des Westfälischen Zentrums für Forensische ... - FOGS GmbH
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testgehend - zerstreut. Dies war durch einen positiven Betreuungsverlauf, rechtzeitige<br />
Absprachen der Beteiligten, kollegialen Austausch, Supervision, Besuche in Eickelborn<br />
und nicht zuletzt durch das persönliche Kennenlernen der Patienten möglich.<br />
Der Frage, ob bestimmte Patientengruppen aus dem WZFP grundsätzlich aus der<br />
Nachsorge ausgeschlossen werden, stimmten 46,9 % der befragten Einrichtungen<br />
(n = 15) zu. Davon schließen 13 Einrichtungen (86,7 %) 24 Sexualstraftäter aus, drei Einrichtungen<br />
(20,0 %) Patienten mit Intelligenzminderungen und zwei Einrichtungen<br />
(13,3 %) Patienten mit einer primären Suchterkrankung. Von je einer Einrichtung werden<br />
Patienten mit hoher Gewaltbereitschaft und Patienten, die schwerste Mehrfachverbrechen<br />
oder Tötungsdelikte an Kindern begangen haben, ausgeschlossen.<br />
Eine Einrichtung, die grundsätzlich keine Patienten ausschließt, gab allerdings an, bei<br />
Sexualstraftätern in einen besonders intensiven Entscheidungsprozess einzutreten.<br />
Eine Einrichtung <strong>des</strong> Betreuten Wohnens hatte bisher zwar keine Patienten ausgeschlossen,<br />
berichtete aber von einem großen Widerstand innerhalb der Mitarbeiterschaft<br />
gegenüber der Aufnahme von Sexualstraftätern; darüber hinaus sei ihr Angebot<br />
<strong>für</strong> intelligenzgeminderte Patienten aufgrund deren mangelnder Absprache- und Einsichtsfähigkeit<br />
möglicherweise zu grobmaschig.<br />
Gegen die Aufnahme von Sexualstraftätern sprachen aus Sicht der Einrichtungen vor<br />
allem die räumliche Nähe zu Kindergärten, -tagesstätten oder Schulen, die Lage in<br />
Wohngebieten und in einem Fall ein hoher Publikumsverkehr von Kindern. Bei anderen<br />
Nachsorgeeinrichtungen schließt die Betreuung von von sexuellem Missbrauch<br />
betroffenen Patientinnen die gleichzeitige Aufnahme von Sexualstraftätern aus oder es<br />
steht der generelle Schutz weiblicher Mitarbeiterinnen und Bewohnerinnen im Vordergrund.<br />
Weitere Gründe waren die mangelnde Eignung <strong>des</strong> (Betreuungs-)Konzepts<br />
<strong>für</strong> diese Klientel, das hohe Rückfallrisiko sowie die Angst vor Übergriffen und Rufschädigung.<br />
Eine Einrichtung begründete im Interview die ablehnende Haltung gegenüber<br />
Sexualstraftätern damit, dass man sich im Umgang mit dieser Personengruppe<br />
fachlich weniger sicher fühle als im Umgang mit Personen mit anderen psychischen<br />
Erkrankungen.<br />
Der Ausschluss der übrigen Patientengruppen wurde auf das vorhandene Einrichtungs-<br />
und Betreuungskonzept sowie auf das Fehlen geeigneter Therapieangebote zurückgeführt.<br />
Die Einrichtung, die Patienten mit hoher Gewaltbereitschaft ausschließt,<br />
begründete dies mit ihrem überwiegend weiblichen Mitarbeiterstab und zeitweisen<br />
Einzelbesetzungen im Dienst.<br />
4.4.1.2 Überleitung von Patienten in Nachsorgeeinrichtungen<br />
Die Frage, wie sich der Prozess der Überleitung von beurlaubten und entlassenen Patienten<br />
aus dem WZFP in Nachsorgeeinrichtungen gestaltet, konnte anhand der Aktenanalyse<br />
und der Befragung der Nachsorgeeinrichtungen beantwortet werden. Abbildung<br />
3 zeigt den „typischen“ Prozess der Überleitung von Patienten aus dem WZFP in<br />
die Nachsorgeeinrichtungen, wie er in den Akten und von den kooperierenden Einrichtungen<br />
beschrieben wurde. Dieser Prozess deckt sich weitestgehend mit dem Ablauf<br />
der Überleitung, der in den „Abteilungsübergreifenden Rahmenrichtlinien zur<br />
Wiedereingliederungs- und Nachsorgeplanung im WZFP Lippstadt“ (Ortlieb, 2002) beschrieben<br />
wird.<br />
24 Dies entspricht 38,2 % der in die Auswertung einbezogenen Einrichtungen.<br />
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