des Westfälischen Zentrums für Forensische ... - FOGS GmbH
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die Patienten mit schwerwiegenden und tiefgreifenden Störungsbildern behandeln (vgl.<br />
Projektkonzeption, Juni 1999).<br />
Dimmek und Bargfrede (1996) wiesen bereits im Rahmen eines Anfang der 90er Jahre<br />
im WZFP durchgeführten Modellprojekts darauf hin, dass psychosoziale Dienste und<br />
Einrichtungen in nicht ausreichendem Maß auf die Betreuung forensischer Klientel<br />
vorbereitet sind: „Ohne die Hilfestellung forensisch-psychiatrisch erfahrener Fachkräfte,<br />
flankiert durch gezielte Fortbildungsangebote, ist die Bereitschaft und Möglichkeit, sich<br />
dieser Klientel anzunehmen, nur sehr begrenzt“ (S. 22).<br />
4.6.1 4.6.1 Supervision upervision<br />
Ziele <strong>des</strong> Supervisionsangebots<br />
In der Konzeption <strong>des</strong> Projekts „Ambulante Nachsorge“ war geplant, Supervisionssitzungen<br />
<strong>für</strong> „ambulante Psychotherapeuten“ sowie „Betreuer, Case-Manager, Bezugstherapeuten<br />
in komplementären Einrichtungen, MitarbeiterInnen <strong>des</strong> Betreuten Wohnens<br />
und Bewährungshelfer“ anzubieten und die Kosten aus Projektmitteln zu übernehmen<br />
(vgl. Projektkonzeption, Juni 1999). Das Supervisionsangebot sollte die Kompetenz und<br />
Sicherheit der genannten Berufsgruppen bei der Behandlung forensischer Klientel<br />
steigern und die persönlich-berufliche Isolation in der Behandlung auflösen. Ein weiterer<br />
erwarteter Effekt dieser Maßnahme war die Steigerung der Akzeptanz der Klientel<br />
bei Behandlern und Einrichtungen, die sich in einer Art „Schneeballeffekt“ fortsetzen<br />
und zu einer Verbreiterung der Versorgungsstruktur führen sollte. In Bezug auf die<br />
MitarbeiterInnen komplementärer Einrichtungen und Dienste war ursprünglich die<br />
Einrichtung von drei Supervisionsgruppen an den Standorten Ruhrgebiet, Ostwestfalen-Lippe<br />
und Lippstadt-Eickelborn vorgesehen, die alle zwei Monate mit maximal<br />
sechs TeilnehmerInnen stattfinden sollten. Wie bereits erwähnt, wurde die Einrichtung<br />
regionaler Nachsorgezentren der Supervision etc. im Projektzeitraum jedoch nicht<br />
durchgeführt. Im Folgenden werden die im Rahmen der externen Evaluation gewonnenen<br />
Ergebnisse zur Durchführung und zu den Effekten der Supervisionsmaßnahmen<br />
dargestellt.<br />
Supervisionsbedarfe<br />
Das Supervisionsangebot wurde im Projekt ausschließlich von Einrichtungen in Anspruch<br />
genommen, die im Projektzeitraum einen forensischen Patienten aus dem<br />
WZFP im Rahmen einer Langzeitbeurlaubung oder nach der Entlassung betreut hatten.<br />
Diese Einrichtungen konnten - sofern ein spezifischer Bedarf bestand - bei der<br />
Klinik einen Antrag auf Kostenübernahme von Supervision stellen. Üblicherweise wurden<br />
sechs Supervisionssitzungen durch eine/n forensisch erfahrene/n SupervisorIn zu<br />
je 1,5 Stunden bewilligt, in besonders problematischen Fällen konnte die Supervision<br />
auf Antrag um weitere vier Sitzungen zu je zwei Stunden verlängert werden. In den<br />
Anträgen wurde die mit der Betreuung <strong>des</strong> Patienten verbundene Problematik jeweils<br />
kurz geschildert, um den Supervisionsbedarf zu begründen.<br />
In einem Fall hatte das Dauerwohnheim bereits eine prinzipielle Aufnahmezusage <strong>für</strong><br />
den Patienten ausgesprochen, allerdings vorbehaltlich einer den Beurlaubungsprozess<br />
begleitenden vom WZFP finanzierten Supervision, die auch von dem Nachsorgemitarbeiter<br />
und dem abteilungsleitenden Arzt als dringend erforderlich angesehen wurde.<br />
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