nachsorgeeinrichtungen<br />

Die Frage, wie sich der Prozess der Überleitung von beurlaubten und entlassenen Patienten<br />

aus dem WZFP in Nachsorgeeinrichtungen gestaltet, konnte anhand der Aktenanalyse<br />

und der Befragung der Nachsorgeeinrichtungen beantwortet werden. Abbildung<br />

3 zeigt den „typischen“ Prozess der Überleitung von Patienten aus dem WZFP in<br />

die Nachsorgeeinrichtungen, wie er in den Akten und von den kooperierenden Einrichtungen<br />

beschrieben wurde. Dieser Prozess deckt sich weitestgehend mit dem Ablauf<br />

der Überleitung, der in den „Abteilungsübergreifenden Rahmenrichtlinien zur<br />

Wiedereingliederungs- und Nachsorgeplanung im WZFP Lippstadt“ (Ortlieb, 2002) beschrieben<br />

wird.<br />

24 Dies entspricht 38,2 % der in die Auswertung einbezogenen Einrichtungen.<br />

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