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des Westfälischen Zentrums für Forensische ... - FOGS GmbH

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insbesondere Runde Tische sollten nur bei klarer Fallverantwortung durchgeführt<br />

werden.<br />

Die Frage der Fallverantwortlichkeit stellt sich insbesondere dann, wenn ein Patient<br />

nicht in eine komplementäre Einrichtung beurlaubt oder entlassen wird und auch keine<br />

Betreuung durch einen ambulanten Dienst besteht. In einem solchen - zumin<strong>des</strong>t<br />

während der Beurlaubung seltenen - Fall lebt der Patient nicht in einem professionell<br />

betreuten Umfeld, wo er in täglichem Kontakt mit professionellen BetreuerInnen steht.<br />

Die Beteiligung von Nachsorgemitarbeitern <strong>des</strong> WZFP an der persönlichen (Weiter-)Betreuung<br />

eines Patienten nach seiner Entlassung setzt <strong>des</strong>sen Einverständnis voraus.<br />

Laut § 1 Abs. 3 MRVG-NW sind Therapie und Beratung mit Zustimmung der Patientinnen<br />

und Patienten grundsätzlich auch nach der Entlassung fortzusetzen. Ein Patient<br />

<strong>des</strong> WZFP war jedoch nach seiner Entlassung in ein Dauerwohnheim mit weiteren<br />

Nachsorgeaktivitäten durch das WZFP nicht einverstanden. Um den Hilfeplan auch<br />

weiterhin gemeinsam abzustimmen und fortzuschreiben, vereinbarten der BWH, die<br />

FA, der gesetzliche Betreuer und MitarbeiterInnen <strong>des</strong> Wohnheims regelmäßige Termine<br />

ohne Beteiligung <strong>des</strong> WZFP. In einem solchen Fall kann die Fallverantwortlichkeit<br />

nicht von dem (vormalig) zuständigen Nachsorgemitarbeiter übernommen werden.<br />

Weitere Fälle, in denen der Patient nicht mit einer Nachbetreuung durch das WZFP<br />

einverstanden war, wurden <strong>FOGS</strong> nicht bekannt.<br />

Abschließend soll noch erwähnt werden, dass am 30.04.2003 im WZFP ein Kooperationsgespräch<br />

mit zwölf VertreterInnen der zehn Führungsaufsichtsstellen im Bezirk <strong>des</strong><br />

OLG Hamm stattfand; neben der Projektleitung und dem externen Projektkoordinator<br />

waren sechs an der Nachsorge beteiligte MitarbeiterInnen <strong>des</strong> WZFP sowie eine<br />

Vertreterin der <strong>FOGS</strong> <strong>GmbH</strong> anwesend. Nachdem die Frage der inhaltlichen und formalen<br />

Zuständigkeit <strong>für</strong> PatientInnen in der Projektbegleitenden Expertenrunde diskutiert<br />

worden war, regte diese im Interesse einer einheitlichen Vorgehensweise das gemeinsame<br />

Treffen mit den FA an. Neben der Frage <strong>des</strong> geeigneten Zeitpunkts <strong>des</strong> Eintritts<br />

von FA/BWH in die Betreuung von Patienten wurde diskutiert, wer in Zukunft die<br />

Runden Tische einberufen sollte. Im Rahmen dieses Kooperationsgesprächs konnte<br />

allerdings kein Konsens bezüglich der Fallverantwortlichkeit und Zuständigkeit <strong>für</strong><br />

beurlaubte und vor allem entlassene Patienten erzielt werden, da sich die Standpunkte<br />

der einzelnen FA-Stellen als auch der FA und dem WZFP deutlich unterschieden. Einige<br />

FA äußerten jedoch, ihren Standpunkt angesichts der neuen Argumente und Ausführungen<br />

<strong>des</strong> WZFP noch einmal zu überdenken. Ein weiteres gemeinsames Treffen<br />

wurde anvisiert, hat aber bisher nicht stattgefunden.<br />

4.6 4.6 Flankierende Flankierende Flankierende Maßnahmen<br />

Maßnahmen<br />

Neben dem Verlauf der Rehabilitation und Nachsorge und der Kooperation <strong>des</strong> WZFP<br />

mit externen Stellen bildeten flankierende Maßnahmen den dritten Untersuchungsschwerpunkt<br />

der externen Evaluation. Flankierende Maßnahmen in Form von Supervisionen,<br />

Informations- und Fortbildungsveranstaltungen sollten gleichzeitig dem Erreichen<br />

zweier grundlegender Projektziele dienen: der Erweiterung von Betreuungs- und<br />

Behandlungsangeboten in der Nachsorge und der Optimierung der Betreuungs- und<br />

Behandlungsqualität. Damit sollte den in der Projektkonzeption skizzierten Defiziten<br />

einer fachgerechten Nachsorge begegnet werden; darunter der allgemein geringe<br />

Kenntnisstand über die Besonderheiten der Gruppe forensischer Patienten, die fehlende<br />

fachliche Begleitung und Beratung betreuender Einrichtungen in forensischpsychiatrischen<br />

Fragen und der Mangel an Supervisionsangeboten <strong>für</strong> Einrichtungen,<br />

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