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des Westfälischen Zentrums für Forensische ... - FOGS GmbH

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gemitarbeiter nacherhoben werden. Weicht der Stichprobenumfang von der Gesamtstichprobe<br />

N = 69 ab, so ist dies gesondert angegeben (jeweils in Klammern am Ende).<br />

4.1.1 4.1.1 Soziodemographische Soziodemographische Merkmale<br />

Merkmale<br />

Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Muttersprache<br />

Der Anteil weiblicher Patientinnen in der Stichprobe ist mit 4,4 % (n = 3) erwartungsgemäß<br />

gering - verglichen mit einem Anteil von 95,7 % (n = 66) männlicher Patienten.<br />

Bei ihrer Aufnahme besaßen 61 Patienten (88,4 %) die deutsche Staatsangehörigkeit;<br />

von den acht Patienten (11,6 %) anderer Nationalität hatte je ein Patient eine polnische,<br />

eine griechische, eine irakische und eine äthiopische Staatsangehörigkeit, je zwei Patienten<br />

besaßen eine türkische oder eine jugoslawische Staatsangehörigkeit. Zum Zeitpunkt<br />

ihrer Aufnahme sprachen 60 Patienten (88,2 %) deutsch als Muttersprache, acht<br />

Patienten (11,8 %) hatten eine andere Muttersprache; davon verfügten fünf über gute<br />

und drei über schlechte deutsche Sprachkenntnisse (n = 68).<br />

Familienstand, Lebens- und Wohnverhältnisse<br />

Insgesamt 79,1 % (n = 53) der Patienten waren zum Zeitpunkt ihrer Aufnahme in die<br />

Maßregelvollzugsklinik ledig, 10,4 % (n = 7) waren verheiratet oder lebten in einer festen<br />

Partnerschaft, ebenfalls 10,4 % (n = 7) waren geschieden oder lebten getrennt von<br />

ihrer/m EhepartnerIn (n = 67). Der hohe Anteil Nichtverheirateter ist nicht untypisch<br />

<strong>für</strong> Patienten <strong>des</strong> Maßregelvollzugs (vgl. Dimmek & Bargfrede, 1996; Seifert & Schiffer,<br />

2002; Seifert, Jahn & Bolten, 2001). Die Angaben zum Familienstand spiegeln sich<br />

auch in der geringen Anzahl von nur sechs Patienten (9,7 %) wider, die vor dem Unterbringungsdelikt<br />

mit ihrer/m (Ehe-)PartnerIn oder der eigenen Familie lebten. 40,3 %<br />

(n = 25) der Patienten lebten dagegen bei den Eltern, einem Elternteil oder bei Angehörigen<br />

(n = 62). Die genaue Verteilung der Lebens- und Wohnverhältnisse vor dem<br />

Unterbringungsdelikt ist Tabelle 4 zu entnehmen.<br />

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