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des Westfälischen Zentrums für Forensische ... - FOGS GmbH

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Tab. 54: Aktuelle Einschätzung von BWH und FA zu Forderung 6<br />

aktuelle Einschätzung<br />

Die Abstimmungen zum Krisenmanagement erfolgen i.d.R. umfassend,<br />

klar strukturiert und mit eindeutigen Zuständigkeiten.<br />

Es finden zwar Abstimmungen zum Krisenmanagement statt,<br />

aber es sind nicht immer alle beteiligten Institutionen wirklich<br />

einbezogen.<br />

Es finden zwar Abstimmungen zum Krisenmanagement statt,<br />

aber eine verbindliche Regelung der Zuständigkeit fehlt.<br />

In Krisensituationen besteht in der Regel keine Möglichkeit zur<br />

wechselseitigen Abstimmung mit den beteiligten Institutionen.<br />

Anzahl Prozent<br />

BWH FA BWH FA<br />

7 2 38,9 33,3<br />

4 2 22,2 33,3<br />

5 2 27,8 33,3<br />

2 - 11,1 -<br />

GESAMT 18 6 100,0 99,9<br />

Mit den Abstimmungen zum Krisenmanagement ist die große Mehrheit der BWH und<br />

FA nicht zufrieden; es mangelt - noch immer - an verbindlichen Zuständigkeitsregelungen<br />

und dem Einbezug aller beteiligten Institutionen (vgl. Tab. 54). Alle BWH<br />

(n = 14) stimmen in der Ansicht überein, dass sich bezüglich der Strukturierung <strong>des</strong><br />

Hilfsprozesses und <strong>des</strong> Krisenmanagements seit 1999 keinerlei Veränderungen bzw.<br />

Verbesserungen gezeigt haben. Auch die FA konnten bis auf eine Ausnahme keine<br />

Verbesserung der Situation feststellen.<br />

Gemäß § 1 Abs. 3 MRVG-NW sollen PatientInnen auf ihren Wunsch, insbesondere in<br />

Krisenfällen, kurzfristig wieder von der MRV-Klinik aufgenommen werden, soweit keine<br />

anderen geeigneten Angebote zur Verfügung stehen. Die FA und BWH wurden<br />

nach ihren Erfahrungen mit dieser Neuregelung gefragt: Wie Tabelle 55 zeigt haben<br />

die BWH und FA insgesamt erst wenig Erfahrung mit Krisenfällen gemacht, in denen<br />

eine Wiederaufnahme erforderlich gewesen wäre. In maximal zwei Fällen - wahrscheinlich<br />

handelt es sich aber um denselben Fall - wurde die Wiederaufnahme von der Klinik<br />

abgelehnt, in drei Fällen verweigerte der Proband selbst die Rückverlegung in die<br />

forensische Einrichtung.<br />

Tab. 55: Erfahrungen von BWH und FA mit § 1 Abs. 3 MRVG-NW (BWH: n = 19; FA: n = 5;<br />

Mehrfachnennung)<br />

Erfahrung<br />

Anzahl Prozent<br />

BWH FA BWH FA<br />

Ein solcher Krisenfall ist seit 1999 noch nicht eingetreten. 13 2 68,4 40,0<br />

Es gab zwar Krisenfälle, aber eine stationäre Wiederaufnahme<br />

war nicht erforderlich.<br />

5 2 26,3 40,0<br />

Es gab Krisenfälle, in denen eine Wiederaufnahme nötig gewesen<br />

wäre, aber die Klinik verweigerte die Wiederaufnahme.<br />

Es gab Krisenfälle, in denen eine Wiederaufnahme nötig gewesen<br />

wäre, aber der Proband verweigerte die Wiederaufnahme.<br />

1 1 5,3 20,0<br />

1 2 5,3 40,0<br />

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Befragten der FA und BWH sowohl<br />

mit der Information im Rahmen von Beurlaubungen und Entlassungen als auch mit<br />

der frühzeitigen Kontaktaufnahme der forensischen Einrichtungen zu den beteiligten<br />

Institutionen weitgehend zufrieden sind. Weiterer Entwicklungsbedarf besteht dagegen<br />

hinsichtlich <strong>des</strong> wechselseitigen Austauschs in Arbeitskreisen und Netzwerken - insbesondere<br />

aus Sicht der BWH -, der Abstimmung im Rahmen <strong>des</strong> Krisenmanagements<br />

und einer verbindlichen Regelung der Zuständigkeiten. Darüber hinaus sollten die<br />

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