des Westfälischen Zentrums für Forensische ... - FOGS GmbH
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insbesondere Runde Tische sollten nur bei klarer Fallverantwortung durchgeführt<br />
werden.<br />
Die Frage der Fallverantwortlichkeit stellt sich insbesondere dann, wenn ein Patient<br />
nicht in eine komplementäre Einrichtung beurlaubt oder entlassen wird und auch keine<br />
Betreuung durch einen ambulanten Dienst besteht. In einem solchen - zumin<strong>des</strong>t<br />
während der Beurlaubung seltenen - Fall lebt der Patient nicht in einem professionell<br />
betreuten Umfeld, wo er in täglichem Kontakt mit professionellen BetreuerInnen steht.<br />
Die Beteiligung von Nachsorgemitarbeitern <strong>des</strong> WZFP an der persönlichen (Weiter-)Betreuung<br />
eines Patienten nach seiner Entlassung setzt <strong>des</strong>sen Einverständnis voraus.<br />
Laut § 1 Abs. 3 MRVG-NW sind Therapie und Beratung mit Zustimmung der Patientinnen<br />
und Patienten grundsätzlich auch nach der Entlassung fortzusetzen. Ein Patient<br />
<strong>des</strong> WZFP war jedoch nach seiner Entlassung in ein Dauerwohnheim mit weiteren<br />
Nachsorgeaktivitäten durch das WZFP nicht einverstanden. Um den Hilfeplan auch<br />
weiterhin gemeinsam abzustimmen und fortzuschreiben, vereinbarten der BWH, die<br />
FA, der gesetzliche Betreuer und MitarbeiterInnen <strong>des</strong> Wohnheims regelmäßige Termine<br />
ohne Beteiligung <strong>des</strong> WZFP. In einem solchen Fall kann die Fallverantwortlichkeit<br />
nicht von dem (vormalig) zuständigen Nachsorgemitarbeiter übernommen werden.<br />
Weitere Fälle, in denen der Patient nicht mit einer Nachbetreuung durch das WZFP<br />
einverstanden war, wurden <strong>FOGS</strong> nicht bekannt.<br />
Abschließend soll noch erwähnt werden, dass am 30.04.2003 im WZFP ein Kooperationsgespräch<br />
mit zwölf VertreterInnen der zehn Führungsaufsichtsstellen im Bezirk <strong>des</strong><br />
OLG Hamm stattfand; neben der Projektleitung und dem externen Projektkoordinator<br />
waren sechs an der Nachsorge beteiligte MitarbeiterInnen <strong>des</strong> WZFP sowie eine<br />
Vertreterin der <strong>FOGS</strong> <strong>GmbH</strong> anwesend. Nachdem die Frage der inhaltlichen und formalen<br />
Zuständigkeit <strong>für</strong> PatientInnen in der Projektbegleitenden Expertenrunde diskutiert<br />
worden war, regte diese im Interesse einer einheitlichen Vorgehensweise das gemeinsame<br />
Treffen mit den FA an. Neben der Frage <strong>des</strong> geeigneten Zeitpunkts <strong>des</strong> Eintritts<br />
von FA/BWH in die Betreuung von Patienten wurde diskutiert, wer in Zukunft die<br />
Runden Tische einberufen sollte. Im Rahmen dieses Kooperationsgesprächs konnte<br />
allerdings kein Konsens bezüglich der Fallverantwortlichkeit und Zuständigkeit <strong>für</strong><br />
beurlaubte und vor allem entlassene Patienten erzielt werden, da sich die Standpunkte<br />
der einzelnen FA-Stellen als auch der FA und dem WZFP deutlich unterschieden. Einige<br />
FA äußerten jedoch, ihren Standpunkt angesichts der neuen Argumente und Ausführungen<br />
<strong>des</strong> WZFP noch einmal zu überdenken. Ein weiteres gemeinsames Treffen<br />
wurde anvisiert, hat aber bisher nicht stattgefunden.<br />
4.6 4.6 Flankierende Flankierende Flankierende Maßnahmen<br />
Maßnahmen<br />
Neben dem Verlauf der Rehabilitation und Nachsorge und der Kooperation <strong>des</strong> WZFP<br />
mit externen Stellen bildeten flankierende Maßnahmen den dritten Untersuchungsschwerpunkt<br />
der externen Evaluation. Flankierende Maßnahmen in Form von Supervisionen,<br />
Informations- und Fortbildungsveranstaltungen sollten gleichzeitig dem Erreichen<br />
zweier grundlegender Projektziele dienen: der Erweiterung von Betreuungs- und<br />
Behandlungsangeboten in der Nachsorge und der Optimierung der Betreuungs- und<br />
Behandlungsqualität. Damit sollte den in der Projektkonzeption skizzierten Defiziten<br />
einer fachgerechten Nachsorge begegnet werden; darunter der allgemein geringe<br />
Kenntnisstand über die Besonderheiten der Gruppe forensischer Patienten, die fehlende<br />
fachliche Begleitung und Beratung betreuender Einrichtungen in forensischpsychiatrischen<br />
Fragen und der Mangel an Supervisionsangeboten <strong>für</strong> Einrichtungen,<br />
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