des Westfälischen Zentrums für Forensische ... - FOGS GmbH
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ten, die Patienten aus dem WZFP betreu(t)en und Angaben zu den erfragten Aspekten<br />
machen können. Das Instrument zur Befragung der FA/BWH war von der internen<br />
Projektgruppe konzipiert und mit der Projektbegleitenden Expertenrunde abgestimmt<br />
worden und lag als Entwurf bereits vor Beginn der externen Evaluation vor. In Abstimmung<br />
mit dem WZFP wurde dieser Entwurf von <strong>FOGS</strong> um einige Items und offene<br />
Fragen erweitert, die zum Teil auch im Fragebogen <strong>für</strong> kooperierende Nachsorgeeinrichtungen<br />
enthalten waren.<br />
Bevor die Ergebnisse der schriftlichen Befragung berichtet werden, werden die Angaben<br />
zur Kontaktaufnahme der Nachsorgemitarbeiter zu FA/BWH im Rahmen der Rehabilitation<br />
und Nachsorge, wie sie aus den Patientenakten entnommen werden konnten,<br />
dargestellt.<br />
Kontaktaufnahme <strong>des</strong> WZFP zu FA und BWH<br />
Der frühzeitige Einbezug nachsorgender Stellen und Dienste in den Prozess der Rehabilitation<br />
und Nachsorge, wie er vom WZFP angestrebt wird, beinhaltet auch die rechtzeitige<br />
Kontaktaufnahme zu Führungsaufsicht und Bewährungshilfe. Wie in den „Abteilungsübergreifenden<br />
Rahmenrichtlinien zur Wiedereingliederungs- und Nachsorgeplanung“<br />
vorgesehen, werden FA/BWH (spätestens) „bis zur gerichtlichen Anhörung,<br />
zu der die Entlassung eines Patienten erwartet wird, [...] über die Zusendung eines Sozialberichtes<br />
und einer Ausfertigung der entlassungsanregenden Stellungnahme informiert“<br />
(Ortlieb, 2002, S. 27). Ergänzt werden soll die schriftliche Information über frühzeitige<br />
persönliche und telefonische Kontakte von Seiten der Nachsorgemitarbeiter<br />
sowie gemeinsame Fallbesprechungen. Bei dem letzten Treffen mit FA/BWH soll vom<br />
WZFP die Teilnahme an Runden Tischen und an der Durchführung von Gesamthilfeplanungen<br />
nach der Entlassung angeboten werden. Laut WZFP ist eine „enge Kooperation<br />
und gute Kommunikation mit der Bewährungshilfe nicht nur wünschenswert, sondern<br />
unbedingt notwendig“ (Ortlieb, 2002, S. 42).<br />
In den Akten von 20 entlassenen Patienten (57,1 %) fanden sich dokumentierte Kontakte<br />
der Nachsorgemitarbeiter zur BWH, in insgesamt zehn Akten (28,6 %) fanden sich<br />
Angaben zu Kontakten der Nachsorgemitarbeiter zur FA. In einzelnen Fällen erfolgte<br />
die erste Kontaktaufnahme zur BWH und/oder FA im Zuge der Entlassungsvorbereitungen<br />
bereits eineinhalb bis zweieinhalb Jahre vor der tatsächlichen Entlassung <strong>des</strong><br />
Patienten. Üblicherweise fanden zunächst Erst- oder Informationsgespräche statt, in<br />
deren Rahmen die FA und der perspektivisch zuständige BWH durch den Nachsorgemitarbeiter<br />
über den Patienten, sein Störungsbild, den bisherigen Behandlungsverlauf<br />
etc. informiert wurden. Darauf folgten gegen Ende der Langzeitbeurlaubung bzw. zu<br />
Beginn der Entlassung Übergabegespräche, an denen neben VertreterInnen der FA<br />
und BWH auch die/der gesetzliche BetreuerIn, die/der zuständige Arzt/Ärztin und der<br />
Nachsorgemitarbeiter <strong>des</strong> WZFP teilnahmen. Tabelle 48 zeigt vier Fallbeispiele <strong>für</strong> den<br />
zeitlichen Ablauf der Kontaktaufnahme der Nachsorgemitarbeiter zur BWH und/oder<br />
FA im Rahmen der Entlassungsvorbereitungen eines Patienten.<br />
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