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des Westfälischen Zentrums für Forensische ... - FOGS GmbH

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Tab. 50: Aktuelle Einschätzung von BWH und FA zu Forderung 2<br />

aktuelle Einschätzung<br />

Diese Stellungnahme liegt inzwischen rechtzeitig vor,<br />

ebenso die genannten Unterlagen.<br />

Die Stellungnahme trifft rechtzeitig ein, aber die Unterlagen<br />

fehlen oder sind nicht ausreichend.<br />

Weder Stellungnahme noch Unterlagen liegen rechtzeitig<br />

vor.<br />

Anzahl Prozent<br />

BWH FA BWH FA<br />

12 3 70,6 50,0<br />

2 2 11,8 33,3<br />

3 1 17,6 16,7<br />

GESAMT 17 6 100,0 100,0<br />

Wie aus der Befragung hervorgeht, besteht zumin<strong>des</strong>t bei der BWH überwiegend Zufriedenheit<br />

mit der Zusendung von Stellungnahmen der Klinik zur Entlassung - inklusive<br />

Unterlagen zum Werdegang <strong>des</strong> zu entlassenden Patienten (vgl. Tab. 50). Dagegen<br />

ist nur die Hälfte der FA der Ansicht, dass die Stellungnahmen und Unterlagen zur<br />

Entlassung inzwischen rechtzeitig vorliegen.<br />

Forderung 3: „Im Falle einer Beurlaubung sollte eine frühzeitige Kontaktaufnahme zur<br />

FA, zur BWH und zu anderen beteiligten Institutionen erfolgen.“<br />

Tab. 51: Aktuelle Einschätzung von BWH und FA zu Forderung 3<br />

aktuelle Einschätzung<br />

Die Kontaktaufnahme seitens <strong>des</strong> WZFP erfolgt in der Regel<br />

rechtzeitig und umfassend.<br />

Die Kontaktaufnahme zur FA und BWH erfolgt rechtzeitig,<br />

aber die Kontakte zu anderen Institutionen erfolgen nicht<br />

oder zu spät.<br />

Die Kontaktaufnahme erfolgt zu spät oder nur partiell (z.B.<br />

nur zur FA, zu anderen Institutionen etc.).<br />

Anzahl Prozent<br />

BWH FA BWH FA<br />

11 4 61,1 66,7<br />

3 - 16,7 -<br />

4 2 22,2 33,3<br />

GESAMT 18 6 100,0 100,0<br />

Tabelle 51 zeigt, dass rund zwei Fünftel der BWH und ein Drittel der FA bezüglich <strong>des</strong><br />

Zeitpunkts und <strong>des</strong> Umfangs der Kontaktaufnahme <strong>des</strong> WZFP zu externen Stellen<br />

noch Defizite sehen. Die Mehrheit ist der Meinung, die Kontaktaufnahme seitens <strong>des</strong><br />

WZFP erfolge rechtzeitig und umfassend.<br />

Forderung 4: „Die StVK sollten die FA und die BWH über Anhörungstermine informieren,<br />

sodass die dortigen MitarbeiterInnen sich zu den ggf. vorgesehenen Weisungen<br />

äußern können und der Proband seinen zukünftigen Ansprechpartner in der Justiz<br />

kennen lernt.“<br />

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